Gläubigervergleich mit Krankenkassen

Schulden bei Krankenkasse - Gläubigervergleich statt Insolvenz RestschuldbefreiungSchuldenerlass/Vergleich

Die Bereitschaft der Sozialversicherungsträger (Krankenkassen), bei Schulden einen Gläubigervergleich zu schließen und damit ein Insolvenzverfahren zu vermeiden, steigt nach meinen Feststellungen. Nach jüngsten Erfahrungen mit der Barmer, TKK (Techniker Krankenkasse) und AOK und nach vielen Gesprächen stelle ich fest, dass dort beim Inkasso verstanden wurde, dass Insolvenzverfahren zu keiner bis marginalen Quoten (2-4%) führen. Dies entspricht wiederum auch meiner Erfahrung auf Seiten der Insolvenzverwaltung und als Gläubigervertreter.

Krankenkassen wollen Insolvenzverfahren vermeiden

In einem aktuellen Fall habe ich den ehemaligen Geschäftsführer dabei unterstützt, mit dem damaligen Sozialversicherungsträger eine Schuldenregulierung der von ihm seinerzeit nicht abgeführten Arbeitnehmeranteile der GmbH durchzuführen. Die Barmer hatte die Forderung als auf „vorsätzliche unerlaubte Handlung beruhend“ angemeldet und den Standpunkt eingenommen, diese unterfalle nach § 302 InsO nicht der Restschuldbefreiung.
Dies ist im Grundsatz richtig – nur habe ich auf Seiten sowohl des Insolvenzgerichts als auch der Sachbearbeiter einige formale Mängel festgestellt und darauf hingewiesen, dass eine Vollstreckung aus dem Tabellenauszug als rechtswidrig bewertet werden müsste. Zudem wäre eine Vollstreckung fruchtlos gewesen. Am Ende eines wirklich sachgerechten Dialogs über mögliche Wege, für alle Beteiligten eine außergerichtliche Lösung zu finden, haben wir eine gute Einigung gefunden.

Das freut mich natürlich für den Mandanten, der nach vielen Jahren damit schuldenfrei ist – der Vergleich ist jedoch auch für die Krankenkasse von Vorteil: Sie hätte sonst am Ende nach weiteren Aufwendungen sicher kein Geld gesehen.

Schulden bei Krankenkasse = Vergleichsverfahren

Bei den letzten Dialogen mit Gläubigern ist wieder deutlich geworden, dass eine Wirtschaftsmediation auf Grundlage meiner Erfahrungen in Insolvenzverfahren am zielführendsten ist: Ich gehe mit den Gläubigern/Krankenkassen die verschiedenen Szenarien und Vor- und Nachteile der verschiedenen Wege (Gläubigervergleich, Vollstreckungszugriff, Insolvenzverfahren) durch. Dabei zeigt sich in dem meisten Fällen, dass die sachgerechte Lösung gerade nicht in einer streitigen Auseinandersetzung bzw. in einem Insolvenzverfahren liegt, bei dem wenn überhaupt nur der einzusetzende Insolvenzverwalter etwas verdient.

Krankenkassenbeiträge in der Insolvenz

Wenn eine Regulierung der Schulden bei Krankenkassen (in seltenen Fällen) nicht funktioniert oder viele andere Schulden bestehen, funktioniert das auch über ein Privatinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung.

Auch die Krankenkassenbeiträge unterliegen der Restschuldbefreiung – es gibt nur enge Ausnahmen bei Sozialversicherungsbeiträgen von Arbeitnehmern; und hier auch nur die eine Hälfte der Arbeitnehmeranteile.

Ausführliche Informationen zum Thema: RESTSCHULDBEFREIUNG FÜR KRANKENKASSEN-BEITRÄGE

habe ich hier veröffentlicht.

In diesen Fällen müssen Schuldenvergleiche mit den Krankenkassen verhandelt werden – auch das funktioniert nach meiner Erfahrung in diesen Fällen.

Wenden Sie sich gerne mit nachfolgendem Kontaktformular an mein Büro, um eine Lösung in Ihrem Fall zu finden.

