Wenn sich Unternehmer oder ehemals Selbständige mit Steuerschulden an mich wenden, um aus diesen Schulden heraus zu kommen, sind viele im Zweifel, ob ein Vergleich überhaupt möglich ist.
Steuerschulden Vergleich mit Finanzamt möglich
Ich informiere dann stets, dass ein Schuldenvergleich mit dem Finanzamt nicht nur möglich ist, sondern in vielen Fällen auch für die Finanzämter der bessere Weg und daher nach den dortigen Vorgaben auch zuzustimmen ist.
In vielen Fällen erlebe ich es, dass die Sachbearbeiter dennoch zunächst skeptisch sind und das schlicht und ergreifend mit der Sorge zusammenhängt, als Sachwalter „etwas falsch zu machen“; bei einem Insolvenzverfahren würde sich ja schließlich ein Insolvenzverwalter darum kümmern. Es hat sich jedoch bis in die Amtsstuben hinein herumgesprochen, dass die Aussicht noch an Geld zu kommen, in Insolvenzverfahren ernüchternd gering bis ausgeschlossen ist. Nach aktueller Statistik des Statistischen Bundesamtes beträgt die Quote (also das, was Gläubiger noch an Geld bekommen) nur 0,8-1,5%. In den allermeisten Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es gar nichts für die Gläubiger (also auch nicht für Finanzämter).
Vergleich/SchuldenbereinigungsPlan statt Privatinsolvenz
Das Interesse der Finanzämter, die ja schließlich die Interessen von uns Steuerzahlern verwalten, muss also dahin gehen, einer besseren Lösung als einer 1%-Quote zu folgen. In vielen Insolvenzverfahren gibt es keinerlei Quotenaussicht.
Ich führe dazu ein klares, für die Finanzämter geordnetes formales SchuldenbereinigungsVerfahren mit Gutachten und Planerstellung durch:
- 1. Darstellung/Begutachtung des Insolvenz-Szenarios mit der meist (s. o.) fruchtlosen Quotenaussicht und
- 2. Ausarbeitung/Präsentation eines SchuldenbereinigungsPlans (Vergleichsverfahren), der ein besseres Ergebnis für das Finanzamt erzielt.
In manchen Fällen sind auch zwei bis drei Verhandlung-/Gesprächsrunden nötig, bis die Entscheider überzeugt sind und dem Schuldenvergleich zustimmen.
Steuerschulden (ehemals) Selbständige und Verbraucher
Statt unmittelbar einen Insolvenzantrag zu stellen, lohnt es sich also für die Beteiligten (sowohl Steuerschuldner als auch Finanzamt) eine außergerichtliche Einigung zu finden. Das ist in manchen Fällen zwar aufwändig und bedarf der Einhaltung eines förmlichen Verfahrens – angefangen mit richtigem Vordruck und der Darlegung zur Erlassbedürftigkeit und Erlasswürdigkeit, aber das Verfahren lohnt sich, um eine Insolvenz abzuwenden:
So wie jüngst, als ich mit einem Finanzamt betreffend einen ehemals Selbständigen das Verfahren durchgeführt habe:
Von dem Abteilungsleiter der zuständigen Sachbearbeiterin wurde ein „Gegenvorschlag“ als „Sanierungsvereinbarung“ vorgelegt, der 8 Punkte mit fünf Jahren vorsah. Er war schlicht und ergreifend unakzeptabel und mein Mandant hätte schlechter gestanden, als wenn er ein Insolvenzverfahren durchlaufen hätte. Es hat etwas Überzeugungsarbeit gebraucht, bis beim Finanzamt klar wurde, dass es entweder den (von mir ausgearbeiteten) SchuldenbereinigungsPlan oder ein Insolvenzverfahren aber jedenfalls keine Sanierungsvereinbarung geben kann und der Vergleich natürlich die bessere Lösung ist.
