Aus für Quelle: die Folgen für Kunden

Arcandor Quelle InsolvenzNachdem Insolvenzverwalter Görg mit der Sanierung von Quelle gescheitert ist und das Unternehmen abgewickelt wird, stellt sich die Frage, wie sich Kunden von Quelle verhalten sollen und ob noch Ansprüche aus Garantie und Gewährleistung bestehen:

Werden bestellte Waren noch ausgeliefert?

Soweit die bestellten Waren im Lager noch vorrätig sind, ist damit zu rechnen – jedenfalls bis zum Ablauf des Factoring-Vertrages in diesem Jahr.

Es ist dringend davon abzuraten, Waren per Vorkasse oder Nachnahme zu bestellen. Es besteht die Möglichkeit, dass im Falle der Ausübung eines Widerrufsrechts (Ware zurück innerhalb von 14 Tagen), das Geld nicht vollständig zurück gezahlt wird. Hintergrund ist die Möglichkeit, dass der Insolvenzverwalter „Masseunzulänglichkeit“ anzeigt (die sog. „Insolvenz in der Insolvenz“) – Folge: nicht alle Masseansprüche werden vollständig bedient.
Es sollte also auch nicht per Kreditkarte oder Lastschrift (immerhin kann dann jedoch Rücklastschrift erfolgen) bestellt, sondern erst nach Erhalt und Prüfung der Ware bezahlt werden.

Was ist mit Ratenzahlungskäufen?

Auch wenn Quelle abgewickelt wird – eine Hoffnung darauf, dass keine Raten mehr eingefordert werden, wäre vergeblich.

Bestehen weiterhin Ansprüche aus Gewährleistung und Garantie?

Es muss damit gerechnet werden, dass Gewährleistungsrechte von Quelle (auch für Käufe nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens) nicht mehr erfüllt werden – vor allem im Szenario der Masseunzulänglichkeit (s. o.), wenn also die Masse nicht für alle Gläubigeransprüche ausreicht und nach einer Rangfolge (anteilig) verteilt wird. Gewährleistungrechte aus Käufen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind nur Insolvenzforderungen und werden nach Abschluss des Verfahrens (in einigen Jahren) mit schmalen Quoten erfüllt – wenn überhaupt eine Quote zu erwarten ist.

Die Garantie ist demgegenüber eine (freiwillige) Leistung des Herstellers – diese wird von der Quelle-Insolvenz (und Abwicklung) nicht beeinträchtigt und richtet sich gegen den jeweiligen Hersteller der Ware. Anders jedoch bei Privileg-Produkten: es handelt sich hierbei um eine Eigenmarke von Quelle, so dass auch hier damit gerechnet werden kann, dass nach Abwicklung von Quelle keine Garantieansprüche mehr erfüllt werden.
Von einem zu befürchtenden Verlust nicht nur der Gewährleistungsrechte – sondern auch der Garantieansprüche bei Privileg-Produkten sind unzählige Kunden betroffen, denn in den vergangenen Jahren ist dies die mit meistverkaufte Marke in den Bereichen Herde, Waschmaschinen und -trockner gewesen.

    Haben Sie Fragen?
    Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt auf.

    Unser auf Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt Oliver Gothe berät Sie gerne.





    Rechtsanwalt Oliver Gothe

    *Die Daten benötigen wir, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwenden wir die Kommunikationswege, die Sie uns in dem Kontaktformular zur Verfügung stellen. Wenn Sie wissen möchten, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen, können Sie dies in der Datenschutzerklärung nachlesen.

    Ein Kommentar zu “Aus für Quelle: die Folgen für Kunden

    1. Jacqueline Bienert
      says:

      Habe im Mai eine Privileg Waschmaschine auf Ratenzahlung gekauft und bin der Meinung, wenn Quelle mir keine Garantie mehr gewährleisten kann, werde ich auch keine Raten mehr bezahlen….

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.