Verhandlung mit Finanzämtern zur Insolvenzvermeidung

Finanzamt, Insolvenzvermeidung, Schuldenregulierung, SchuldenvergleichDie Vermeidung eines Insolvenzverfahrens kann nicht nur für den betroffenen Unternehmer vorteilhaft sein, sondern auch den Gläubigern erhebliche Nachteile einer Insolvenz ersparen: Die Quoten bewegen sich nach langjähriger Verfahrensdauer zumeist im unteren einstelligen Prozentbereich – in vielen Fällen bleibt für die Gläubiger nach Entnahme der Vergütung des Verwalters kaum bis gar nichts.

Die durchschnittliche Insolvenzquote beträgt zwischen 2 bis 7 % bei Unternehmensinsolvenzen: Insolvenzverfahren laufen in der Regel nicht gut und die Vergütung entnimmt der Insolvenzverwalter vorab – für die Gläubiger bleibt nach 3 bis 6 Jahren Insolvenzverfahren kaum bis kein Geld.

Bei vernünftigen außergerichtlichen Vergleichen (Schuldenvergleich) können natürlich bessere Ergebnisse erzielt werden.

Diese Tatsache hat sich inzwischen auch bei den Finanzämtern herumgesprochen, wie ich auch jüngst wieder bei ausgiebigen Gesprächen und Verhandlungen mit Sachbearbeiter und Vorgesetztem festgestellt habe. Das für alle Beteiligten erfreuliche Ergebnis: Die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 40% und damit die kurzfristige Regulierung und Vermeidung eines Insolvenzverfahrens.

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    8 Kommentare zu “Verhandlung mit Finanzämtern zur Insolvenzvermeidung

    1. says:

      Es kommt auf die genaue Situation an – ein unmittelbarer Insolvenzantrag ist nach meiner Erfahrung grundsätzlich nicht der richtige Weg, sondern:

      1. Schritt: Kontakt/Klärung wg. Ermittlungsverfahren (ggf. kann es über ein Vergleichsverfahren auch hinsichtlich der Strafe beigelegt werden).

      2. Schritt: wenn keine Regulierung in diesem Stadium möglich: Klärung des festgestellten Vorwurfs und der Möglichkeit der Restschuldbefreiung

      3. Schritt: Entscheidung, ob doch noch außergerichtliche Regulierung oder Privatinsolvenz (wenn Restschuldbefreiung möglich).

      Wie gesagt – es kommt auf die genaue Konstellation an und in diesen Fällen sollten Sie sich beraten lassen – nehmen Sie hierzu gerne Kontakt zu meinem Büro auf.

    2. Hans M
      says:

      Macht es Sinn schon im Vorfeld in Insolvenz anzumelden oder sollte man den Nachzahlungsbescheid und die Strafe abwarten um dann ggfls. in einen Vergelich zu gehen, oder spielt das keine Rolle?

      mfg
      HM

    3. says:

      Ich habe ganz gute Erfahrungen mit Vergleichsverfahren betreffend das Finanzamt – im Falle einer Steuerhinterziehung gibt es einige Besonderheiten für die Frage der Restschuldbefreiung.
      Das ist etwas komplizierter und sende Ihnen parallel eine eMail.

    4. HM
      says:

      Guten Tag,

      Nach einer Betriebsprüfung der letzten 6 Jahre wird laut Aussage des Prüfers eine Nachzahlung von ca. 50.000 €UR EST und UST fällig. Ein Strafverfahren ist ebenfalls eingeleitet worden. Ich gehe davon aus dass es mehr als 90 Tagessätze beim meinem aktuellen Monatsverdienst von ca. 2.000 € werden.

      Kann man mit dem FA ggfls. außergerichtlich einen Vergleich anstreben. Wenn ja wie sind hier die Erfolgschancen?

      Wenn nicht bleibt nun noch der Weg in die Privatinsolvenz. Wie sehen hier die Chancen der Restschuldbefreiung seitens FA aus?

      Vielen Dank für Ihr Rückmeldung. HM

    5. says:

      Ihre Anfrage wegen Steuerschulden Finanzamt/Immobilie (Vergleich)

      Resultierend aus meiner Erfahrung und Spezialisierung als Insolvenzanwalt – auf Seiten der Insolvenzverwaltung, Gläubigerseite, Unternehmer-/Schuldnerseite – moderiere ich in vielen Fällen erfolgreich Vergleichsverfahren zur Vermeidung von Insolvenzen, die meist nur den Insolvenzverwaltern etwas einbringen und – ebenso wie Zwangsversteigerungsverfahren – weniger den Gläubigern.

