Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenz zwingend nach sechs Jahren

Privatinsolvenz Restschuldbefreiung WohlverhaltensperiodeDer Bundesgerichtshof (BGH) – höchstes deutsches Zivilgericht – hat jetzt entschieden, dass zwingend nach 6 Jahren ab Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden ist (Urteil vom 03.12.2009, Az.: IX ZB 247/08 – noch nicht veröffentlicht). Das gelte auch dann, wenn das Insolvenzverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen worden sei/werden könne.

Zur Begründung verweist der BGH auf den Zweck des Gesetzes, wonach dem redlichen Schuldner sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein wirtschaftlicher Neuanfang ermöglicht werden soll.

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    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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