Vollstreckung trotz Restschuldbefreiung

Vollstreckung nach RestschuldbefreiungIch habe hier vor einiger Zeit bereits von einem Fall berichtet, in dem nach bzw. trotz erteilter Restschuldbefreiung eine Gläubigerin noch versuchte zu vollstrecken. Dort war die Besonderheit, dass die Forderung als „deliktisch“ und damit eine Ausnahme von der Restschuldbefreiung nach § 302 InsO geltend gemacht wurde. Dennoch kann die zwangsweise Durchsetzung einer solchen Forderung (bei Widerspruch zur Insolvenztabelle durch den Schuldner) unzulässig sein – die Details sind kompliziert und im Zweifel die anwaltliche Vertretung (auch wegen der existenziellen Folgen) ratsam.

Vollstreckung nach erteilter Restschuldbefreiung: unzulässig

Nun häufen sich die Fälle, in denen die Ausgangslage gar nicht so kompliziert ist, aber um so vehementer trotz Restschuldbefreiung Gläubiger die Vollstreckung androhen. Mein Eindruck ist, dass es offenbar System hat, dass vor allem die „üblichen Verdächtigen“, nämlich Inkassofirmen und die dahinter geschalteten Inkasso-Anwälte mit Vollstreckungsandrohungen Schuldner einschüchtern wollen.
Die für die Betroffenen so bedeutende und langjährig (nach wie vor 6 Jahre Wohlverhaltensperiode die beabsichtigte Verkürzung auf 3 Jahre lässt auf sich warten) erarbeitete Restschuldbefreiung wird schlicht ignoriert.

Eine derartige Vollstreckung ist unzulässig und – nach deutlichem außergerichtlichen Hinweis – durch eine sog. „Vollstreckungsgegenklage“ abzuwenden; ich halte ein solches Vorgehen seitens der Inkasso-Firmen und -Anwälte darüber hinaus für rechtsmissbräuchlich. Es gibt (andere) geeignete Wege, einen insolvenzbedingten Ausfall von Forderungen vor und in einem Insolvenzverfahren zu vermeiden – es gibt jedoch Grenzen, die ich hier überschritten sehe und weitere rechtliche Schritte wie Aufsichtsmaßnahmen gegen die Inkassounternehmen (Inkassoregistrierung laut Rechtsdienstleistungsgesetz) könnten ratsam sein, um einen Riegel vorzuschieben.

Update:

Wie erwartet hat das Inkasso-Büro in einem aktuellen Fall der Vollstreckungsmaßnahmen trotz Restschuldbefreiung  auf meine Ankündigung einer Vollstreckungsgegenklage und von Aufsichtsmaßnahmen prompt die Einstellung jeglicher weiterer Rechtsverfolgung erklärt.

 

Betroffene eines Vollstreckungsversuches von Krankenkassen, Banken, Inkassounternehmen und anderen Gläubigern nach erteilter Restschuldbefreiung können gerne Kontakt mit mir aufnehmen. Ich kläre dann die Hintergründe und wehre die unzulässigen Vollstreckungsversuche nach Beschluss über die Restschuldbefreiung ab.

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    Unser auf Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt Oliver Gothe berät Sie gerne.





    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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    8 Kommentare zu “Vollstreckung trotz Restschuldbefreiung

    1. says:

      Ihre Anfrage wegen Vollstreckung nach Restschuldbefreiung:

      In vielen Fällen der Vollstreckungsversuche trotz erteilter Restschuldbefreiung kann ich helfen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu meinem Büro per Telefon oder eMail auf.

    2. Peter S.
      says:

      Sehr geehrter Herr Gothe,
      nach meiner Privatinsolvenz wurde mir am 22.11.2018 durch das Amtsgericht Bochum die Restschuldbefreiung erteilt. Anfang Januar 2019 bekam ich einen Brief von einem Anwalt mit angehängtem Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 2001.Ich bin über einen Zeitraum von 17 Jahren nicht mehr von ihm angeschrieben worden und er hat seine Forderung auch nicht in die Insolvenz eingebracht. Jetzt droht er mir mit unverzüglichen Vollstreckungsmaßnahmen, wenn ich nicht bis Ende Januar eine Ratenzahlung tätige. Es handelt sich um kein deliktisches Vergehen. Ich weiss nicht, ob ich mich jetzt an den Rechtspfleger wenden soll oder was zutuen ist..
      MfG P. S.

    3. says:

      Ihre Anfrage wegen Vollstreckung nach Restschuldbefreiung:

      Ja – ich bin in vielen Fällen tätig, in denen trotz erteilter Restschuldbefreiung versucht wird, dennoch zu vollstrecken.
      Mailen Sie mir einfach die von Ihnen erwähnte Vollstreckungsandrohung (gerne auch die urspr. Forderungsandrohung oder was Sie sonst noch haben einschließlich der Höhe des geltend gemachten Anspruchs)

      oder faxen Sie diese an die eFaxNr.: 03212-1301863

      Ich melde mich dann bei Ihnen zur Abwehr der angedrohten Vollstreckung.

    4. NN
      says:

      Sehr geehrter Herr Gothe-Syren,

      in Ihrem Blog habe ich gelesen, dass Sie Mandanten, die nach erfolgter Restschuldbetreunung dennoch von Inkassounternehmen in Anspruch genommen werden, betreuen.

      Ist das immer noch der Fall?

      Mir wurde am 07.12.2017 nach verkürzter Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung erteilt.
      Nun versucht REAL-Inkasso wie von Ihnen beschrieben, mit einer Vollstreckungsandrohung eine alte Forderungen einzutreiben.
      Im Vorfeld hat besagte Firma schon eine Auskunft bei der Schufa eingeholt, so das sie auf jedenfall von meiner RSB wissen.

      Mit freundlichen Grüßen

    5. says:

      Ich habe bereits in einigen Fällen betr. REAL-Inkasso vertreten und durchsetzen können, dass man mir den Titel aushändigt, aus dem nach Restschuldbefreiung vollstreckt wird.
      Mailen Sie mir einfach das Aufforderungsschreiben oder die Ankündigung der Vollstreckung, ich kümmere mich darum.

    6. klaus sch.
      says:

      Danke für Ihre Infos zum Insolvenzrecht!

      Ich habe jetzt den Fall, daß „REAL Inkasso“ vollstreckt, obwohl ich die Restschuldbefreiung als Beschluss erhalten habe vor kurzem. Habe ich eine Chance über Sie die Vollstreckung abzuwehren,haben Sie auch Erfahrung mit Real Inkasso und was soll ich Ihnen schicken?

    7. says:

      Ich vertrete bundesweit Mandanten, die sich schützen möchten gegen Zwangsvollstreckungen nach erteilter Restschuldbefreiung. Senden Sie mir einfach das Aufforderungsschreiben zu, ich melde mich bei Ihnen und kümmere mich um die Abwehr der Vollstreckung.

    8. Frederik K.
      says:

      Vollstreckung nach erteilter Restschuldbefreiung:

      Ich habe einen ähnlichen Fall! Krankenkasse vollstreckt nach mir erteilter Restschuldbefreiung. Gut zu wissen, dass man sich in diese Fällen wehren kann.
      Kann ich Sie damit beauftragen – Rechtsschutz/Klage gegen Vollstreckung bzw. Gespräch mit Gläubigerin Krankenkasse, komme aus Frankfurt.

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