Die vorzeitige Restschuldbefreiung

Versagung Restschuldbefreiung Gläubiger vergessenÜber die verschiedenen Möglichkeiten, ein Insolvenzverfahren über einen Gläubigervergleich zu verhindern und über meine Erfahrung hierüber aus Sicht der Verschuldeten und der Gläubiger habe ich bereits häufig berichtet. Die Möglichkeit einer außergerichtlichen Regulierung, die sich in vielen Fällen auch für die Gläubiger vor dem Hintergrund der üblen Aussichten in Insolvenzverfahren oft rechnen, hat sich nach meinen Erfahrungen und vielen Gesprächen mit den Beteiligten, schon sehr weit herumgesprochen.

Schneller als 6 Jahre zur Restschuldbefreiung

Ein Vergleichsverfahren ist auch aus einem laufenden Insolvenzverfahren heraus möglich – als Exit, um ein bürokratisches Unterfangen zu vermeiden, das sich höchstens für den Insolvenzverwalter/Treuhänder rechnet.

Es gibt weitere – vom Bundesgerichtshof abgesegnete – Fälle und Möglichkeiten einer vorzeitigen Restschuldbefreiung: früher als die 6 Jahre (bis 07-2014) und schneller als die 3 Jahre (ab 07-2014 bei Mindestquote von 35% und Zahlung der Kosten):

Wenn kein Gläubiger Forderungen zur Insolvenztabelle anmeldet

Weil Insolvenzverfahren in den allermeisten Fällen zu keiner nennenswerten Quote führen und man hierfür sogar seine Forderungen noch umständlich anmelden und belegen muss, gibt es tatsächlich Fälle, in denen wenige oder gar keine Gläubiger ihre Forderungen geltend machen. Ein solcher Fall liegt mir gerade vor – die Gläubiger haben Ihre Forderungen längst abgeschrieben und der Betroffene möchte die aus einer Unternehmensinsolvenz resultierenden PrivatSchulden (Bürgschaften, persönliche Haftung) regulieren. Bei einem außergerichtlichen Regulierungsversuch wäre es überhaupt nicht möglich gewesen, die viele Jahre alten Fälle alle zu erfassen und überhaupt Reaktionen von den Gläubigern zu erhalten.
Im laufenden Insolvenzverfahren nun hat sich herausgestellt, dass auf die Aufforderung zur Forderungsanmeldung kein einziger Gläubiger innerhalb der Anmeldefrist reagiert hat.

Nun ist es nicht so, dass damit automatisch das Insolvenzverfahren aufgehoben wird – obschon es überflüssig erscheint. Glücklicherweise hat sich vor einigen Jahren der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem solchen Fall beschäftigt und entschieden, dass eine vorzeitige Restschuldbefreiung herbeigeführt werden kann. Nach meiner Erfahrung sollte dies mit dem Insolvenzgericht unter Klärung der genauen Lage im Insolvenzverfahren (Berichterstattung, Insolvenztabelle) abgestimmt werden, um einen rechtssicheren Beschluss über die vorzeitige Restschuldbefreiung herbeizuführen.

Die vorzeitige Restschuldbefreiung bei außergerichtlichem Vergleich

Zuletzt: selbst in Fällen, bei denen Gläubiger Forderungen anmelden, kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH eine vorzeitige Restschuldbefreiung erfolgen. Es kann nämlich mit den Gläubigern außergerichtlich ein Schuldenvergleich geschlossen werden mit einhergehendem Verzicht auf die Restforderung. Auch diese Fälle bedürfen eines Monitoring im Insolvenzverfahren und Abstimmung mit dem Insolvenzgericht. Letztlich wird dann auch für die Gläubiger ein besseres Ergebnis erzielt als wenn das Insolvenzverfahren bzw. die anschließende Wohlverhaltensperiode fruchtlos durchgeführt würde.

Nehmen Sie bei Fragen oder für ein unverbindliches Informationsgespräch gerne Kontakt auf.

    Haben Sie Fragen?
    Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt auf.

    Unser auf Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt Oliver Gothe berät Sie gerne.





    Rechtsanwalt Oliver Gothe

    *Die Daten benötigen wir, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwenden wir die Kommunikationswege, die Sie uns in dem Kontaktformular zur Verfügung stellen. Wenn Sie wissen möchten, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen, können Sie dies in der Datenschutzerklärung nachlesen.

    4 Kommentare zu “Die vorzeitige Restschuldbefreiung

    1. says:

      Ein Gläubigervergleich mit Unterstützung aus der Familie ist meist für alle Betroffenen, auch der Gläubiger die bessere Lösung als ein Insolvenzverfahren mit (durchschnittlich) 0-7% Quote. Ich habe mit Vergleichsverfahren durch die Bank weg gute Erfahrungen auf Gläubiger- und Schuldnerseite.
      Nehmen Sie für weitere Informationen gerne Kontakt auf.

    2. Jörgen
      says:

      Danke für die Info das nicht zwingend die Insolvenz nötig ist sondern es für alle die bessere Lösung Vergleichsverfahren oder Gläubigervergleich gibt-dazu schneller und mehr Geld für Gläubiger.
      Meine Familie hat angeboten mich zu unterstützen umd mit Gläubigern einen Vergleich zu schließen – ich möchte das nicht selbst machen sondern von erfahrenen Insolvenzanwalt.Machen Sie solche Vergleichsverfahren?

    3. says:

      Guten Tag, es ist nach meiner Erfahrung bei Unterstützung von dritter Seite (z. B. aus dem Familienkreise) sehr gut möglich und sinnvoll, mit den Gläubigern einen Vergleich zu schließen; oft funktioniert das, weil sich herumgesprochen hat, dass bei Insolvenzverfahren kaum eine Quote (Schnitt: 1-4 %) heraus kommt und das nach einigen Jahren – die einzigen die daran verdienen, sind meist die Insolvenzverwalter selbst.
      Es ist aber wichtig, das Insolvenz-Szenario genau prüfen und von einem erfahrenen Anwalt transparent gegenüber den Gläubigern darstellen zu lassen, damit die Aussichten denen eines Gläubigervergleichs gegenüber gestellt werden können. Ich führe derartige Vergleichsverfahren durch, hier auf Insolvenz-News informiere ich ausschließlich und berate nicht. Sie können aber gerne für weitere Informationen anrufen.

    4. W. W
      says:

      Guten Tag-führen sie solche SchuldenbereinigungsPläne oder Vergleichsverfahren mit Gläubiger durch? Ich möchte nich 6Jahre in Insolvenz sondern mich mit Gläubigern einigen.SChuldnerberatungen können mir nicht helfen und das nach all der Wartezeit (fast 1Jahr)! Bekomme Unterstützug aus der Familie für Gläubiger Vergleich!

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.