Vergleichsverfahren mit Insolvenzverwalter

Haftung bürgende GesellschafterIn meinem jüngsten Fall hat mich ein Einzelunternehmer als Betroffener einer Anfechtung in einem Insolvenzverfahren zur Hilfe gerufen: Der Insolvenzverwalter hatte gegen ihn einen Anfechtungsanspruch in Höhe von € 290.000,00 geltend gemacht und schließlich klageweise durchgesetzt. Nach über einem Jahr Prozessdauer, viel Ärger (auch mit dem eigenen Anwalt) und Kosten und schließlich einem Urteil gegen sich, wandte sich der Betreffende an mich.

Seine letzte Hoffnung – wachgerufen durch meine Fallbeschreibungen auf INSOLVENZ-NEWS – war die Durchführung eines Vergleichsverfahrens mit dem Verwalter.

Die gegen ihn klageweise durchgesetzte Forderung betrug mit Kosten und Zinsen inzwischen über € 310.000,00 und sein Anwalt wäre womöglich in die Berufung gegangen mit (nach meinen Feststellungen) verschwindend geringen Erfolgsaussichten. Nun verdienen solche Anwälte über die Vertretung in Klag- und Berufungsverfahren ihr Geld – und zwar nicht wenig bei dem hohen Streitwert.

Nach meinen Feststellungen hätte sich die Forderung damit noch erhöht, nach weiteren 1-2 Jahren hätte der Betroffene selbst Insolvenz beantragen müssen.

Ich habe daraufhin ein Vergleichsverfahren mit dem Insolvenzverwalter eingeleitet und ihm die geringen Aussichten, an Geld zu kommen, selbst wenn der Anfechtungsanspruch rechtskräftig würde, erläutert und dokumentiert. Einige Schreiben und vernünftige Gespräche weiter konnte ich einen Vergleich mit € 15.000,- abschließen.

Auf € 295.000,00 hat der Verwalter also verzichtet im Hinblick auf meine Begutachtung und die Aussichten, die ich dokumentiert habe.

Mein Mandant ist natürlich sehr froh, nicht in eine (aussichtslose) Berufung gegangen zu sein und dass ich ohne Insolvenzverfahren eine wirklich sehr gute Regulierung und einen Abschluss finden konnte.

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    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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    4 Kommentare zu “Vergleichsverfahren mit Insolvenzverwalter

    1. says:

      In Prozessen wegen Insolvenzanfechtung (sog. Anfechtungsklage) geht es oft um hohe Streitwerte und der Ausgang ist oft fraglich, viele Insolvenzverwalter wegen der zusätzlichen Gebühren-Einnahmen aber „klagefreudig“.

      Die „eigenen“ Anwälte wiederum wollen oft die Gebühren von außergerichtlicher Vertretung, Prozessgebühr (für das Schreiben der Klagerwiderung), Verhandlungsgebühr (für das Erscheinen im Verhandlungstermin bis hin zur etwaigen Vergleichsgebühr) wie Perlen an der Schnur alle Gebühren einsammeln. Nach meiner Beobachtung fehlt hier oft das am (wirtschaftlichen) Interesse ausgerichtete Lösen bzw. eine Gesamtschau.
      Am Ende landen derartige Fälle dann oft in fruchtlosen Vollstreckungen, Nachteilen hieraus, eidesstattlichen Versicherungen oder gar die nächste Insolvenz ohne Aussichten für die Gläubiger und Beschäftigung von einem weiteren Insolvenzverwalter.

      Ich schaue mir gerne die aktuelle Situation an und führe gerne ein Vergleichsverfahren durch – ich bin deutschlandweit tätig. Melden Sie sich gerne per Kontaktformular, eMail oder Telefon in meinem Büro.

    2. warstein
      says:

      Danke für Ihre Infos zu den Möglichkeiten per Vergleich eine Klage des Insolvenzverwalters zu vermeiden.
      Ich befinde mich wie in dem von Ihnen beschriebenen fall in einer Auseinandersetzung mit einem Verwalter wegen Insolvenzanfechtung. Es wird behauptet, ich hätte als Gläubiger noch einen Sondervorteil gegenüber anderen Gläubigern erhalten, es geht um viel Geld, das mir aber zustand.
      Ich habe den Eindruck, auf beiden Seiten wird gestritten, um die Prozessgebühren abzukassieren – letztlich könnte ich die angefochtene Summe gar nicht zahlen. Auch ich wäre dann insolvent. Das scheint bisher keinen zu interessieren. Ich würde gerne, dass Sie sich einschalten und auch in meinem Fall verhandeln bzw. moderieren, damit dieses produzieren von Kosten und dass nur mein Anwalt und der Verwalter über seinen Anwalt am Prozess verdient, aufhört.
      Können Sie das auch von Hamburg gestalten – ich wohne in Warstein, also Süddeutschland.

    3. says:

      Das Vergleichsverfahren, das ich anbiete, orientiert sich am SchuldenbereinigungsPlan; ich begutachte die Aussichten eines weiteren Prozesses und die Vollstreckungs- und Insolvenzaussichten und entwickle einen Plan/Vergleich für die Regulierung.

      Nach meiner Erfahrung streiten viele Anwälte unüberlegt und vor allem nicht im optimalen Sinne ihres Mandanten „bis zum Ende“, sammeln dabei nach und nach alle Gebühren ein, bis es richtig teuer geworden ist und (wie im hier beschriebenen Fall) dann verloren wird…
      Ich bin immer wieder irritiert, wenn solche betroffenen Mandanten zu mir kommen, wir unüberlegt und wirtschaftlich ziellos viele Anwälte ihre Fälle angehen.

    4. Karl-Heinz
      says:

      Was ist denn ein „Vergleichsverfahren mit Insolvenzverwalter“, das man „einleiten“ und „durchführen“ könnte? Oder meinen Sie einen bloßen Schriftwechsel?

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