 

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    27 Kommentare zu “Gläubigervergleich mit Krankenkassen

    1. says:

      Ja, ich führe auch SchuldenbereinigungsVerfahren bei vielen KrankenkassenSchulden durch. Auch Arbeitnehmeranteile können dabei sein und ein Vergleich (SchuldenbereinigungsPlan) ist möglich.
      Als Plan B könnte sonst notfalls auch über ein Insolvenzverfahren ein Großteil der Beitragsschulden restschuldbefreit werden – das kann ich Ihnen gerne in einer Beratung erläutern, melden Sie sich gerne über Kontaktformular, eMail oder Telefon bei mir und wir gehen alles in Ruhe durch.

    2. Meinhardt, K.
      says:

      Ich brauche Ihre Hilfe, um einen Schuldenvergleich mit verschiedenen Krankenkassen abzuschließen. Ich habe aus meiner selbständigen Tätigkeit offene Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern, die wohl auch bei einem Insolvenzverfahren nicht einer Restschuldbefreiung unterliegen.
      Es sind alle Krankenkassen dabei von AOK, DAK, Mobil (früher Mobil Oil), IKK, KKH und auch bei der Knappschaft…
      Bieten Sie bei entsprechend hohen Beitragsschulden, auch Arbeitnehmeranteile auch Vergleichsverfahren bzw. Schuldenregulierung an?

    3. says:

      Mit der TK (Techniker Krankenkasse) mache ich gute Erfahrungen bei den Vergleichsverfahren. Es ist aufwändig, weil man dort eine Vergleichsrechnung: Begutachtung durch mich als Insolvenzanwalt, was bei einer Insolvenz für Gläubiger herauskommt im Verhältnis zu SchuldenbereinigungsPlan erwartet. Aber das funktioniert meistens.
      Wenn ein Vergleich letztlich ‚zu teuer wäre‘, begleite ich auch ins Insolvenzverfahren und die nötigen Vorbereitungen, was zu beachten ist, Fallen vermeiden usw..
      Melden Sie sich einfach per Kontaktformular oder eMail für eine Abstimmung, wie wir vorgehen.

    4. anonym
      says:

      Können Sie mir Informationen geben zur Frage, ob in meinem Fall (Schulden bei der Techniker/TK von € 50.000) ein Erlass auch teilweise möglich ist? Es sind viel zu hohe Beiträge angesetzt worden – diese müssten niedriger berechnet werden und in einem Privatinsolvenzverfahren würde die Krankenkasse gar nichts erhalten. Führen Sie zur Not, also wenn ein Vergleich nicht funktioniert, auch sonst ein Insolvenzverfahren zur Restschuldbefreiung durch?

    5. says:

      Ich mache mit den von Ihnen genannten Krankenkassen gute Erfahrungen. Meine Ansprechpartner ziehen in dem meisten Fällen eine außergerichtliche Schuldenregulierung mit Erlass einer Privatinsolvenz oder langjährigen Vollstreckungsversuchen, Gehaltspfändung, Kontopfändung vor.

      Wichtig ist tatsächlich, dass ein formales Schuldenbereinigungsplan durchgeführt wird – ich begutachte hierzu die Aussichten für die Gläubiger bei Zwangsvollstreckung und Privatinsolvenz. Dadurch werden die entsprechend ausgestalteten Pläne (Schuldenbereinigungspläne ohne Insolvenz oder Insolvenzpläne aus Insolvenzverfahren heraus) in den meisten Fällen angenommen.
      Im ersten Schritt gehen wir die genaue Situation durch, erläutere, wie das Vergleichsverfahren abläuft und welches die Voraussetzungen sind. Hierzu biete ich neben Telefonterminen auch Zoom-Gespräche an, in denen ich das auch visualisieren kann und wir über ‚Bildschirm-Teilen‘ auch die Unterlagen gut gemeinsam durchgehen können.

      Mailen Sie mir einfach Ihre Kontaktdaten oder senden Sie sie mir über das Kontaktformular.

    6. N. N.
      says:

      Erlass Schulden Krankenkasse?

      Auch ich bin betroffen von Krankenkassenschulden. Es sind mehrere Sozialversicherungsbeiträge von AOK über DAK bis hin zu mehreren Betriebskrankenkassen (BKK): HEK, BKK Mobil Oil usw.…

      Ich habe von Ihren Erfolgen bei Schuldenerlass auch bei Krankenkassenbeiträgen gehört/gelesen und möchte ein Vergleichsverfahren bei Ihnen durchführen.
      Ich habe aus der Familie finanzielle Unterstützung für einen Schuldenbereinigungsplan.

