Stellt der Geschäftsführer einer GmbH zu spät Insolvenzantrag (Insolvenzverschleppung), kann dies zur (zivilrechtlichen) Geschäftsführerhaftung und zu strafrechtlichen Ermittlungen und Strafe nach § 15a InsO führen
Insolvenzverschleppung der Geschäftsführer bei vielen GmbH-Insolvenzen
Nach meiner Erfahrung stellen viele Geschäftsführer von GmbHs zu spät einen Insolvenzantrag – nämlich, wenn das Unternehmen schon überschuldet oder zahlungsunfähig ist. Im Insolvenzverfahren wird dann meist durch den Insolvenzverwalter geprüft, ab wann die GmbH überschuldet oder zahlungsunfähig (sog. Insolvenzgründe) geworden ist. Dies ist schon alleine durch die eingehenden Forderungsanmeldungen der Gläubiger leicht feststellbar. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft kann dann auf der Grundlage des Gutachtens des Insolvenzverwalters leicht die Grundlagen für eine Anklage ermitteln.
Geschäftsführer-Haftung vermeiden
Es ist daher allen Geschäftsführern von GmbHs, die mit Liquiditätsschwierigkeiten kämpfen zu raten, sich rechtzeitig beraten zu lassen, um die Risiken wie eine hohe Strafe (Geld- oder Freiheitsstrafe), Berufsverbot, Löschung aus dem Handelsregister und erhebliche Inanspruchnahme aus dem persönlichen Vermögen oft bis zur Folge-Privatinsolvenz zu minimieren.
Im Insolvenzstrafrecht hat sich in der Praxis vielfach bewährt, dass der Beschuldigte nicht alleine Fragen bei der polizeilichen Vernehmung beantwortet. Geeigneter ist eine Vertretungsanzeige durch den Verteidiger – einhergehend mit Einsicht in die Ermittlungsakte. Sodann erfolgt eine ausführliche Stellungnahme durch den bevollmächtigten Rechtsanwalt in Absprache mit dem Beschuldigten. In vielen Fällen werden so Ermittlungsverfahren eingestellt oder es wird nur ein Teil der vorher im Raum stehenden Straftaten angeklagt oder im vereinfachten Strafbefehlsverfahren geklärt.
Diese Beratung und Vertretung sollte umfassend zusammen mit der Klärung möglicher (bereits geltend gemachter oder schwelender) Haftungsansprüche des Insolvenzverwalters der GmbH erfolgen.
Für eine Beratung in der Krise von Unternehmen und Begleitung in Insolvenzverfahren können Sie gerne Kontakt aufnehmen oder eine Nachricht hinterlassen.
Manche Geschäftsführer einer GmbH wenden sich erst an mich zur Unterstützung, wenn sie wegen Geschäftsführerhaftung (vom Insolvenzverwalter) in Anspruch genommen werden oder wegen Insolvenzverschleppung gegen sie ermittelt wird (Strafverfahren/Ermittlungsverfahren).
Es ist – so wie Sie es planen – gut, sich vor dem Insolvenzantrag Rat einzuholen. Bereits bei dem Antrag gibt es einiges, was zu beachten ist.
Ich biete daher die Begleitung in das Insolvenzverfahren hinein an und in einigen Fällen, lässt sich auch ein Vergleichsverfahren durchführen und eine Lösung mit Gläubigern am Runden Tisch finden.
Rufen Sie mich einfach an (040-348 378-88) oder schreiben Sie mir (über KontaktFormular od. per eMail).
Ich muss jetzt für meine GmbH Insolvenz anmelden, ich bin Geschäftsführer der Gmbh und habe viel zu lange gewartet und gehofft.
Frage: beraten Sie auch bereits vor dem Insolvenzantrag und geben Tipps und RAt, was zu machen ist und worauf ich achte.Laut Ihrer Veröffentlichungen lauern ja an manchen Ecken Gefahren – da möchte ich alles richtig machen.
Bei einer sog. „Insolvenzverschleppung“ gibt es zwei Folgen, die durch das Insolvenzverfahren ausgelöst werden:
1. Die (zivilrechtliche) Haftung des Geschäftsführers einer GmbH, die der Insolvenzverwalter geltend macht und
2. Die strafrechtliche Haftung – hier ermitteln Polizei und Staatsanwalt und man bedient sich oft der Gutachten im Insolvenzverfahren.
Ich halte es für sinnvoll, sich früh zu informieren und dem Insolvenzverwalter „in die Karten zu schauen“ (ich schaue immer zusätzlich in die Insolvenzakte). Es gibt einige Möglichkeiten, frühzeitig der Verteidigung etwaiger Vorwürfe einer Insolvenzstraftat vorzubeugen.
Optimal ist es natürlich, sich bei Anzeichen einer Krise frühzeitig beraten zu lassen. Rufen Sie gerne unter meiner Büronummer an, dann besprechen wir das beste Vorgehen.
Ich habe eine Frage zu möglicher Insolvenzstraftat.
Ich bin Geschäftsführer einer GmbH und der Insolvenzverwalter meinte ich würde voraussichtlich wegen Insolvenzverschleppung haften. Kommt es dann zusätzlich zu einer Bestrafung? Von der Polizei oder Staatsanwalt habe ich noch nichts gehört.
Was wären die Folgen, kann ich dafür ins Gefängnis kommen und gibt es Möglichkeiten, früh etwas zur Verteidigung zu unternehmen?