Wie fortlaufend auf InsolvenzNews berichtet (zum letzten Stand hier und dem Inhalt der geplanten Änderungen hier) ist geplant, das Privatinsolvenzverfahren, bzw. die Zeit der Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre zu verkürzen – wenn eine Mindestquote von 25% der Schulden erreicht wird.
Nach den mir vorliegenden Informationen geht das GesetzgebungsVerfahren jetzt voran:
Aktuell befindet sich der Entwurf bei dem Rechtsausschuss des Bundestages und es ist geplant, dass die dortigen Beratungen zum 15. Mai 2013 abgeschlossen sein sollen; voraussichtlich im Monat Juni wird in der dann laufenden Sitzungswoche der Bundestag weiter beraten. Dann wird sich zeigen, ob die Kritik des Bundesrates und der Sachverständigen an der praxisfernen Mindestquote von 25% festhalten wird und ob ein InsolvenzplanVerfahren für Privatinsolvenzen eingeführt wird. Stattdessen wird von praktisch Erfahrenen die Stärkung des außergerichtlichen Einigungsversuchs mit Überstimmung einzelner Kleingläubiger empfohlen.
Bereits jetzt möglich: außergerichtliche Regulierung mit Gläubigervergleich
Nach meinen Erfahrungen sind wegen der Nachteile von Insolvenzverfahren und den äußerst niedrigen Quoten (durchschnittlich 0 bis 3 %) viele Gläubiger bereit, einem vernünftigen Gläubigervergleich zuzustimmen. Ich rate daher, bereits jetzt Initiative zu einem sinnvollen Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern zu ergreifen.
Wenn Sie Fragen zu den aktuellen Möglichkeiten einer außergerichtlichen Schuldenregulierung (zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens) haben, können Sie gerne für ergänzende Informationen Kontakt aufnehmen.