Privatinsolvenz: Auto behalten?

Privatinsolvenz: Auto behalten - ja oder neinDer PKW in der Privatinsolvenz ist ein viel gefragtes Thema: In vielen Fällen, in denen ich zur Schuldenbereinigung oder geordnete Begleitung ins Insolvenzverfahren berate, geht es darum, auch für das Auto eine praktische Lösung zu finden.

Es gibt verschiedene Fallgruppen – und entsprechende jeweilige Lösungen:

PKW in der Insolvenz:

1. Eigenes Auto

Es gehört alles zur Insolvenzmasse (wird also vom Insolvenzverwalter verwertet) was pfändbar ist.

Es gibt aber einen sog. Pfändungsschutz (geregelt in § 36 Abs. 1 Satz 1 InsO i.V.m. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) in viele Fällen – z. B. wenn

  • der Arbeitsplatz mit anderen Verkehrsmitteln zumutbar nicht erreicht werden kann. Hier gibt es nach meiner Erfahrung oft Wege, die Unzumutbarkeit zu begründen,
  • auch wenn die Ehefrau/der Ehemann „das Fahrzeug zur Erwerbstätigkeit benötigt“ ist nach einer jungen Entscheidung des BGH (höchstes Zivilgericht) das Auto unpfändbar,
  • der PKW „zur Kompensation der Gehbehinderung und Erleichterung der Eingliederung in das öffentliche Leben dient“, so der Wortlaut einer weiteren frischen BGH-Entscheidung.

Empfehlenswert ist ein rechtzeitiger Dialog mit dem vom Insolvenzgericht eingesetzten Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder (Verbraucherinsolvenz). In vielen Fällen habe ich erlebt, dass ich vernünftig mit dem Verwalter reden kann. Auch wenn kein Fall der Unpfändbarkeit (s. aufgezählte Fälle) begründet werden kann, gibt es Wege, das Auto zu behalten bzw. aus der Insolvenzmasse zu übernehmen.

2. Finanzierter PKW

Die finanzierende Bank ist Gläubigerin im Insolvenzverfahren und muss als solche angegeben werden – der Darlehensvertrag zur Finanzierung wird dann idR gekündigt.

Nach meiner Erfahrung gibt es aber auch dann Möglichkeiten, das Auto herauszulösen bzw. zu übernehmen – wenn man das überhaupt möchte. Andernfalls ist ein Insolvenzverfahren auch ein möglicher Weg, sich von zu hohen Ausgaben zu lösen.

3. Geleastes Auto

Auch in diesen Fällen kann im Dialog mit dem Leasingunternehmen der Leasingvertrag in neuer Form weitergeführt werden, wenn man das möchte.

 

Schuldenregulierung ohne Insolvenz

In den Fällen, in denen ich für Mandanten ein Regulierungs-Verfahren zum Gläubigervergleich durchführe, gelingt es oft, dass ein Finanzierungsvertrag erst gar nicht gekündigt wird und auch ein eigener PKW nicht verwertet werden muss.

Da auch in einem Insolvenzverfahren der größte Anteil bei der Verwertung eines Autos beim Insolvenzverwalter „hängenbleibt“, ist es leicht, den Gläubigern ein vernünftigeres Angebot zur außergerichtlichen Regulierung zu machen.

 

Das Thema PKW ist es neben vielen anderen Fragen wert, vor Insolvenzantrag besprochen zu werden. Sie können sich für eine Einzelfallberatung gerne über mein Büro an mich wenden:

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    4 Kommentare zu “Privatinsolvenz: Auto behalten?

    1. says:

      Bei laufendem Geschäftsbetrieb lässt der vorläufige Verwalter (falls dieser bestellt wird) weiter arbeiten und die Einkünfte werden auf sein Treuhandkonto einkassiert.
      Aus der (zunächst für die spätere Vergütung des Verwalters) eingenommenen „Masse“ wird jedoch keine Miete oder andere den Gläubigern eigentlich zustehenden Gegenleistungen erbracht.

      Das hat zur Folge, dass (wenn bisher die Gläubiger noch nicht gekündigt haben) oft eine Fortsetzung scheitern kann bzw. Vermieter kündigen, Geschäftspartner abspringen o. ä.. Es kommt immer auf den Einzelfall und die Gestaltung an.

      Bei nahestehenden Vermietern/Untervermietern müsste eine Lösung gefunden werden, da diese auch keine Mietzahlungen vom (vorläufigen) Verwalter erhalten. Manchmal werden sogar vorherige Mietzahlungen (oder andere Zahlungen) angefochten.

      Die Frage:
      Kann ich bei einem selbst beantragten Insolvenzantrag in meinen Büroräumen bleiben bzw. diese
      Räume mit einer anderen Firma teilen

      müssen wir also im einzelnen anhand der Umstände klären.

      Der Insolvenzverwalter (bzw der zunächst eingesetzte vorläufige Verwalter) agiert nicht etwa als der Anwalt/Partner des Unternehmers – er hat eigene Interessen (hohe Vergütung, einfache Abwicklung, keine Haftung usw.). Das läuft den Interessen des Unternehmers (aber auch der Gläubiger) oft zuwider.

      Ich berate – auch gerade aus den diesbezüglichen Erfahrungen in der Insolvenzverwaltung heraus – Unternehmer und halte eine Beratung für sehr sinnvoll.
      All diese Themen bespreche ich in einem Beratungstermin, den ich mit einer Erstberatungsgebühr berechne.
      Mailen Sie mir gerne passende Zeiten für einen Termin oder rufen Sie mich einfach an.

    2. says:

      Guten Tag.
      Kann ich bei einem selbst beantragten Insolvenzantrag in meinen Büroräumen bleiben bzw. diese Räume mit einer anderen Firma teilen
      Eine Antwort wäre nett.
      Danke und Gruß
      Werner Winkler

    3. says:

      Es gibt verschiedene Wege und Gründe, das Auto in der Insolvenz (Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz) behalten zu können. Ein Mittel der Wahl kann eine Bescheinigung des Arbeitgebers sein.

      Ich kann Ihnen aus meiner Erfahrung (je nach Ihrer konkreten Situation) einen Rat geben, wie Sie am besten vorgehen. Auch alle übrigen Voraussetzungen für das Privatinsolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung gehe ich mit Ihnen durch.
      Das fängt schon mit dem richtigen Formular und korrekten Ausfüllen an – hierzu biete ich Beratungsgespräche an, für Betroffene außerhalb des norddeutschen Raumes auch telefonisch oder per Skype (einfach anrufen oder Kontaktformular ausfüllen).

    4. F.B.
      says:

      Ich möchte mein Auto im Insolvenzverfahren behalten,bin darauf beruflich angewiesen.
      Mein Arbeitgeber kann mir das bescheinigen daß ich das Auto brauche. Hilft das?
      Können wir vielleicht alles mal durchgehen,was ich noch beachten muß,denn ich möchte nicht 6 Jahre in Privatinsolvenz sein und dann irgendwas falsch machen und dann keine Restschuldbefreiung…

      Bieten sie eine Art Informationsgespräch an zur Aufklärung was ich für Privatinsolvenzverfahren beachten muss,war mal selbständig und möcht nich einfach so in Insolvenz.

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