Reform des Insolvenzrechts – die erste Stufe…

Reform Insolvenzrecht InsO InsolvenzordnungEs gibt Neuigkeiten zur ersten Stufe der insgesamt geplanten 3-stufigen Insolvenzrecht-Reform: Es liegt inzwischen ein Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums für ein „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ – liebevoll „ESUG“ abgekürzt – vor. Inhalte sind u. a. die Reformziele der Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung, Ausbau und Straffung des Insolvenzplanverfahrens, ein stärkerer Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des Insolvenzverwalters und eine größere Konzentration/Zusammenfassung der Zuständigkeit der Insolvenzgerichte.
An den Inhalten des Entwurfs Interessierte können ihn unter http://zip-online.de/pdf/zip/Diskussionsentwurf.pdf einsehen.

Als zweite Stufe ist eine Reform der Verbraucherinsolvenzen  geplant: Insbesondere soll die Wohlverhaltensperiode (der zeitliche Abschnitt bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung) abgekürzt werden – von sechs auf drei Jahre. Unklar ist nach wie vor, ob diese Abkürzung an der Erreichung einer Mindestquote für die Gläubiger oder an andere Bedingungen gekoppelt wird und wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist.

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    2 Kommentare zu “Reform des Insolvenzrechts – die erste Stufe…

    1. Oliver Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), Hamburg
      says:

      Es gibt bisher keine neuen Entwicklungen aus dem Justiz- oder Wirtschaftsministerium – wenn sich die Regierung mit der Gesetzesinitiative, dann der Gesetzgeber in diesem Punkt bewegen, werde ich hier im LawBlog weiter berichten. Interessierte Leser können unter Menüleiste „Sonstiges“ einen RSS- oder Atom Feed (kostenlos) abonnieren – Neue Nachrichten werden Ihnen dann automatisch (zB über das eMail Programm) übermittelt. Oder: schauen Sie einfach regelmäßig hier herein.

    2. Jens A.
      says:

      Hallo,
      hat sich seit August schon weiteres bezüglich der verkürzung der Wohlverhaltensperiode in der Verbraucherinsolvenz getan?
      Befinde mich kurz vor der Insolvenz, und überlege den Antrag bei Gericht noch hinaus zu zögern. (max 6Mon.)
      Macht das Sinn?

      Freundliche Grüße und danke für eine Antwort
      Jens A.

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