Strafanzeige gegen Insolvenzverwalter wegen hoher Vergütung

Insolvenzverfahren Bohlen und Doyen, Uwe Kuhmann, VergütungIm Insolvenzverfahren des Wiesmoorer Bauunternehmens „Bohlen und Doyen“ sollen nach Recherchen des Radio-Bremen-Fernsehregionalmagazins „buten un binnen“ der Bremer Insolvenzverwalter Uwe Kuhmann und die Gläubigervertreter enorme Vergütungen erhalten haben: Die sechs Mitglieder im Gläubigerausschuss sollen danach Aufwandsvergütungen von jeweils mehr als 400.000 Euro – der vorläufige Insolvenzverwalter Uwe Kuhmann soll sogar über 14 Millionen Euro brutto erhalten haben.
Das Insolvenzgericht – Amtsgericht Aurich soll offenbar nach der Recherche von Radio Bremen diese Vergütungen abgesegnet haben.

Inzwischen hat laut Generalanzeiger (www.ga-online.de) die Staatsanwaltschaft Aurich die Ermittlungen aufgenommen. Nach Aussagen des Insolvenzrechts-Experten Prof. Dr. Hans Haarmeyer (selbst ehemaliger Insolvenrichter und kritischer Betrachter der aktuellen Insolvenzpraxis bei Vergütung und Gläubigerbeteiligung) bei „radiobremen TV“ seien die Vergütungen unverhältnismäßig hoch: In einem sehr instruktiven Fernsehbeitrag von Radio Bremen wird nicht nur die hohe Vergütung in diesem Fall, sondern auch das System der Vergütungsbewilligung stark kritisiert. Offen ist, ob die hohen Vergütungen im Falle Kuhmann und der Gläubigerausschuss-Mitglieder von der gesetzlichen Vergütungsverordnung gedeckt waren – dies wird Gegenstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sein.

Und tatsächlich ist in der Praxis zu beobachten, dass oft die einzigen, die in der Insolvenz von dem, was noch da ist, profitieren, die Verwalter sind. Das liegt an der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung, nach der ein erheblicher Anteil der Insolvenzmasse vorab in der Kasse des Verwalters klingelt. Das liegt aber auch an den teilweise sehr ambitionierten teils überhöhten Vergütungsanträgen der Verwalter, bei denen viele zur Höchstform auflaufen.
Es sollte die Regel sein, dass wie im hier geschilderten Fall die Vergütungen überprüft und auch öffentlich diskutiert werden. Denn es handelt sich zum einen um den Verwaltern gerichtlich anvertrautes Vermögen. Zum anderen bleibt nach Abzug der Vergütung häufig wenig oder nichts mehr für diejenigen übrig, die von der Insolvenz existenziell betroffen sind: beispielsweise für Arbeitnehmer und Lieferanten.

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    13 Kommentare zu “Strafanzeige gegen Insolvenzverwalter wegen hoher Vergütung

    1. says:

      @Insolex: vielen Dank für Ihre (Insider-)Informationen – die Betroffenen und Leser würden sich natürlich freuen, wenn Sie uns weiterhin über die Entwicklungen im Prozess über den Vergütungsbeschluss auf dem Laufenden halten.

    2. Insolex
      says:

      Inzwischen hat der BGH entschieden, dass das LG Aurich sich neu mit den Beschlüssen über die Vergütung der Gläubigerausschussmitglieder und des vorl. Insolvenzverwalters befassen muss. Das LG hatte die Beschwerden als verfristet abgewiesen, der BGH sah jedoch Formfehler, so dass keine Fristen für die „sof.“ Beschwerden gelaufen sind.

