Zurück in die Schublade: doch keine „eingeschränkte Insolvenz“

insolvenzrecht-insolvenzordnung-inso-anderung-reform3Die sog. „eingeschränkte Insolvenz“ wurde von Wirtschaftsminister Guttenberg im Zuge der Diskussionen über das Rettungsübernahmegesetz in concreto für die Bank Hypo Real Estate vorgeschlagen.

Nach heftigem Streit zwischen Finanzminister  Steinbrück und Wirtschaftsminister von und zu Guttenberg landete das angedachte Modell der „eingeschränkten Insolvenz“ jetzt in der Schublade im Mülleimer:  Guttenbergs Vorschlag sah ein Verfahren vor, das sich an dem US-Insolvenzrecht nach „Chapter 11“ orientieren sollte. Danach dürfen Eigentümer für die Zeit der Sanierung ihre Aktionärsrechte nicht ausüben. Es stieß jedoch auf verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Der Finanzminister strebt als letztes Mittel die Enteignung an.

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