Insolvenzvermeidung: Vergleiche mit Banken

Einigung mit Banken zum Schuldenabbau – InsolvenzvermeidungBankschulden – Vergleich oder Insolvenz?

In meinen Einsätzen am Runden Tisch mit Gläubigern zur Vermeidung einer Insolvenz spielen Gespräche/Verhandlungen mit Banken eine große und entscheidende Rolle. Banken sind häufig die bedeutendsten Gläubiger und oft deshalb schwierige Verhandlungspartner, weil Sicherheiten wie Globalzession, Grundpfandrecht, Bürgschaft usw. ein geringeres Risiko in einem Insolvenzverfahren suggerieren: dingliche Gesellschafts-Sicherheiten werden zu Absonderungsrechten im Insolvenzverfahren.

Risiken und Nebenwirkungen einer Insolvenz für Banken

Die Praxis zeigt aber, dass in vielen Fällen Banken trotz Besicherung erheblich Federn lassen müssen: sie sind wie auch die Unternehmerseite auf den Insolvenzverwalter und seine Verwertung angewiesen und die Verwaltervergütung führt zu hohen Kosten. Hinzu kommt, dass für bürgende Gesellschafter bei der Unternehmensinsolvenz oft die Privatinsolvenz vorgezeichnet ist. Auch hier können Banken oft nichts durchsetzen.

In vielen Insolvenzverfahren sehen sich Banken – neben ihren Verlusten – zusätzlich noch Insolvenzanfechtungs-Ansprüchen des Verwalters ausgesetzt, weil etwa bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens/Unternehmers noch Kreditlinien zurückgeführt wurden.

Insolvenzszenario: Anfechtungsrisiken mit abwägen

Für eine Verhandlung mit Banken ist es daher notwendig, auch etwaige Anfechtungsansprüche zu berücksichtigen – solche sollten dann sorgsam in die Waagschale einer auch für Gläubiger ratsamen Insolvenzvermeidung geworfen werden. In einem aktuellen Fall, in dem ich als Berater mir das mögliche InsolvenzSzenario angesehen und Vor- und Nachteile abgewogen habe, war genau dies der Fall: Die Bank (Haspa) hatte erhebliche Rückzahlungen nach eingetretener und auch vom Geschäftsführer mitgeteilten drohenden Zahlungsunfähigkeit erhalten. Das Anfechtungsrisiko wäre hoch. Es ergibt sich einerseits folgende Situation für die Bank:

1. Es sind bereits hohe Außenstände zurückgeführt worden – ein Insolvenzverfahren führt nicht mehr zum hohen Verlust, selbst bei ungenügender Sicherheitenverwertung.

Wenn aber die bereits erhaltenen Darlehensrückführungen – etwa im Wege einer Ratenzahlung – sehr hoch sind und sich die Bank deshalb in Sicherheit wiegt, sollte folgende Situation beachtet werden:

2. Wenn die Ratenzahlung abgeschlossen wurde, als es bereits kriselte und die Geschäftsführung gar auf Schwierigkeiten, die Zahlungen zu erbringen, hingewiesen hatte, droht eine Anfechtung und damit ein herber Verlust der als sicher eingestuften Kreditrückführungen.

Pkt. 2. verschiebt die Ausgangslage einer sachgerechten außergerichtlichen Lösung und muss daher von beiden Seiten (Bank und Unternehmer) dringend mit einbezogen werden: Welche Ansprüche lassen sich in einem Insolvenzverfahren noch realisieren und welche als sicher geglaubten Positionen könnten angefochten werden?

Schulden verhandeln: Vergleich statt Insolvenz

Mal ganz nüchtern/wirtschaftlich betrachtet freuen sich ansonsten nur der Verwalter und die Prozessanwälte aus seiner Kanzlei über Prozessgebühren und Erhöhungszuschläge für die Verwaltervergütung. Auch die Gläubigerseite (hier die Bank) ist also gut beraten, dies bei einer sachgerechten, vergleichsweisen Regulierung mit einzubeziehen.