Aus einer Ablehnung mit Gegenvorschlag wurde dann schließlich doch noch ein Vergleich, der meinen Mandanten unmittelbar (ohne 6 Jahre Insolvenzverfahren oder 5 Jahre Sanierungszeitraum) schuldenfrei werden lies. Ich habe eben mit ihm telefoniert und das bedeutet nicht einfach nur, endlich nach all den Jahren frei von Steuerschulden, schlimmer Post und Vollstreckungsversuchen zu leben, sondern ein Neustart – ein ganz neuer, zugewandter und optimistischer Mensch mit Perspektive und der Grund, warum ich das so gerne mache und darüber schreibe.
Hier berichte ich über einen meiner erfreulichen Fälle, in dem ich hohe Steuerschulden in einem förmlichen Vergleichsverfahren in Absprache mit den Ansprechpartnern beim Finanzamt reguliert habe:
Privatinsolvenz wegen Steuerschulden ist auch möglich (Plan B)
Viele Anfragen beginnen mit der Frage:
…wenn wir uns mit dem Finanzamt nicht einigen können – geht überhaupt ein Insolvenzverfahren?
Die Antwort: ja – das Finanzamt ist ein Gläubiger wie die anderen auch. Nur in manchen Fällen – zB bei Steuerhinterziehungen – gibt es Ausnahmen von der Restschuldbefreiung. Wichtig ist jedoch eine vernünftige, sorgfältige Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens und die Vorfrage, ob nicht – wie beschrieben – über einen Gläubigervergleich eine Insolvenz sogar vermieden werden kann.
Über deutschlandweite Anfragen habe ich inzwischen Kontakt zu den zuständigen Gesprächspartnern/Entscheidern vieler Finanzämter in Deutschland und man ist sich einig, dass in den meisten Fällen die außergerichtliche Schuldenbereinigung mit einem vernünftigen Plan der bessere Weg als die Privatinsolvenz ist.
Sprechen Sie mich gerne an, um eine Lösung für Schulden zu finden, Kontaktaufnahme telefonisch über meine Kanzlei oder einfach hier:
Gerne führe ich das Vergleichsverfahren mit dem Finanzamt durch – melden Sie sich einfach per Kontaktformular und wir stimmen alles weitere ab.
Finanzamt Schulden Vergleich?
Auch ich möchte eine Schuldenregulierung meiner Steuerschulden beim Finanzamt bei Ihnen als Vergleichsverwalter bewerkstelligen. Über eine Rückmeldung oder Terminvorschlag zur Vorabstimmung würde ich mich freuen.
Wie beschrieben gelingen in vielen Fällen außergerichtliche Einigungen, also eine Art Vergleich, mit Finanzämtern. Letztlich ist für das Finanzamt, den Fiskus, dem Steuerzahler daran gelegen, statt keine Quote im Insolvenzverfahren in einem Schuldenvergleich mehr zu erhalten und das darf auch nicht abgelehnt werden, wenn der sog. Schuldner als ‚erlasswürdig‘ und ‚erlassbedürftig‘ angesehen werden muss. Wichtig ist, dass ein korrektes förmliches Verfahren durchgeführt wird und alles ordentlich vorbereitet wird; dabei bin ich gerne behilflich und führe die Verfahren und Vorbereitung deutschlandweit durch.
Kann man mit dem Finanzamt verhandeln?
Über diese Frage bin ich auf Ihre informationsreiche Seite gekommen, vielen Dank. Ich habe jetzt Hoffnung, dass ein Vergleich oder außergerichtliche Einigung mit dem Finanzamt funktionieren kann und möchte gerne ein solches Schuldenverfahren über Sie durchführen. Was brauchen Sie, wie schnell geht das und führen Sie das auch deutschlandweit (bin nicht aus Hamburg) durch aktuell?
Ja – es sind außergerichtliche Schuldenvergleich möglich und sogar durch eine Art Richtlinie für Finanzämter verordnet. Wichtig ist das entsprechend ‚amtliche‘ förmliche Verfahren einzuhalten und alles gut vorzubereiten. Hierzu begutachte ich auch die Aussichten in einem alternativen Insolvenzverfahren – diese sind idR gering, so dass oft das Finanzamt überzeugt werden kann, die außergerichtliche Einigung zu bevorzugen.