    7. says:

      Schulden bei der Krankenkasse – IKK

      In solchen Situationen erziele ich gute SchuldenbereinigungsPläne in Vergleichsverfahren – entweder über Vergleichsbeträge von dritter Seite zur Einmalzahlung und Teilerlass oder als zeitlich begrenzten Ratenplan mit Teilverzicht.

      Mailen Sie mir einfach Ihre Telefonnummer und wir gehen das einmal durch,

    8. B.
      says:

      Da der Gesetzgeber alles geädert hat will die IKK von mir 16.000 € alleine 6000,00 € Säumniszuschläge kann das nicht bezahlen wie kann ich mich am besten mit denen einigen ???
      die Bedrängen mich gehen an Arbeitgeber dann wurde ich Arbeitslos jetzt neuen Job angefangen und denen 200 € Rate angeboten jetzt schicken die Gerichtsvollzieher das heißt ich werde mich Kündigen lassen dann gibt’s gar nichts habe jeden Tag Post von denen das ganze geht mir sehr an meine Nerven bin 58 Jahre alt habe von denen nie was in Anspruch genommen was kann ich tun ???

    9. says:

      Mit der DAK habe ich oft zu tun und in vielen Fällen werden hier Vergleiche akzeptiert. Auch dort ist die Privatinsolvenz nicht von Interesse wegen der geringen Quotenaussichten.

      Ich erstelle gerne einen Schuldenbereinigungsplan – melden Sie sich einfach telefonisch in meinem Büro für alles weitere.

    10. N. N.
      says:

      Schulden DAK Krankenkasse – Beiträge können nicht bezahlt werden

      Seit 2010 selbständig,gesetzl. Krankenversichert. Im Jahr 2014 in finanz. Schieflage durch Finanzamt. Seitdem keine krankenversicherung bezahlt. DAK hat sich auch nie gemeldet. Ich habe im Dezember 2017 DAK informiert das es mich gibt und gleichzeitig Ratenzahlung von 500 Euro und lfd,Beträge zzt. 703 euro angeboten. Mit ach und Krach jedoch nur unter einbehalt einer Sonderzahlung die halbjährlich zu zahlen ist 3000 euro wurde dies genehmigt.

      Ich hatte Probleme mit der Sonderzahlung von 3000 euro doch sonst wäre dies nicht genehmigt worden, so zahlte ich mtl. 500 Euro plus lfd. Beitrag. Im Juni 2018 wurde dann die Sonderzahlung fällig ich konnte diese nicht aufbringen und zahlte lediglich 500 Euro rate. Ich teilte dies der DAK mit jedoch wurde die Ratenzahlung gekündigt. Ich solle einen neuen Antrag stellen, doch diese wurde abgelehnt mit der Begründung das 500 Euro mtl zu wenig sei. Der Aufgelaufenden betrag ist meiner Meinung nach nicht rechtens, ich weiss nicht wo die DAK diese angeblich fehlende summe herholt. Ich denke ich komme hier ohne Rechtsbeistand nicht weiter.

    11. says:

      Ich mache in meinen Vergleichsverfahren gute Erfahrungen mit Krankenkassen – erst heute habe ich wieder einen guten Vergleich geschlossen.

      Der beste Weg ist – wenn ich dokumentieren/begutachten kann, dass aus eigenem Einkommen/Vermögen nichts gezahlt werden kann – eine Regulierung mit Einmalzahlung aus Drittmitteln.

      In vielen Fällen, stellt jemand aus der Familie oder Freunde einen Teilbetrag zur Schuldenbefreiung zur Verfügung (auch um eine Insolvenz zu vermeiden und einen Neuanfang zu ermöglichen).

      Es sind jedoch auch Ratenzahlungsvereinbarungen (auch mit Teilverzicht) möglich.

      Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer und Zeiten, zu denen Sie gut erreichbar sind, mailen, melde ich mich bei Ihnen, damit wir die Umsetzung besprechen können,

    12. SH
      says:

      Da ich in der Vergangenheit kein eigenes Einkommen hatte und auch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet war, wurde ich von meiner ehemaligen Krankenkasse, der IKK Classic freiwillig versichert. Nun haben sich mittlerweile offene Beiträge in Höhe von 20.000 Euro angesammelt. Ich könnte zwar ca 200 Euro/Monatlich in Form von Raten bezahlen, weiß aber nicht ob sich meine Krankenkasse darauf einlassen würde, und möchte meine Verbindlichkeiten natürlich so schnell wie möglich ohne Insolvent los werden. Daher meine Frage an Sie: Würde es eine Aussischt auf Erfolg geben, wenn man in meinem Fall einen Vergleich mit der IKK Classic in Betracht ziehen würde ?

    13. says:

      Mit allen von Ihnen genannten Krankenkassen – AOK, DAK und verschiedene BKKs – habe ich bereits Vergleiche geschlossen.
      Ich vertrete in ganz Deutschland Mandanten zur Schuldenregulierung (Schuldenbereinigungsverfahren, außergerichtliche Einigungsversuche und die von mir angebotenen Vergleichsverfahren).
      Melden Sie sich gerne telefonisch über das Sekretariat, per eMail oder senden Sie mir Ihre Kontaktdaten über das Kontaktformular – ich melde mich gerne zurück, dann besprechen wir in Ruhe Ihren Fall und was zu tun ist.

    14. Friedrich
      says:

      Auch ich habe Schulden bei Krankenkassen – AOK, DAK und BKK.

      Hintergrund: Geschäftsführer einer GmbH (in Insolvenz), ich hafte persönlich.

      Ich möchte, dass ein kompetenter Anwalt wie Sie verhandelt und eine Schuldenregulierung, also einen Schuldenvergleich erzielt.

      Vertreten Sie deutschlandweit für Schuldenbereinigungs-Verfahren – ich komme nicht aus Hamburg?

      Vergleich: wie viel muss ich anbieten?

    15. says:

      Ihre Anfrage wegen Regulierung Schulden Krankenkasse/BKK

      Ich mache bei der Regulierung von Verbindlichkeiten/Schulden bei Krankenkassen oft die positive Erfahrung, dass den Versicherungen nicht an fruchtlosen Vollstreckungen oder Insolvenzverfahren gelegen ist, sondern ein Vergleichsverfahren oft als sinnvoll von den Gläubigern eingestuft wird.

      Nehmen Sie gerne Kontakt mit meinem Büro wegen der Unterlagen auf (Kopien per Fax oder einen Scan – ist wahrscheinlich das beste aus dem Ausland) der Krankenkasse (Bescheide, Korrespondenz/Vollstreckungen?).
      Eine von Ihnen beschriebene Einigung ist nach meiner Erfahrung machbar – ich würde dazu die „Uneinbringlichkeit“ der Forderung prüfen und mit der Krankenkasse sprechen.

      Auch die von Ihnen zitierte „Beitragsamnestie“ nach SGB würde ich mit prüfen.

    16. Dorothee
      says:

      Sehr geehrter Herr Gothe-Syren,

      Ich habe soeben zum ersten Mal von jenem 2013er Gesetz (zum Beispiel hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1418/) gelesen.
      Können Sie mir sagen, ob diese Regelung auch für uns gilt? (Die Forderungen würden zuerst 2010 gestellt.) Und falls Ja: Helfen Sie auch in diesem Fall, auf die Krankenkasse zuzutreten, und eine Einigung zu erwirken?

