Karstadt-Insolvenz: noch mehr Millionen für Insolvenzverwalter Görg?

Verwalter Vergütung Karstadt InsolvenzNach aktuellen Berichten des STERN (www.stern.de „Selbstbedienung bei Karstadt„) hat der Insolvenzverwalter Görg nach internen Dokumenten aus dem Gläubigerausschuss von Karstadt doch mehr Vergütung erhalten bzw. insgesamt höher abgerechnet als zuvor bekannt wurde: Zusätzlich zu der Verwaltervergütung von rund 32 Millionen Euro soll demnach Görg schon für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter im Sommer 2009 rund sechs Millionen Euro in Rechnung gestellt haben und zusätzlich seine eigene Kanzlei über ein Volumen von weiteren 5,1 Millionen Euro beauftragt haben.

Nach meiner eigenen Erfahrung als Prozessanwalt und Anwalt der Rechtsabteilung einer großen Kanzlei mit Insolvenzverwaltern ist es tatsächlich so, dass die Beauftragung der eigenen Kanzlei ein willkommenes Zusatzgeschäft ist. Tatsache ist, dass der Verwalter selbst die Vergütungsrechnungen stellt und nach dem aktuellen (vielfach zu Recht kritisierten) System des Vergütungsgesetzes kaum praktisch nachprüfbar ist, ob die Vergütung zu Recht in dieser Höhe beantragt wird; viele Rechtspfleger, die von ihrem Schreibtisch aus darüber entscheiden, sind gar nicht in der Lage, hinreichend nachzuprüfen. Der ehemalige Insolvenzrichter Professor Hans Haarmeyer sagte dem STERN, dass das System es erlaube, nahezu jede beliebige Vergütung scheinbar schlüssig zu begründen.

Auch hier kann ich nach meinen Einblicken darin, wie Verwalter teilweise vorgehen bestätigen, dass viel Zeit und Energie darin verwendet wird, wieviel Vergütung man „herausholen kann“ – wohingegen die eigentliche Arbeit des Verwalters als höchstpersönliches Amt oft von zuarbeitenden Anwälten (auch „Schattenverwalter“) gemacht wird.

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    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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