Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens am 1. Oktober 2020 wurde die Dauer des Insolvenzverfahrens für Privatpersonen und Selbstständige bundesweit auf 3 Jahre reduziert.
Es war in der Diskussion, ob diese Verkürzung nur befristet gelten solle – mit einem möglichen Ablauf am 30. Juni 2025. Tatsächlich war im ersten Gesetzesentwurf eine Rückkehr zur 6-jährigen Laufzeit vorgesehen (sog. ‚Sunset-Klausel‘); inklusive einer Prüfpflicht durch die Bundesregierung bis Juni 2024. Wir haben bei INSOLVENZ-NEWS hier darüber und die Verkürzung auf 3 Jahre berichtet.
Bleibt es aktuell – nach dem 30.06.2025 – jetzt bei einer weiteren verkürzten 3-jährigen Wohlverhaltensperiode bis zur Restschuldbefreiung?
Viele unserer Mandanten aus dem Bereich der Privatinsolvenzverfahren fragen:
Wie lange dauert jetzt die Privatinsolvenz: 3 oder 6 Jahre?
Diese Frage hören wir sehr oft und wir informieren hier daher darüber.
Kurze und klare Antwort: es bleibt bei der verkürzten Laufzeit von 3 Jahren bis zur Restschuldbefreiung.
§ 287 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) regelt seit 1.10.2020, dass die Abtretungsfrist bei 3 Jahren liegt.
Die ursprünglich geplante Vorschrift § 312 InsO-E, die eine Rückkehr zur 6-jährigen Dauer bis zur Restschuldbefreiung vorgesehen hätte, wurde nicht in das Gesetz übernommen.Die aktuelle Rechtslage: Restschuldbefreiung nach 3 Jahren gilt unbefristet.
Positive Erfahrungen mit den 3-jährigen Privatinsolvenzen
Wir begleiten vor allem viele Einzelunternehmer, (ehemalige) Selbständige und Freiberufler (vor Ärzten bis Rechtsanwälte) in Privatinsolvenzverfahren und bereiten diese so vor, dass es reibungslos verläuft. Nach eigener Erfahrung aus der Insolvenzverwaltung versuchen sonst viele Insolvenzverwalter im eigenen Interesse zum Nachteil des Unternehmers bereits im vorgeschalteten vorläufigen Insolvenzverfahren im eigenen Vergütungsinteresse Kapital hieraus zu schlagen. Verständlich – aber für Unternehmer, die ihre eigene zukünftige wirtschaftliche Perspektive sichern möchten und müssen, ist es wichtig, gut vorbereitet diesen wichtigen Schritt in die Insolvenz vorzubereiten.
Hier finden Sie meinen Beitrag bei YouTube zur Frage, ob die verkürzte Privatinsolvenz mit drei Jahren weiter gilt:
In vielen Fällen gibt es – und das sollte stets vorab geklärt werden – auch außergerichtliche Möglichkeiten zur Schuldenregulierung.
Außergerichtlicher Vergleich – Schuldenregulierung ohne Insolvenz?
Ein Vergleichsverfahren bietet die Vorteile einer Regulierung von Schulden ohne Insolvenzverfahren – in vielen Fällen kann innerhalb von einigen Wochen bis Monaten eine Lösung gefunden werden.
Wenn nach Begutachtung Aussichten bestehen, kann ein außergerichtliches SchuldenbereinigungsVerfahren durchgeführt werden mit einer Vergleichsrechnung: Wenn in einem alternativen Insolvenzverfahren die Gläubiger eine geringere Quote erhalten, ist die Akzeptanz der Gläubiger groß, einen gut entwickelten SchuldenbereinigungsPlan anzunehmen.
Dabei spielen auch die oft hohen Vergütungen von Insolvenzverwaltern in Insolvenzverfahren eine große Rolle: die beantragte Vergütung verzehrt die Insolvenzmasse, wird vorab abgezogen und für die Gläubiger bleibt in den meisten Verfahren entweder eine 1-5% oder gar keine Quote übrig. Diese Praxis hat sich bei den Gläubigern herumgesprochen – meine Ansprechpartner bestätigen mir dies und sind daher aufgeschlossen für außergerichtliche Lösungen; zumal in Insolvenzverfahren die 1-5% Quote (wenn überhaupt) erst nach vielen Jahren ausgezahlt wird – nach einem quälend zähen, bürokratischen Verfahren mit notwendiger umständlicher Anmeldung, Prüfung der Forderungen, Anfechtungsrisiken, wenn Gläubiger noch Zahlungen vor dem Insolvenzantrag erhalten haben…
Eine sorgfältige Begutachtung und Abwägung liegt also nicht nur im Interesse des Unternehmers, sondern aller Beteiligten: auch der Gläubiger, die wegen der geringen Quoten in Privatinsolvenzen oft für außergerichtliche Schuldenvergleiche aufgeschlossen sind.
Nehmen Sie hierfür gerne Kontakt auf:
Ein Kommentar zu “Privatinsolvenz – wie lange? (3 oder 6 Jahre)”