Verbraucher-/Privatinsolvenz: Schuldnerberatung und Wartezeiten

Schuldnerberatung - WartezeitIn meiner Praxis als wirtschafts- und insolvenzrechtlicher Berater werde ich überwiegend von Unternehmern um anwaltliche Beratung gebeten – zur Vermeidung oder bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens bis hin zur Vertretung bei insolvenzspezifischen Klagen der Insolvenzverwalter.
In der letzten Zeit nehmen wir jedoch eine Zunahme der Mandate im Bereich der Verbraucherinsolvenz/Privatinsolvenz wahr: Die Hilfesuchenden beklagen, dass die Wartezeiten bei den Schuldnerberatungsstellen mehrere Monate bis zu einem Jahr dauern und dass dort ein außergerichtlicher Regulierungsversuch (zur Insolvenzvermeidung) eher „schematisch“ abgehandelt wird. Viele wollen einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit besseren Erfolgsaussichten – der in vielen Fällen wegen der verschwindend geringen Quoten im Insolvenzverfahren auch für die Gläubiger sinnvoll sein kann – und kein Rundschreiben an alle Gläubiger „von der Stange“.

Nach meinen Feststellungen sind von einer drohenden Insolvenz sämtliche Berufsgruppen betroffen und nicht etwa nur Selbständige und arbeitslose Menschen. Vielen hoch verschuldeten Privatpersonen sind vor allem Kredite zur Immobilienfinanzierung zusammen mit unterschiedlichsten Fixkosten zum Verhängnis geworden – Einkommensverlust bzw. Auftragsrückgänge und mangelnde Zahlungsmoral der Kunden lassen die Schulden ansteigen. Bei Zahlungsrückständen setzt dann ein Wettlauf der Vollstreckungsgläubiger ein bis hin zur wirtschaftlichen Lähmung über Einkommenspfändungen oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (früherer Offenbarungseid).

Der Weg zur Entschuldung ist im Verbraucherinsolvenzverfahren leider immer noch bürokratisch und angesichts der 6-jährigen Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung langatmig. Bisherige – auch von mir unterstützte – Reformversuche sind (noch) nicht umgesetzt worden. Die erhoffte Verkürzung der Zeit bis zur Restschuldbefreiung (aktuelles Gesetzesvorhaben im Justizministerium: Verkürzung auf 3 Jahre) lässt auf sich warten, so dass weiterhin sowohl für betroffene Verschuldete als auch für die Gläubiger der Versuch eines Schuldenvergleichs sehr zu empfehlen ist. Ich nehme sowohl auf Seiten der Verschuldeten als auch auf Seiten der Gläubiger wahr, dass die Aktzeptanz für eine vernünftige außergerichtliche Regulierung ohne Kosten eines Insolvenzverfahrens (und ohne nennenswerte Quotenaussicht) groß ist – auch für Gläubiger bietet ein Vergleich bessere wirtschaftliche Aussichten. Schuldner haben daher in vielen Fällen durch einen Gläubigervergleich (nähere Informationen hier) eine reale Chance, mit Investition aus Drittmitteln innerhalb von wenigen Monaten schuldenfrei zu werden.

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    Unser auf Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt Oliver Gothe berät Sie gerne.





    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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