Was für Lösungen möglich und für ein Plan entwickelt werden kann, sehe ich mir anhand der genauen Hintergründe, aktuellen Situation und der weiteren Pläne an – melden Sie sich gerne einfach, um die Möglichkeiten durchzugehen.
Auch ich habe (hohe) Schulden beim Finanzamt – wegen Umzug sind es sogar 2 Finanzämter. Sind bei Steuerschulden überhaupt Vergleich oder außergerichtliche Einigung möglich? Mein Steuerberater meint, dass in der Insolvenz Finanzamt ausgenommen ist (teilweise) und daher auch Schuldenvergleich nicht funktioniert.
Ich kann das Regulierungsverfahren gerne mit dem Finanzamt übernehmen – übermitteln Sie mir bitte Ihre Kontaktdaten; wir besprechen die Ausgangssituation und ich entwickle Lösungsmöglichkeiten.
Ich habe hohe Finanzamt-Schulden. Aus einer ehemaligen Selbständigkeit. Ich möchte nicht selber mit dem Finanzamt verhandeln. Daher möchte ich gerne, dass Sie den Fall übernehmen.
Ich habe mit vielen Finanzämtern Kontakt und meine Ansprechpartner/Entscheider sind meist aufgeschlossen für die von mir entwickelten SchuldenbereinigungsPläne. Dabei ist es wichtig, das Verfahren nach den Vorgaben der Finanzämter formal korrekt zu gestalten. Dazu gehören auch die nach § 305 InsO zusammen zu stellenden Unterlagen (sog. „außergerichtlicher Einigungsversuch“ bzw. „Schuldenbereinigungsverfahren“).
Das gestalte ich im von mir durchgeführten Verfahren in Abstimmung mit dem Finanzamt und im Dialog mit Ihnen.
Ich frage mich, ob es sich lohnt, dem Finanzamt (sehr hohe Schulden aus selbständiger Tätigkeit) einen Vergleich anzubieten und wie ich am besten vorgehe…
Ich bin hierbei auf Ihre informative Seite gestoßen und möchte das über Sie im Schuldenbereinigungs-Verfahren laufen lassen. Was brauchen Sie für Unterlagen und wie sind die Erfolgsaussichten für einen Schuldenvergleich mit dem Finanzamt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich hohe Schulden beim Finanzamt habe, würde ich mich sehr über einen Anruf freuen.
Ich bin Mo.-So. jeweils von 9 bis 21 Uhr erreichbar.
Viele Grüße
Der Erlass von Schulden beim Finanzamt über die von mir durchgeführten SchuldenbereinigungsVerfahren funktioniert und führt für alle Beteiligten, auch dem Finanzamt zu einer besseren und schnelleren Regulierung als ein Privatinsolvenzverfahren.
Dauer ca. 2-3 Monate statt 5-6 Jahre und ohne Insolvenz.
Ich biete die Vergleichsverfahren inzwischen deutschlandweit an – auch in Hamburg schließe ich mit den dortigen Ansprechpartnern beim Finanzamt vernünftige Vergleiche ab. Es ist so, dass Einigkeit ist, dass im Falle einer alternativen Insolvenz fast nie Geld für das Finanzamt und damit für uns Steuerzahler herauskommt – die Insolvenzquoten bewegen sich zwischen 0-5 %. Ich begutachte im Plan die Aussichten für die Gläubigern im Insolvenzverfahren und stelle den – vorteilhafteren – Plan gegenüber.
Etwas aufwändiger ist es nur bei Steuerverbindlichkeiten mit Steuerhinterziehung: Die sind seit einigen Jahren in Insolvenzverfahren von der Restschuldbefreiung ausgenommen und da ist die Regulierung über ein Schuldenbereinigungsplan ohne Insolvenz eh oft die einzige aber oft auch vernünftig erzielbare Lösung.
Betr. Erlass von Schulden beim Finanzamt
Umsatzsteuer, Einkommenssteuer aus mehreren Jahren aus selbständiger Tätigkeit. Sowohl Finanzamt als auch Schuldnerberatung raten mir zur Privatinsolvenz. Ich möchte aber nicht 6 Jahre lang versauern, sondern einen Schuldenvergleich anbieten.
