In meiner Beratungspraxis werde ich – wenn ein Vergleichsverfahren am Runden Tisch nicht in Betracht kommt oder scheitert – oft als als Insolvenzanwalt beauftragt, den Insolvenzantrag zu stellen und in das Insolvenzverfahren zu begleiten. Selbständige (Freiberufler, also Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten usw., sowie Einzelunternehmer) und ehemals Selbständige mit über 19 Gläubigern oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen (auch Sozialversicherungsbeiträge) müssen das sog. Regel-Insolvenzverfahren als richtige Verfahrensart wählen und nicht die Verbraucherinsolvenz.
Hier ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch nicht vorgeschrieben (wie beim Verbraucherinsolvenz-Verfahren) – dennoch führe ich in vielen Fällen im Interesse aller Beteiligten (für den Verschuldeten gehts schneller und die Gläubiger erhalten eine höhere Quote) ein Vergleichsverfahren durch,
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