Schlecker-Insolvenz: Insolvenzverwalter prüft jetzt Ansprüche gegen die Schlecker-Familie

Schlecker Insolvenz - Insolvenzanfechtung gegen die "Schlecker-Familie"?Für diejenigen, die sich mit dem Marktgeschehen der Drogerien beschäftigen, ist es keine besonders große Überraschung, dass sich keine Sanierungslösung für die Drogeriekette Schlecker insgesamt finden ließ. Und natürlich werden etwas kurzsichtig vermeintliche Motive genannt: Die (an der FDP) gescheiterte Errichtung einer Transfergesellschaft (zur Umgehung des auch in Insolvenzverfahren geltenden § 613a BGB, wonach alle Arbeitnehmer bei Betriebsübergängen quasi einen Anspruch auf „Übernahme“ durch den Sanieret haben) und die mangelnde Bereitschaft oder Fähigkeit der „Schlecker-Familie“, noch einige Millionen Euro zu „investieren“ – wie es in der Presse teilweise heißt.

Die reflexartige Benennung dieser vermeintlichen Auslöser der Zerschlagung greift natürlich zu kurz. Der Hintergrund ist komplexer und liegt im Markt und im System der Schlecker-Drogeriemarktkette begründet: Der Markt ist mit Rossmann und DM gut bedient und das Konzept Schlecker war auf Wachstum angelegt und funktionierte ohne diesen wegen des zugrundeliegenden Rabatt-Prinzips bei den Lieferanten schließlich nicht mehr.

Wenig überraschend bringt der gescheiterte Insolvenzverwalter Gewitzt jetzt das Stichwort einer möglichen Insolvenzanfechtung gegen die „Schlecker-Gründerfamilie“ ins Spiel, die nach Angaben des Handelsblatt „noch bis zu 40 Mio. Euro besitze“.
Wie ich bereits zu Beginn des Schlecker- Insolvenzverfahrens prognostiziert hatte, wird jetzt – nachdem die von Kollegialität geprägte Phase der Nachfolgelösung gescheitert ist – das konfrontative Kapitel der Insolvenzanfechtung aufgeschlagen.

Die einfache Ausgangsfrage ist hierbei, wo das Vermögens des ehemaligen Milliardärs Anton Schlecker geblieben ist: Sein Vermögen fällt – da es sich nicht um eine GmbH-, sondern um eine Privatinsolvenz handelt – sowieso in die sog. Insolvenzmasse.
Die Millionen der Schleckers seien zum größten Teil im Besitz der Kinder sollen Ex-Schlecker-Manager dem „Handelsblatt“ bestätigt haben; die Villa der Familie gehöre laut Handelsblatt (www.handelsblatt.com) der Ehefrau von Anton Schlecker. Ein (persönlich haftender) Einzelunternehmer, der nicht beizeiten sein Vermögen an seine Vertrauten (in der Regel innerhalb seiner Familie) transferiert, ist entweder naiv oder schlecht beraten. So liegt es nahe, dass dies auch hier geschehen ist. Natürlich existiert in Insolvenzverfahren ein Instrument dafür, diese Vorgänge rückgängig machen zu können: Die Insolvenzanfechtung. Schenkungen und sog. „unbenannte Zuwendungen“ können recht leicht binnen eines Anfechtungszeitraumes von vier Jahren angefochten werden – teilweise können Übertragungen, wenn die Beteiligten die Benachteiligung von Gläubigern in Kauf genommen haben, sogar bis zu zehn Jahre vor dem Insolvenzantrag angefochten werden.

Der Verwalter wird sich also sehr genau in den Vorjahren erfolgte Transaktionen ansehen müssen: Dies betrifft Immobilien und mit Schlecker verbundene Unternehmen, wie etwa das Logistik-Unternehmen LDG mit Sitz in Ehingen, das nach Recherchen vom Handelsblatt (www.handelsblatt.com) ausschließlich für Schlecker gearbeitet haben soll und zwischen 2006 und 2010 insgesamt 58,5 Millionen Euro Jahresüberschuss — bei einem Umsatz von 161 Millionen Euro – erwirtschaftet haben soll. Weitere Details hierzu und zu der Forderung von Bernhard Franke von der Gewerkschaft Verdi an den Insolvenzverwalter die hohen Gewinne bei der Logistik-Firma LDG bei gleichzeitigen Verlusten bei Schlecker nachzugehen, sind bei dem Handelsblatt (www.handelsblatt.com) zu finden. Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung (www.sueddeutsche.de) sollen die Kinder von Anton Schlecker, Lars und Meike Schlecker, einen Millionenbetrag mit ihrer Leiharbeitsagentur „Meniar“ erwirtschaftet haben. Über das Subunternehmen seien rund 4300 zuvor entlassene Schlecker-Mitarbeiter zu deutlich schlechteren Konditionen in Leiharbeitsverträgen an Schlecker zurückvermittelt worden, wie die Süddeutsche Zeitung (www.sueddeutsche.de) mitteilte.

Der (dem Insolvenzverwalter obliegende) Nachweis einer „vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung“ wird bei solch einer Konstellation nicht leicht – aber Verwalter verdienen gut bei derartigen Prozessen – einmal durch einen Massezufluss, welcher die Verwaltervergütung erhöht und durch die entsprechend dem Streitwert hohen Anwaltsgebühren, die in der Regel über Prozessanwälte aus dem „gleichen Hause“ des Verwalters – unabhängig vom Ausgang des Prozesses – verdient werden.

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    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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