Die sog. Jahresrechnungsunterlagen (vor allem Jahresabschlüsse/Bilanzen, tw. Gewinn- und Verlustrechnung u. a.) müssen elektronisch beim Bundesanzeiger eingereicht/offengelegt werden. Erfolgt dies nicht, kommt es zu einer Androhung von Ordnungsgeld und einer Fristsetzung zur Meidung der Ordnungsgeldfestsetzung.
Wer ist zur Offenlegung verpflichtet?
Zum Beispiel:
alle Kapitalgesellschaften wie GmbHs, AG und auch haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften
Personenhandelsgesellschaften (wenn keine natürliche Person haftet – zB GmbH & Co. KG)
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Der Umfang der zur Offenlegung einzureichenden Rechnungslegungsunterlagen hängt von der Größe des Unternehmens ab,
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