Quelle und der „Massekredit“

Quelle Insolvenz Massekredit InsolvenzverfahrenVerschnaufpause für Quelle und Durchatmen für die Arbeitnehmer von Quelle: Der Staatskredit von 50 Millionen Euro ist von Bund sowie den Ländern Bayern und Sachsen beschlossen worden (25 Millionen Euro trägt der Bund, 20,5 Millionen Euro das Land Bayern und 4,5 Millionen Euro das Land Sachsen). Am Dienstag genehmigte sodann die EU-Kommission den Kredit, da die Beihilfe in Form eines Darlehens gewährt und zeitlich befristet ist. Damit kann der Winterkatalog – ohne den Massekredit hätte dieser nicht produziert und Quelle hätte als reines Versandhaus nicht mehr verkaufen können – gedruckt und an unzählige Haushalte verschickt werden. Fragt sich, ob das Wintergeschäft wirklich so „lukrativ“ wird, wie erhofft: Entweder es setzen Solidaritätsbekundungen  einen Absatzschwung in Gang oder die Verbraucher werden wegen der fragwürdigen Gewährleistungsansprüche (hier bereits erläutert) verunsichert. Ich tippe auf letzteres, da im Unterschied zu Karstadt mit greifbaren Versandhäusern und Verkäuferinnen es sich bei Quelle um ein virtuelles und damit Emotionen nicht gerade zugänglichem Unternehmen handelt.

„Massekredite“ werden von Banken zur Fortführung eines Betriebes gewährt – in der Praxis meist mit dem Ziel, dass über die Fortführung eine höhere Insolvenzmasse zur Befriedigung eben auch der Forderungen der Banken erzielt wird. Ein Massekredit wird aus der Insolvenzmasse vorrangig vor den anderen Forderungen bedient.

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