Oft wenden sich Klienten an mich mit hohen Schulden beim Finanzamt – meistens geht es um hohe Belastungen aus Steuernachzahlungen oder Steuerschätzungen. So auch in einem aktuellen Fall, den ich jetzt im dritten Anlauf mit dem Finanzamt erfreulicherweise lösen konnte.
Die Schwierigkeit in dieser Angelegenheit war, dass der Klient und Steuerschuldner eine Eigentumswohnung besaß, die nur teilweise belastet und daher im Falle einer Zwangsversteigerung das Finanzamt von einer fast vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen ausging – so auch die Begründung des Finanzamt, einen Regulierungsplan mit Angebot von Drittmitteln zunächst abzulehnen.
Ich habe dann mit dem Sachbearbeiter ausführlich über die (negativen) Folgen einer Vollstreckung und die geringere Werthaltigkeit auch der Immobilie gesprochen; nun, es bedurfte einen dritten Anlauf beim Sachgebietsleiter und schließlich konnte eine auch für den Fiskus vernünftige Schuldenregulierung über einen Vergleichsfonds mit erheblichen Erlass (Verzicht auf einen Teil der Forderungen von weit über die Hälfte) trotz der Eigentumswohnung gefunden werden.
Das freut mich besonders für den Betroffenen, der natürlich unter dem jahrelangen Druck des Finanzamtes und der Sorge vor Vollstreckung und Zwangsversteigerung seines Zuhauses sehr gelitten hatte.
Ich konnte ihm die Nachricht des geglückten Vergleichs noch zu Weihnachten überbringen und diese Momente zeigen mir, warum und wofür ich mich bei meinen Vergleichsverfahren einsetze.
Hinweis: in solchen Fällen ist natürlich auch der Weg des Verbraucherinsolvenzverfahrens denkbar – allerdings sollte man vorher prüfen lassen, ob eine Ausnahme von der Restschuldbefreiung (so wie bei falschen Steuererklärungen/ Steuerhinterziehungen) vorliegt.
Nähere Informationen:
https://insolvenz-news.de/wordpress/restschuldbefreiung-insolvenz-steuerhinterziehungFormulare für die Verbraucherinsolvenz mit Hinweisen unter:
https://insolvenz-news.de/wordpress/insolvenzantrag-verbraucherinsolvenz-2014-formular
Wenden Sie sich gerne über das Kontaktformular an unser Büro, um abzusprechen, ob in Ihrem Fall ein Vergleichsverfahren (mit dem Finanzamt oder anderen Gläubigern) zur außergerichtlichen Einigung/Regulierung ohne oder mit Insolvenzverfahren möglich ist:
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