Schlagersänger Matthias Reim nach 4 Jahren aus der Insolvenz raus

Eine erfreuliche Abkürzung des Insolvenzverfahrens hat der Schlagersänger Matthias Reim genommen: Mit einem Insolvenzplan (Verwalter war Bruno Kübler) ist er von Schulden über rund 6,5 Mio. Euro befreit worden und ist nach knapp vier Jahren Insolvenzverfahren 2 Jahre früher als die vorgesehenen sechs Jahre einer regulären Wohlverhaltensperiode schuldenfrei.

Matthias Reim – bekannt geworden vor allem durch den Hit „Verdammt, ich lieb dich“ – singt übrigens immer noch: Für den Autovermieter Sixt hat er z. B. in Anlehnung an den alten Hit „Verdammt, ich hab nix“ gesungen.
Er lebt nach eigenen Angaben in einem Interview mit der Zeitung Die Welt (Welt Online: „Der singende Pleitegeier von Mallorca“) in einem Haus seines Bruders auf Mallorca mit eigenem Musikstudio.
Der Sänger ist mit dem Abstieg von ehemals prominenten Musikern/Entertainern nicht allein. In einem Beratungsmandat hatte ich jüngst Einblick in das Insolvenzverfahren des als Gottlieb Wendehals bekannten Entertainers Werner Böhm – das Insolvenzverfahren wurde im Januar 2008 eröffnet und dauert an.

Der Weg zur schnelleren Schuldenbefreiung, den Matthias Reim gegangen ist, stellt eine für alle Beteiligten sinnvolle Alternative zu einem Standard-Insolvenzverfahren dar. Insbesondere wenn den Gläubigern ein Geldbetrag von Unterstützern, also von dritter Seite angeboten wird, ist die Neigung groß, ein Insolvenzverfahren entweder ganz zu vermeiden oder einen früheren Exit zu erreichen.

Ein gangbarer Weg ist dabei der Insolvenzplan – andere Optionen sind die Insolvenzvermeidung durch eine außergerichtliche Schuldenregulierung unter Dokumentation eines alternativen Insolvenzszenarios oder der frühe Exit aus dem Insolvenzverfahren über § 213 InsO.

Die Tatsache, dass in Insolvenzverfahren für Gläubiger wenn überhaupt nur magere Quoten erzielt werden und die Insolvenzmasse überwiegend von den hohen Vergütungen eines Insolvenzverwalters aufgezehrt wird, hat sich herumgesprochen.

Und Matthias Reim kann jetzt wieder alte und neue Schlager singen und muss das Honorar nicht an Verwalter/Gläubiger abgeben, sondern kann es für sich behalten.

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    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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