Verkürzung der Insolvenz – wenige Verfahren

Verkürzung der InsolvenzNur wenige von einer Insolvenz Betroffene nutzen die im Jahr 2014 eingeführte Verkürzung auf drei Jahre. Über diese Änderung/Reform der Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenzen habe ich in dem Artikel:

Die wichtigsten Änderungen der Restschuldbefreiung: Verkürzung auf drei Jahre –Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren

berichtet.

Die praktische Bedeutung dieses praxisfernen, untauglichen Versuchs, die Privatinsolvenzen zu verkürzen ist gering und die Gesetzesform gescheitert: Laut Mitteilung der Wirtschaftsauskunft Bürgel erhielten nur 8 Prozent der ersten Welle von einer möglichen Verkürzung Betroffenen aus 2014 die Restschuldbefreiung nach 3 (statt 5 oder 6) Jahren.

Die Schwelle 35%-Quote für die Verkürzung auf 3 Jahre Insolvenz ist zu groß

Selbst Christoph Niering, Vorsitzender des Verbandes Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) kritisiert die zu hohe Quote von 35%.

Dabei ist es der Intervention der Lobby der Insolvenzverwalter zu verdanken, dass die Quote (von ursprünglich angedachten 25%) nach einer langwierigen und zähen, am Ende nahezu nutzlosen Gesetzesänderung auf 35% hochgesetzt wurde; freilich mit der weiteren Schwierigkeit für die Betroffenen, dass jeder Euro der zu erzielenden 35% über die Insolvenzmasse fließen muss und damit die Vergütung der Insolvenzverwalter erhöht.

Das wiederum führt dazu, dass die Insolventen etwa bei € 100.000 Schulden nicht „nur“ € 35.000 zahlen, bzw. über Gehaltspfändung eingesammelt werden müssen, sondern fast die Hälfte, weil der Verwalter durch den „Massezufluss“ um die € 15.000 „verdient“ (obschon der Verwalter nichts dazu beiträgt).

Niedrige Quoten bei Insolvenzverfahren – hohe Verwaltervergütung

Richtig ist die der Gesetzesänderung zugrundeliegende Idee, dass die Gläubiger eine höhere Quote bei Insolvenzverfahren erhalten müssen. In Privatinsolvenzen beträgt diese durchschnittlich 0-5% und in GmbH-Insolvenzen geringfügig mehr.

Sobald Insolvenzmasse vorhanden ist – bei Privatinsolvenzen etwa pfändbares Gehalt – profitiert erstmal nur der Insolvenzverwalter hiervon. Die Insolvenzschuldner sind dabei oft nicht motiviert, viel Geld zu verdienen, drei Jahre und 35% + Verwaltervergütung, also effektiv um die 50% der Schulden abzutragen und dafür drei Jahre im Schuldenturm zu sitzen (+ drei weitere Jahre sichtbarer Eintrag bei der Schufa) sind eine zu hohe Schwelle.

Der Weg zur wirklichen Verkürzung: außergerichtlicher Schuldenvergleich

Die Tatsache, dass die sog. Reform der Verkürzung der Insolvenz an die Praxis vorbei geht, habe ich schon in meinem o. g. Artikel vor über drei Jahren erläutert und auf die Alternative Gläubigervergleich – außergerichtliche Schuldenbereinigung hingewiesen.

In der Praxis hat sich das Vergleichsverfahren zur Schuldenregulierung bewährt, weil

  1. die Gläubiger eine höhere Quote als bei einem Insolvenzverfahren erhalten
  2. die Kosten des Insolvenzverwalters nicht anfallen und
  3. der betroffene Insolvente in kurzer Zeit ohne Stigmatisierung schuldenfrei werden kann.

Es bleibt dabei und wird durch die Veröffentlichung der ersten Zahlen bestätigt: Ein für beide Seiten (Schuldner und Gläubiger) schnellerer und besserer Weg bleibt der Gläubigervergleich, also die außergerichtliche Schuldenregulierung.

Weitere Beispiele und Informationen zu Vergleichsverfahren:

 

Nehmen Sie für weitere Informationen oder für die von mir angebotenen Vergleichsverfahren einfach Kontakt mit meinem Büro auf.

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    2 Kommentare zu “Verkürzung der Insolvenz – wenige Verfahren

    1. says:

      Ich führe die Vergleichsverfahren deutschlandweit durch und schlage ein Informationsgespräch vor, in dem wir ausgehend von Ihrer Situation den genauen Weg der Regulierung besprechen.

      Ich mache mit den Vergleichsverfahren (vor allem bei überschaubarer Gläubigerzahl wie bei Ihnen) sehr gute Erfahrungen und oft kann ohne Insolvenzverfahren schon innerhalb von einem halben Jahr Schuldenfreiheit erreicht werden. Das freut mich immer sehr, wenn die Dauer und Nachteile einer Insolvenz vermieden und das ganze auch für Gläubiger besser (mit höhere Quote, ohne Kosten eines Insolvenzverwalters und schneller) gestaltet werden kann.

    2. Schmieder
      says:

      Anfrage wegen verkürztes Insolvenzverfahren:

      Vielen Dank für die Informationen und diesen erfrischenden lawblog!

      Das von Ihnen angebotene Vergleichsverfahren ist für mich sehr interessant. Ich habe aus meinem Familienkreis einen Geldbetrag für einen Gläubigervergleich angeboten bekommen, um ohne Insolvenzverfahren schuldenfrei zu werden.

      Wenn ich jetzt erst durch die Insolvenz gehe (immerhin verkürzt auch 3 oder 5 Jahre), bin ich ja auch gebrandmarkt und habe die Risiken einer Anfechtung (vorheriger Zahlungen an Nahestehende zB) oder einer Versagung der REstschuldbefreiung.

      Da biete ich lieber 20-35% den Gläubigern im Rahmen Ihres Vergleichsverfahrens an. Ich habe überschaubare 5 Gläubiger von Finanzamt bis Bank und lebe in Ostdeutschland, bieten Sie Ihr Vergleichsverfahren auch hier an?

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