Quelle wird liquidiert

Quelle Insolvenz ArcandorDer Insolvenzverwalter ist mit seinem Vorhaben gescheitert, Quelle zusammen mit lukrativen Spezialversendern wie Baby-Walz oder Hess Natur (quasi als Lockvogel) zu verkaufen. Kürzlich hieß es noch, es gäbe vier Interessenten. Bis zuletzt hatten Insolvenzverwalter und der Bevollmächtigte für die Primondo-Sparte, Jörg Nerlich, die Hoffnung signalisiert, man könne die komplette Gruppe verkaufen.

Quelle wird jetzt schlicht abgewickelt

Nach Angaben von Financial Times Deutschland (FTD) verlieren rund 7000 Arbeitnehmer ihren Job. Bereits am Freitag ist 800 Mitarbeitern gekündigt worden. Der noch im Sommer bejubelten vorübergehenden Rettung mit einem aus Steuermitteln (im wesentlichen über den Bund und Bayern) finanzierten Massekredit von über 50 Mio. Euro folgt die Ernüchterung – noch im September hieß es, die Finanzierung sei zumindest bis Jahresende gesichert.

Vom Spiegel wird der Handelsexperte der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, Johann Rösch zitiert, der die geplante Abwicklung ein Desaster nennt und fordert, dass der Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg den Investorenprozess transparent machen müsse: Bis zuletzt habe es von ihm immer wieder positive Signale für eine Lösung gegeben.

Damit trifft Quelle und vor allem die Mitarbeiter das Schicksal der allermeisten Insolvenzverfahren: Dass nämlich schlicht abgewickelt und nicht saniert wird. Die Spezialversender aus der Primondo-Gruppe werden voraussichtlich einzeln verkauft. Auch die Gläubiger werden vermutlich das Scheitern des Verkaufs zu spüren bekommen, denn nach Abzug der Kosten des Verfahrens – vor allem der Verwaltervergütung – fragt sich, mit welcher Quote dann noch gerechnet werden kann.

Für den Insolvenzverwalter lohnen sich hingegen zumeist auch in Fällen gescheiterter Sanierung die Insolvenzverfahren: Nach Berichten des Handelsblatt unter der Überschrift „Quelle: Insolvenzverwalter macht Kasse“ hat der Insolvenzverwalter Görg von der Möglichkeit eines (sog. „schwachen“) vorläufigen Insolvenzverwalters Gebrauch gemacht, die u. a. von den Bestellern bei Quelle gezahlte Umsatzsteuer einzubehalten und nicht an das Finanzamt abzuführen. Das ist legal aber nicht unumstritten und im Ergebnis kann es zur Folge haben, dass zulasten der Staatskasse/Steuerzahler der Verwalter eine höhere Vergütung beantragen kann: Es ist nicht auszuschließen, dass – je nach Höhe der beantragten Vergütung – das Geld für die Befriedigung aller Gläubiger (auch des Massedarlehens aus öffentlichen Mitteln) nicht ausreicht.
Im Stadium des vorläufigen Insolvenzverfahrens werden die Lohnkosten zudem über das Insolvenzgeld (Bundesagentur für Arbeit) finanziert. Die Betriebsfortführung im vorläufigen Insolvenzverfahren ist sozusagen eine Einbahnstraße: Es kommt (teilweise ohne viel Aufwand) Geld in die spätere Insolvenzmasse und es geht wenig heraus.
Für den vorläufigen Verwalter – der kein Top-Unternehmer sein muss, um unter diesen Bedingungen fortführen zu lassen – bedeutet das eine angenehme Grundlage, um später seine Vergütung abrechnen zu können.

Nach Meldungen des Handelsblatt wirken sich auch die über Steuermittel aus der Staatskasse gezahlten 50 Mio. Euro sehr positiv auf die Vergütung von Verwalter Görg aus. Nun – den Gläubigern bleibt immerhin die Möglichkeit der Beteiligung im Insolvenzverfahren über Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss und natürlich die Einsicht in den Vergütungsantrag.

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    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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