Nach meinen Feststellungen in Gesprächen mit Bank-Justitiaren hat sich übrigens nicht nur herumgesprochen, dass die Quotenaussichten meist gering und die Auseinandersetzung mit Verwaltern bei Sicherheitenverwertung quälend ist – sondern auch, dass viele Verwalter (auch gegenüber Banken) sehr prozessfreudig sind und sich über Insolvenzanfechtung die Masse und Vergütung  gut anreichern lässt. Es lässt sich daher in diesen Fällen oft eine sachgerechte Lösung finden – eine vernünftige Einigung am Runden Tisch ohne Insolvenzverfahren.
Die auch für Gläubiger schlechtere Aussicht bei Insolvenzverfahren spricht sich immer mehr herum. Sehen Sie hierzu auch aktuelle Fälle von erfolgreichen Vergleichsverfahren an:

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    13 Kommentare zu “Insolvenzvermeidung: Vergleiche mit Banken

    1. says:

      Guten Tag,

      das ist in vielen Fällen so, dass es bei eigener Kommunikation nicht funktioniert – das ändert sich idR, wenn ich ein formales Vergleichsverfahren angehe.

      Wie hoch sind Ihre Schulden bei der Sparkasse – senden Sie mir gerne Ihre Kontaktdaten und eine aktuelle Aufstellung (auch ggf. weiterer Gläubiger (?))

    2. R.O.
      says:

      Was macht man, wenn die Sparkasse einfach nicht auf Anschreiben etc reagiert? Eine Kommunikation ist fast unmöglich.
      Die Sparkasse pfändet Lohn und Konto, seit nun fast einem Jahr. Wie soll man sich da einigen, wenn keiner auf gemachte Angebote reagiert?
      Bei der Summe würde die Sparkasse noch ca. 20 Jahre pfänden.
      In den meisten Fällen gelingt Ihnen eine Einigung, was ist mit den Fällen, wo es nicht gelingt, wie geht es da weiter?

    3. says:

      Mit den von Ihnen genannten Banken habe ich gute Erfahrungen in den Vergleichsverfahren gemacht – es werden Pläne mit Gegenüberstellung der Aussichten des Vergleichs gegenüber jenen in einem Insolvenzverfahren erwartet. Das ist nicht unaufwändig aber in den meisten Fällen machbar und zielführend.

      Ich übernehme in den Verfahren alles von der Kontaktaufnahme mit Prüfung der anzumeldenden Forderungen bis hin zur Entwicklung der SchuldenbereinigungsPläne/Insolvenzpläne.

      Senden Sie mir hierzu bitte Ihre Kontaktdaten und Erreichbarkeiten mit – wir führen ein erstes Gespräch zur Klärung der Ausgangssituation und dem Vorgehen.

    4. NN
      says:

      Auch ich habe hohe Schulden bei mehreren Banken – u. a. Kreissparkasse (KSK), Haspa, Santander… und möchte, dass ein Profi (Sie) verhandelt. Ich habe von Ihren Vergleichsverfahren und guten Ergebnissen für die Pläne gelesen. Bevor ich die Banken anspreche und etwas falsch mache: können Sie den ersten Kontakt für das Verfahren aufnehmen?

      Eine Insolvenz möchte ich eigentlich vermeiden und ich habe in der Familie sogar finanzielle Unterstützung, damit Sie einen Plan/Gläubigervergleich erstellen können.

    5. Mueller-Langmann, R.
      says:

      Auch ich habe Schulden bei der Haspa (Sparkasse in Hamburg) und bei der Targobank.
      Es ist so wie von Ihnen im Artikel beschrieben: Die Bank hat während wirtschaftlicher Krise schon Zahlungen erhalten und müsste wahrscheinlich viel zurückzahlen wenn ich Insolvenz anmelde (Privatinsolvenz).
      Wie ist die aktuelle Lage bei Ihren Vergleichsverfahren, machen die Banken / Haspa mit oder lassen sie es auf Insolvenzverfahren ankommen?

    6. says:

      Ich verhandele auch mit Banken im süddeutschen Raum – rufen Sie einfach in meiner Kanzlei an oder senden Sie mir Ihre Kontaktdaten zur Besprechung des weiteren Vorgehens.

    7. Arnold
      says:

      Bankschulden Unterstützung bei Verhandeln/Schuldenvergleich:

      ich brauche Hilfe von einem erfahrenen Schuldnerberater/Insolvenzanwalt. Können Sie in Süddeutschland auch helfen? Ich würde Sie dann wegen erster Informationen und Vertretung mandatieren.