    3. Insolex
      says:

      Zur Klarstellung: die Anzeige wurde nicht wegen der Vergütung des Insolvenzverwalters erstattet, sondern wegen der Vergütung für Gläubigerausschussmitglieder. Nach dem Gesetz erhalten sie in der Regel zwischen 35 und 95 Euro pro Stunde (die Vor- und Nacharbeit wird auch berücksichtigt). Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben jedoch pro Nase 340.000 Euro (plus MWSt.) erhalten. Also kann sich jeder ausrechnen, wie viele Stunden sie „geschuftet“ haben oder umgekehrt: wie viel sie pro Stunde erhalten – nicht verdient – haben: Da liegt der Stundensatz eher bei 10 – 30000 Euro als bei 35 Euro. Genau genommen haben sie lt. Beschluss, der mir vorliegt, 2,8 Prozent der Verwaltervergütung erhalten, was gegen den Wortlaut des Gesetzes erfolgt ist. Und das riecht nach Selbstbedienung und auch Bestechung, denn normalerweise schlägt der Insolvenzverwalter diese Vergütung vor. Und der Gläubigerausschuss hat sich nicht dagegen gewehrt…und der Rechtspfleger hat den Beschluss unterschrieben!
      Das ist doch erst mal der Skandal. Dann kommt erst die Vergütung für die vorläufige (!) Verwaltung, also vor der Insolvenzeröffnung, die auf einer Insolvenzmasse von 85 Mio. basiert, und die ist möglicherweise auch zu hoch gegriffen. Und niemand kontrolliert sowas.
      Zu Christoph: Die Strafanzeige stammt auch nicht von den Beteiligten, sondern von einem völlig Unbeteiligten, der erst jetzt durch Zufall davon Kenntnis erhalten hat.

    4. stefan
      says:

      14 Millionen ! Wieviel Arbeiter der Firma Bohlen& Doyen müßten Ihr lebenlang arbeiten um auf
      so eine Summe Lohn zu kommen. Das muß man ja auch mal sehen . Und sind es den nicht die
      Arbeiter der Firma die das Geld erarbeitet haben.

    5. says:

      Es ist natürlich so, dass die (sog. sofortige) Beschwerde das gesetzlich vorgesehene Instrument ist, die Höhe der Vergütung/die Berechnung nachprüfen zu lassen.
      Nur – wenn auch die Gläubiger beschwerdebefugt sind: ihnen wird der Beschluss über die Festsetzung der Vergütung nicht bekannt gegeben. (Übrigens sind die Arbeitnehmer hier keine Insolvenzgläubiger, da offene Gehälter der letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Insolvenzgeld abgedeckt waren – die Arbeitnehmer haben jedoch in der Vergangenheit auf Ansprüche verzichtet, daher die Brisanz, dass der ehem. Betriebsratsvorsitzende hier im Gläubigerausschuss richtig „gut verdient“ hat).

      Die Gläubiger haben hier also erst später von der hohen Vergütungsabrechnung erfahren – nur dem Gläubigerausschuss wurde der Beschluss über die Vergütung bekanntgegeben – das ist gesetzlich vorgesehen. Und hier liegt die Brisanz, die auch Herr Hans Haarmeyer in dem zitierten Beitrag/Interview bei Radio Bremen erläutert: Dass offenbar der Gläubigerausschuss über die Kopplung an die Verwaltervergütung von der hohen Vergütung selbst profitiert hat.

      Die Ermittlung der Staatsanwaltschaft soll dazu dienen, prüfen zu lassen, ob hier Straftatbestände gegeben sind – ob etwas „dabei herauskommt“ wie Sie schreiben, wird sich zeigen.

    6. Christoph
      says:

      Jeder Insolvenzgläubiger – auch ggf. die Arbeitnehmer – kann den Vergütungsbeschluss mit der Beschwerde anfechten. Die Beschwerdefrist verpennen und dann die Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft vornehmen lassen, ist ziemlich missbräuchlich, und es ist kaum anzunehmen, dass dabei viel herauskommt.

    7. insolent
      says:

      Habe hier leider grad keinen Ton am Rechner, werde mir den RB-Beitrag aber später anhören. Ich sage auch nicht, daß das alles koscher war. Kann schon sein, daß das Gericht weit überzogene Zuschläge auf die Regelvergütung abgenickt hat, aber ich würde mir gern ein eigenes Urteil bilden, was ohne zusätzliche Info nicht geht.