      Es kommt immer auf die Besonderheit eines Falles an und als Auftakt biete ich daher ein Erstberatungsgespräch an – aufgrund der Anfragen inzwischen deutschlandweit auch telefonisch oder per Skype.

      Mailen Sie mir einfach Ihre Anschrift – ich melde mich mit TerminOptionen bei Ihnen.

    6. Dieter B.
      says:

      Guten Tag,

      wir befinden uns aktuell in einer schwierigen Schuldenlage. Kurz zusammengefasst geht es um Folgendes:
      – unser Grundstück ist mit einer Hypothek der Deutschen Dank über 550.000€ und zwei Zwangshypotheken des Finanzamtes über ca.87.000 belastet. Insgesamt fordert das FA 140.000€, eventuell weniger weil es wohl Doppelberechnungen über 37.000€ gibt, Die Schuld bei der Bank beträgt ca. 450.000€ plus eventuelle Schäden.
      – wir versuchen seit 4 Jahren das Haus zu verkaufen, Angebote reichten von 490.000 bis 805.000€, ohne Erfolg
      – kürzlich hat die Bank die Hypotheken gekündigt, deswegen haben wir das Haus nun für 449.000€ angeboten und schnell einen Käufer gefunden
      – die Bank würde die Sicherheiten löschen, das FA lehnt das strikt (telefonisch) ab und drohte mit Anmeldung zur Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit.

      Wenn es zur Zwangsversteigerung kommt, wird die Bank mit geringerem Erlös und das FA völlig leer ausgehen, meine Frau und ich in die Privatinsolvenz laufen. Wir sind 57, deswegen ist nie und nimmer eine Rückzahlung möglich. Ich bin selbstständig und könnte nicht mehr mit Aufträgen rechnen, Hartz 4, meine Frau ist seit 35 Jahren Hausfrau.
      Mit Ihrer Erfahrung in diesem Bereich, denken Sie, dass Sie helfen können und mit den Gläubigern eine erfolgreiche Verhandlung führen mit dem Ziel, dass beide dem Hausverkauf, also Löschung der Sicherheiten, zustimmen würden? Wir haben ca. 3 Wochen Zeit dafür.

      In einem Folgeschritt möchten wir dann eine weitere Verhandlung mit dem FA, Deutsche Bank, Gemeinde, Steuerberater ebenfalls über einen Schuldenschnitt mit niedriger Quote, 10-15% maximal. Wir reden hier über vielleicht 200.000€, das muss noch genau ermittelt werden, weil einige Steuerforderungen wie gesagt ungerechtfertigt erscheinen und die Gebühren der Bank unklar sind.

      Vielen Dank für ein kurzfristiges Feedback, Dieter B.

    7. says:

      Nun, 40% sind vor allem für die Steuerzahler eine gute Quote im Vergleich zu den durchschnittlich 0-4% Quote bei Privatinsolvenzverfahren. Ich weiß von entsprechenden internen Anweisungen, entsprechend aufgearbeitete, transparente Regulierungsangebote bei ansonsten geringer Insolvenzquote annehmen zu müssen.
      Zu Ihrer Frage: die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (EV) bzw. „Vermögensauskunft“ (nach neuem Recht) ist eine wichtige Grundlage für die außergerichtliche Regulierung; sie ist nach meiner Erfahrung aber nicht zwingend notwendig. Nehmen Sie für Fragen gerne Kontakt auf.

    8. Paul Lustig
      says:

      Da bleibt zu hoffen, daß alle Hamburger FA Finanzbeamte sich mit 40% zufrieden geben.

      Bei mir sind aus 2007 ca 40K und 2008 (bei Nichtabgabe einer Steuererklärung) ca 108, beides + SÄumniszuschläge. Also 150 + 50K Säumniszuschläge (wenn das FA die Säumniszuschläge auf 6% pro Jahr runterrechnen würde), 75K anbieten könnte, wenn dafür dann auch wegen der Nichtabgabe keine Klage erhoben wird. Bin seit 5 Jahren unbekannt ins Ausland verzogen, nicht einmal die spanischen FA-Behörden wissen wo ich bin, eine EV hatte ich noch nicht abgegeben, wäre eine EV vor dem Versuch eines Vergleiches besser?

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