    8. says:

      Nach meiner Erfahrung in Gesprächen mit Banken zur Regulierung einer Bürgschaftsschuld (von Gesellschaftern einer insolventen GmbH) sind die Aussichten gut, eine vergleichsweise Einigung zu erzielen. Ich gehe hierzu mit dem Gläubiger (in diesem Fall der Bank) das alternativ Insolvenz-Szenario durch: Ein Insolvenzverfahren ist nach meiner Erfahrung auf Seiten der Insolvenzverwaltung, Gläubiger und betroffener sog. Schuldner meist fruchtlos und lohnt sich wenn überhaupt nur für den Insolvenzverwalter. Dies hat sich auch bei den Gläubigern, insbesondere Banken herumgesprochen und offene, zielführende Gespräche am Runden Tisch für einen Schuldenvergleich sind daher sinnvoll und münden oft in einen Vergleich ohne Insolvenz.

      In einem ersten Beratungsgespräch gehen wir die genaue Situation und die individuellen Lösungsmöglichkeiten durch – rufen Sie mich hierzu gerne einfach an.

    9. Rainer
      says:

      Vergleich Bürgschaft (nach Insolvenz GMBH)

      Nach GMBH Insolvenz werde ich jetzt als Bürge (Geschäftsführer und Gesellschafter) von der Bank und Bürgengemeinschaft in Anspruch genommen.Eine Privatinsolvenz will ich vermeiden.Haben Sie auch in diesem Bereich außergerichtliche Einigung bzw Schuldenregulierung für ehemalige Geschäftsführer und Bürgen Erfahrung und sind auch hier die Chancen groß sich zu vergleichen mit Banken usw?

    10. says:

      Vergleiche mit Banken funktionieren auch bei Privatschulden, also zur Vermeidung einer Verbraucherinsolvenz. In vielen Fällen ist nach meinen Erfahrungen eine Bank auch an einer außergerichtlichen Lösung ohne Insolvenz interessiert, da ansonsten der Verlust groß ist und mach ungern mit einem Insolvenzverwalter zu tun hat (u. a. wegen der hohen Vergütung).
      Schauen Sie sich gerne meinen Erfahrungsbericht zu einer Vergleichslösung zur Rettung einer Immobilie unter
      https://insolvenz-news.de/wordpress/glaeubiger-vergleich-bank
      an.
      Rufen Sie mich gerne an, dann besprechen wir, wie Lösungen in einem Vergleichsverfahren aussehen könnte.

    11. Roland
      says:

      Sehr geehrte Herr Insolvenzanwalt,haben Sie auch Fälle mit Schulden bei Banken ohne GMBH also Privatschulden aus Krediten wie Immobilienkredit (Haus gekauft,Bank finanziert)?Bei mir est es so daß ich die Raten nicht mehr zahlen kann.Bei einer Insolvenz hätte keine was von.Machen sie auch Vergleiche mit Banken für Privatinsolvenz also zur Vermeidung Verbraucherinsolvenz?

    12. says:

      Eine Ratenzahlung ist idR nicht zielführend – ich rate eine außergerichtliche Schuldenregulierung (Gläubigervergleich). Ich prüfe in derartigen Fällen das Insolvenz-Szenario und bespreche mit Gläubigern/Banken Vergleichslösungen und habe dabei gute Erfahrungen gemacht: Den Gläubigern ist nicht an einer Folge-Privatinsolvenz gelegen, weil hier fast nie mit einer nennenswerten Quote zu rechnen ist, sondern bei Massezuflüssen (zB pfändbarer Gehaltsanteil) sich meist nur der Insolvenzverwalter freut.
      Wichtig: bei dem GmbH-Insolvenzverfahren dem Verwalter in die Karten schauen (Monitoring) durch Einsicht in die Insolvenzakte – in vielen Fällen werden Geschäftsführer/Gesellschafter wegen ausstehender Stammeinlagen, Anfechtung oder Geschäftsführerhaftung in Anspruch genommen. Bei weiteren Fragen biete ich gerne ein Erstberatungsgespräch für das weitere (Vergleichs-)Verfahren an.

    13. Christian W.
      says:

      Guten Tag, ich hatte als Geschäftsführer eine Bürgschaft unterschrieben und nach Insolvenz der GmbH geht die Bank (Haspa) jetzt gegen mich vor. Ich kann keine Raten anbieten, da ich die Schuld nie abtragen kann brauche ich eine Lösung. Lohnt sich die Einigung oder Insolvenz? Haben Sie Erfahrungen mit Haspa und Bürge?

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