      Erneut freundliche Grüße,
      Dorothee

    17. Dorothee
      says:

      Sehr geehrter Herr Gothe-Syren,

      Mein Mann und ich haben während unserer jahrelangen Selbstständigkeit niemals daran gedacht, uns bei einer Krankenversicherung zu versichern.
      Eines Tages trat die ehemalige Krankenversicherung meines Mannes an ihn heran, und konfrontierte uns mit einer Forderung um 10000€, für nicht geleistete Beiträge.
      Leider haben wir es niemals geschafft, eine vernünftige Einigung mit der Kasse zu erwirken, und mit unserer temporären Auswanderung nach Brasilien hat mein Mann die Zahlungen komplett eingestellt…
      Ich weiß gut, dass wir uns alles andere als löblich verhalten haben, schlicht dumm, aber ich ersuche Sie nun dringend um Hilfe.
      Bitte sagen Sie mir: Wie wahrscheinlich würde die Krankenkasse (BKK) sich auf einen verglas h einigen? Und wie hoch müsste der wohl sein?
      Wir leben derzeit noch in Brasilien, planen aber, 2016 wieder nach Deutschland zu kommen.
      Ich möchte dann nicht so einen schrecklichen Start, mit zu vielen Sorgen.
      Daher würde ich unbeschreiblich gern diese Last bereits jetzt aus dem Weg räumen!
      Es schweben mir verschiedene Varianten vor:
      Zum einen wäre es gut, zu wissen, ob die Krankenkasse mit einem Vergleich einverstanden wäre, in welchem wir einmalig 5000€ (zusammengeliehen bei Familie…) zahlen würden.
      Zum anderen wäre es uns möglich, die Einmalzahlung niedriger zu halten, 2500€, und dann. Ich ein weiteres Jahr jeweils 250€ im Monat zu bezahlen.
      Halten Sie irgendeine Einigung dieser Art für wirklich realistisch?
      Und falls ja:
      Wie wäre die weitere Vorgehensweise?
      Und wie lange würde so ein Verfahren dauern, also, wie lange dauert es gewöhnlich bis man eine Einigung erreicht hat?

      Mit freundlichen Grüßen,
      Dorothee

    18. says:

      Auch mit Krankenkassen kann man sprechen – ich führe Vergleichsverfahren durch und es ist so, dass sich auch bei den Krankenkassen weitestgehend durchgesetzt hat, dass eine Privatinsolvenz in den allermeisten Fällen eine Quote zwischen 0-5% bedeutet und andere (außergerichtliche) Lösungen vorzuziehen sind. Aber man muss das schon formal korrekt darstellen – ich biete daher aus meiner Erfahrung aus der Insolvenzverwaltung heraus eine Gegenüberstellung Insolvenzszenario/Vergleichsverfahren an, das kann ich Ihnen erläutern.

      Vorsicht bei ArbeitnehmerBeiträgen, hier gilt der Sonderfall, dass es Ausnahmen von der Restschuldbefreiung gibt und dann noch das Risiko einer Strafverfolgung (wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen § 266a StGB).
      Ich rate, diese Art von Schulden bei Sozialversicherungsträgern rechtzeitig aktiv anzugehen. Als ersten Schritt rate ich zu einem Erstberatungsgespräch – nehmen Sie gerne Kontakt mit meiner Kanzlei auf.

    19. S. Höboldt
      says:

      Sehr geehrter Herr Gothe-Syren, ich bin nur ein kleines Licht und kann mir sicher auch keinen Insolvenz-Anwalt leisten. Aufgrund meiner bisherigen Vogel-Strauss-Taktik habe ich Krankenkassen Beitragsschulden im 5stelligen Bereich angesammelt und konnte bisher auch nicht zahlen. Nun ist der Betrag in Vollstreckung gegangen, die Krankenkasse zu keinem Gespräch bereit und der Gerichtsvollzieher beharrt auf Eidesstattlicher Versicherung. Seine 12 monatige Zahlungsfrist kann ich nicht einhalten, ich bräuchte ca. 3 Jahre um den Betrag abzustottern und bin dazu auch mehr als bereit und geläutert. Aber die Krankenkasse lässt mir so nur noch den Weg in die Privatinsolvenz offen, und wird so leer ausgehen und 5 Arbeitsplätze vernichten. Ich verstehe diese Taktik nicht und suche nach einem Weg die Sache vernünftig zu regeln. Gibt es Schlichter für solche Angelegenheiten, bzw. können Sie mir ein Tipp geben, wie die Krankenkasse dahin bewegt werden könnte, einen längeren Rückzahlungszeitraum einräumen. Ich bin Selbstständig und in meinem Büro versorge ich 5 Freelancer mit Arbeit. Die Privatinsolvenz bedeutet also das Aus für unsere gesamtes Team. Vielen Dank für Ihre Antwort.

