Das ging schneller als bei Insolvenzen mit Betriebsfortführung: Am 5. Juni stellte die Wadan-Werftengruppe beim Amtsgericht Schwerin Insolvenzanträge für insgesamt fünf betroffene Firmen und nicht einmal 2 Monate später ist jetzt das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es sind alle Versuche des vorläufigen/jetzt als Insolvenzverwalter eingesetzten Rechtsanwalts Marc Odebrecht gescheitert, vorhandene Aufträge zu sichern und neue Investoren zu finden.
Die rund 2.500 Mitarbeiter werden – wie in solchen Fällen, in denen die Investorensuche anhält, üblich – in eine Transfergesellschaft abgeschoben. Ziel ist die Aushebelung des Schreckens jeglichen Betriebsübernehmers, des § 613a BGB, denn auch im Insolvenzverfahren müssen bei Kündigungen der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang (auch von Betriebsteilen) sämtliche Arbeitnehmer übernommen werden. Daher wird von Betriebsübernehmern (so sie gut beraten sind) gefordert, dass die Belegschaft in eine Transfergesellschaft überführt wird, um dann einige nach keinerlei sozialen Kriterien ausgewählte Arbeitnehmer wieder einzustellen. Von vielen wird dies daher als eine Umgehung von besagtem § 613a BGB bewertet, die jedoch von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (bislang) verneint wird.