    8. Oliver Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), Hamburg
      says:

      Es wird bei Radio Bremen wie gesagt berichtet über die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters – der auch hier offenbar, wie es die Regel ist wegen des Insolvenzgeldzeitraumes rund 3 Monate lang tätig wurde. Herr Hans Haarmeyer – bitte schauen Sie sich das verlinkte Interview an – hat sich (es ist von einem Gutachten die Rede) die Hintergründe angesehen und entsprechend bewertet. Die Empörung ist angesichts der horrenden Summen – auch hinsichtlich der Gläubigerausschussmitglieder, es fand offenbar keine Bemessung/Verprobung anhand des zeitlichen Einsatzes statt – gerechtfertigt. Es ist eine öffentliche Diskussion darüber, was den (vorläufigen) Verwaltern zusteht und was für die Gläubiger übrig bleibt, notwendig. Der Verwalter verwaltet fremdes Vermögen und hat besondere Sorgfaltspflichten – möglicherweise sind die für die Prüfung der Vergütungsanträge zuständigen Rechtspfleger nicht in allen Fällen hierzu geeignet, bzw. eine weitere Kontrolle/Transparenz für die Gläubiger notwendig.
      Der hier von Radio Bremen recherchierte Fall wird im nach den verlinkten Informationen inzwischen eingeleiteten Ermittlungsverfahren bewertet werden.

    9. insolent
      says:

      PS.
      Jedenfalls solange die Regelvergütung zur Anwendung kommt (also nicht das Gericht mit unangemessenen Zuschlägen operiert), kann aufgrund deren Degressivität übrigens nur bei Massen in der Größenordnung bis ca. 30.000 € der Fall eintreten, daß die Masse durch die Verwaltervergütung zum größeren Teil aufgezehrt wird. Bei einer Vergütung von 14 Mio dagegen muß die verwaltete Masse so umfangreich gewesen sein, daß die Vergütung dann trotz ihrer wahrlich beeindruckenden absoluten Höhe doch allenfalls einen niedrigen einstelligen Prozentsatz der Verteilungsmasse darstellen dürfte.

      Ein Blick auf insolvenzbekanntmachungen.de mit dem Suchwort AG Aurich „Bohlen“ offenbart übrigens, daß es sich um eine ganze Firmengruppe handelt(e), die, den Firmennamen nach, möglicherweise erheblichen Grundbesitz und anderweitige Unternehmensbeteiligungen hatte. Die Massen mögen dann tatsächlich erheblich sein.
      Die Insolvenzverfahren sind im Jahr 2007 eingeleitet worden, dh wenn die Firmen auch noch einen nicht ganz geringfügigen Geschäftsbetrieb hatten, der dann drei Jahre vom Verwalterbüro fortgeführt wurde, mag auch der Aufwand (Personalkosten etc.) den der Verwalter in vollem Umfang aus der Vergütung decken muß, nicht ganz geringfügig gewesen sein.

      Ohne nähere Einblicke in die Details läßt sich eine angebliche oder vermutete Mißwirtschaft zulasten der Gläubiger, gar ein kollusives Zusammenwirken von Verwalter und Gericht, nicht substantiieren.

    10. insolent
      says:

      Hm, 14 Mio sind keine Erdnüßchen, wohl wahr. Um den Fall tatsächlich beurteilen zu können, wüßte ich allerdings schon gern: 1. welchen Umfang hatte denn die Masse? 2. welchen Umfang und welche Dauer hatte die Tätigkeit des Verwalters? 3. was ist aus dem Verfahren geworden? Unternehmen saniert, zerschlagen, Eröffnung anderweitig abgewendet? Arbeitsplätze gesichert oder abgebaut?
      Ohne Kenntnis dieser mE doch wesentlichen Umstände hängt die Empörung noch etwas in der Luft.

    11. Elisabeth Binz
      says:

      Heute gelesene Information in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung.

      Danke, dass es Menschen wie Sie gibt, die sich solcher Machenschaften annehmen und sie öffentlich machen!
      Wie kann es in einem Rechtsstaat immer wieder zu solch ungeheuerlichen Auswüchsen und Ungerechtigkeiten gegenüber der arbeitenden Bevölkerung kommen?
      Die Information hätte auf die erste Seite der HAZ gehört und nicht unter „ferner liefen“ auf Seite 15!

      Ich fühle mich nur noch ohnmächtig gegenüber unserer Justiz und der staatlichen Gesetzgebung.
      Leider werden Neuerungen auf diesem Gebiet und auch anderswo selten ganz durchdacht, mit allen daraus entstehenden Folgen. Stattdessen kommt es nur darauf an, möglichst schnell etwas durch zu pauken. Missbrauch sind so Tür und Tor geöffnet.

      Danke für Ihr Engagement!
      Elisabeth Binz

      Elisabeth Binz

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