    20. says:

      Mit den von Ihnen aufgeführten Krankenkassen bin ich oft im Gespräch – allen ist daran gelegen, eine Lösung zu finden ohne Insolvenzverfahren.
      Auch Klagverfahren zur Klärung, ob der Haftungsanspruch (und ggf. in welcher Höhe) überhaupt besteht, möchten nach meiner Erfahrung die Sozialversicherungsträger vermeiden. Melden Sie sich einfach bei meinem Büro (telefonisch oder über Kontaktformular bzw. eMail), wir besprechen dann alles.

    21. Reiner
      says:

      Schulden Krankenkasse

      Guten Tag,danke für die Berichte ihrer Erfahrung und Möglichkeiten ohne Insolvenz bessere Lösungen für alle zu finden. Ich habe als ehemaliger Geschäftsführer einer GmbH hohe SChulden bei verschiedenen Krankenkassen wie Techniker Krankenkasse, BKK, DAK, Aok usw. Ich hafte offenbar als Geschäftsführer für die GmbH für die sog Sozialversicherungsbeiträge heißt es.

      Ich möchte das gerne nachprüfen lassen und wenn ich als Geschäftsführer hafte (wohl nur sog Arbeitnehmeranteile) möchte ich fragen ob sie mich vertreten, helfen eine außergerichtliche Lösung mit Krankenkassen zu finden.

    22. says:

      Ich habe positive Erfahrungen mit der Durchführung von Vergleichsverfahren für Geschäftsführer. Bei der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge aus GmbH-Insolvenzen ist die Durchsetzung gegenüber dem Geschäftsführer oft nicht zielführend, da oft „nichts zu holen ist“ nach der GmbH-Insolvenz (Bürgschaftsschulden, andere Gläubiger usw.). Die Krankenkassen sind daher froh, noch einen Vergleichsbetrag zu erhalten, anstelle von fruchtloser Vollstreckung mit damit verbundenen weiteren Kosten. Ich habe – auch in Gesprächen mit den Vollstreckungsstellen der Krankenkassen – gute Erfahrung: Vergleichsverfahren sind für beide Seiten oft der bessere Weg.

    23. Roland
      says:

      Gläubigervergleich Krankenkasse

      Guten Tag,ich möchte die Privatinsolvenz vermeiden und lieber eine außergerichtliche Schuldenregulierung.Aus einer GMBH-Insolvenz habe ich Schulden als Geschäftsführer für Sozialversicherungs-Beiträge Arbeitnehmer. Haben Sie Erfahrung mit Vergleichen wegen Arbeitnehmerbeiträge Krankenversicherung?

    24. says:

      Sie sprechen sicherlich die von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderungen der Krankenkassen aus Arbeitnehmeranteilen an.
      Zunächst sind hier einige formale Erfordernisse im Insolvenzverfahren zu prüfen. Selbst wenn die Sozialversicherungsbeiträge (bei korrekter Anmeldung durch die Krankenkasse) von der RSB ausgenommen sind, besteht nach meiner Erfahrung häufig auch auf Seiten der Krankenkasse Vergleichsinteresse.
      Weitere Informationen erhalten Sie gerne per Telefon oder eMail – die InsolvenzNews dienen rein dem informatorischen Zweck aller Interessierten.

    25. ZH
      says:

      Hallo

      Ich habe eine Privatinsolvenz nach der Insolvenz meines Unternehmens beantragt und dieses ist auch genehmigt worden
      Die 6 Jahre sind Ende Dezember 2013 abgelaufen und ich erwarte die Restschuldbefreung
      Da ich aber noch angemeldete Forderungen von einigen Krankenkassen habe möchte ich versuchen eine Ratenzahlung oder besser einen Vergleich mit Diesen zu erzielen
      Eine Krankenkasse (TK bin auch weiter versichert) hat keine Forderungen angemeldet
      Wie kann ich am bestens aus der Sache vernünftig herauskommen
      Durch das Insolvenzverfahren habe ich immer mit meiner Familie am Limit gelebt, obwohl ich immer einer gutbezahlten Arbeit teilweise in ganz Deuschland nachgegangen bin.
      Können Sie mich unterstützen und was würde die Unterstützung kosten

      MfG
      HZ

    26. U.W.
      says:

      Sehr geehrter Herr Gothe-Syren, besteht die Möglichkeit Sie zu Treffen um einige Bereiche eines Vergleichs im Vorfeld zu besprechen? Mit freundlichem Gruß U. W.

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