Da fährt sicher auch das Finanzamt besser, denn ich habe Unterstützer, die Geld dafür hätten, einen Vergleich anzubieten.
Es geht um ein Finanzamt in Hamburg, wie sind Ihre Erfahrungen in Ihren Schuldenbereinigungsverfahren derzeit und können sie das übernehmen? Die Schuldnerberatungsstellen hier in Hamburg scheinen mit einem sorgfältig vorbereiteten Vergleich, der nicht „von der Stange“ ist, überfordert zu sein.
Ihre Anfrage wegen Steuerschulden:
Wie in meinem Beitrag über meine positiven Erfahrungen der Schuldenvergleiche mit Finanzämtern berichtet, kann ich viele Privatinsolvenzen bei Steuerschulden vermeiden. Es gibt sogar (solche internen Informationen nutze ich) Richtlinien, wonach im Interesse von uns Steuerzahlern natürlich der wirtschaftlich bessere Weg gegangen werden soll.
Und eine Privatinsolvenz führt gerade auch bei Finanzämtern, also letztlich für uns Steuerzahler, zu dem Nachteil, dass fast nie eine Quote herauskommt, sondern nur die Akte geschlossen wird.
Dabei muss man einiges beachten, auch zum Thema der Erlasswürdigkeit und das ganze muss formal korrekt begutachtet und das Vergleichsverfahren richtig durchgeführt werden.
Genau das biete ich an – mailen Sie mir gern eIhre Kontaktdaten für ein erstes Sondierungsgespräch oder rufen Sie mich in meiner Kanzlei an.
Finanzamt Steuerschulden: Privatinsolvenz oder Vergleich?
Auch ich habe hohe Finanzamt-Schulden. Aus einer ehemaligen Selbständigkeit. Jetzt bin ich angestellt und verdiene nicht so viel Geld, daß ich die Steuerschulden jemals zurückzahlen könnte.
Privatinsolvenz? Dann gibt es nichts für das Finanzamt. Ich werde doch nicht mehr als das unpfändbare Gehalt verdienen, wozu? Dann gibt es keine Quote für die Gläubiger.
Alternativ kann ich aus meiner Familie Geld zur Verfügung gestellt bekommen. Damit erhält das Finanzamt etwa 15-20% Quote und damit wäre allen gedient. Meinen Sie in der Größenordnung funktioniert das?
Ich mache wie beschrieben bei Schuldenbereinigungs-Verfahren gute Erfahrungen auch mit Finanzämtern. Es gibt sogar Richtlinien, nach denen Finanzämter bei vernünftigen außergerichtlichen Vergleichsvorschlägen nicht einfach so ablehnen dürfen, sondern einen gut ausgearbeiteten Schuldenbereinigungsplan annehmen müssen, statt eine unergiebige Privatinsolvenz mit geringer Insolvenzquote abzuwarten.
Die Gebühren/Kosten eines solchen Vergleichsverfahrens bespreche ich mit meinen Mandanten stets vorab und biete wirtschaftliche Lösungen an, bei denen die vorgesehene gesetzliche RA-Gebühr nur dann vollständig berechnet wird, wenn das Vergleichtsverfahrren auch erfolgreich ist. Rufen Sie mich an und wir besprechen alles.
Ich vertrete auch Betroffene aus Frankfurt und deutschlandweit.
Ich habe sehr hohe Steuerschulden, so wie in Ihrem Artikel beschreiben. Ich möchte nicht selber mit dem Finanzamt verhandeln, weil man mir bestimmt nicht glaubt. Daher möchte ich gerne, dass Sie den Fall übernehmen. ich kann über Unterstützer auch etwas anbieten zur Tilgung und Regulierung der Steuerverbindlichkeiten.
Ich möchte nur vorab mit Ihnen über die Kosten eines von Ihnen angebotenen Vergleichsverfahrens sprechen und durchgehen, wie ich die Privatinsolvenz möglichst vermeiden kann.
Ich komme aus Frankfurt, habe aber gelesen, dass Sie als Insolvenzanwalt und Schuldnerberater deutschlandweit tätig sind?