Bundeskabinett hat Entwurf zur Änderung der Privatinsolvenz verabschiedet

Verkürzung der Restschuldbefreiung - WohlverhaltensphaseDas Gesetzesvorhaben zur Reform der Privat-/Verbraucherinsolvenz schreitet voran: Aus dem Bundesjustizministerium war zu erfahren, dass inzwischen das Bundeskabinett im Juli den Entwurf zur Reform (hierüber habe ich u. a. hier bereits berichtet) verabschiedet hat.

Mit der geplanten Änderung der Insolvenzordnung für Privatinsolvenzverfahren wird die Verkürzung der Restschuldbefreiung/Wohlverhaltensperiode von bisher 6 auf 3 Jahre angestrebt; allerdings ist als Bedingung hierzu, die Erfüllung einer Mindestquote von 25%, weiterhin in Planung.
Es ist jedoch auch die Verschärfung von sog. Obliegenheiten vorgesehen (wie ich bereits hier dargestellt habe): Die Risiken einer Versagung oder eines Widerrufs der Restschuldbefreiung werden voraussichtlich steigen.

Mit der Umsetzung der Reform – voraussichtlich Anfang des Jahres 2013 – wird sich lediglich für manche Verschuldete die Chance einer verkürzten Zeit bis zur Restschuldbefreiung (drei Jahre) ergeben, nämlich wenn die Mindestquote von 25 % und die Kosten des Insolvenzverfahrens voraussichtlich gedeckt werden können. Vor Beantragung eines Insolvenzverfahrens bleibt es – wie auch jetzt schon – sinnvoll, eine außergerichtliche Schuldenregulierung (Gläubigervergleich) zu versuchen. Es lassen sich bei einem außergerichtlichen Regulierungsversuch teilweise Quoten von unter 25 % erzielen.
Nach meiner Erfahrung sind viele Gläubiger bereit, einem vernünftigen Vergleich zuzustimmen, statt auf die geringe Befriedigungsaussicht in einem Insolvenzverfahren zu hoffen.

Über den weiteren Verlauf der Reform werde ich hier berichten.

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    3 Kommentare zu “Bundeskabinett hat Entwurf zur Änderung der Privatinsolvenz verabschiedet

    1. jörg
      says:

      Das ist doch alles ein absoluter Hohn.
      Wie soll man bei 300.000€ Schulden aus einer Firmenpleite 25% aufbringen können? Das sind immerhin 75.000€. Kennt ihr jemanden mit einem halbwegs „normalen“ Beruf der es schafft, innerhalb von 6 Jahren 75.000€ zu sparen.
      Sofern man überhaupt einen Job mit dem Makel der „Privatinsolvenz“ erhält.
      Da merkt man mal wieder dass diejenigen, die über derartige Gesetze entscheiden, absolut fern der Wirklichkeit leben.

    2. Andrea
      says:

      Im Grunde sind die 6 Jahre ja wohl eher 9 Jahre,weil auch wenn mann nach 6 Jahren von der Rest Schuld befreit wird steht das ganze nochmal 3 Jahre in der Schufa.Also von einem Neuanfang nach 6 Jahren kann man dann leider auch nicht sprechen.Man ist genauso gebrandmarkt wie die Zeit vorher…. Man bekommt keine Wohnung,kann sich zb.kein Auto leasen auch wenn das finazill möglich wäre,selbst einen Handyvertrag bekommt man nicht usw.
      Ok,viele Menschen sind an Ihrer Schuldenlage selbst schuld.Aber viel ,hauptsächlich Frauen sind durch blindes Vertrauen in solch ein Lage gekommen und haben oft keine Chance auf einen wirklichen Neuanfang

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