Karstadt-Insolvenz: Millionen-Vergütung für Insolvenzverwalter Görg?

Insolvenzverwalter Görg Vergütung Karstadt InsolvenzDie Süddeutsche Zeitung (sueddeutsche.de „Zum Abschied gibt`s Millionen“) berichtet darüber, dass „nach SZ-Informationen aus Verhandlungskreisen“ ein saftiges Honorar für den Insolvenzverwalter Görg in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro zu erwarten ist. Eine Stellungnahme vom Verwalter war nicht zu erhalten seitens der SZ. Eine Veröffentlichung der Vergütung ist von der Vergütungsverordnung nicht vorgesehen – es erfolgt jedoch eine Prüfung durch den eingesetzten Gläubigerausschuss und durch das Insolvenzgericht (zuständiger Rechtspfleger).

Seit langem wird allgemein Kritik an der Vergütungspraxis und der zugrunde liegenden Vergütungsverordnung geübt. Der frühere Insolvenzrichter Prof. Dr. Hans Haarmeyer kritisiert etwa: „Statt die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen, versorgt die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens offenbar weitgehend und flächendeckend nur die Insolvenzverwalter und die mit ihnen verbundenen Strukturen“ (Zitat Prof. Dr. Haarmeyer in: Sueddeutsche Zeitung v. 14.09.2009 „Plattmachen statt Sanieren“).
Für Entsetzen sorgen hohe Vergütungen von Insolvenzverwaltern immer wieder bei den existenziell betroffenen Arbeitnehmern und (ungesicherten) Gläubigern, denn in vielen Fällen geraten sie selbst in erhebliche wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Eine moderatere und den Leistungen der Insolvenzverwalter angepasstere Vergütung würde nicht nur zu mehr Akzeptanz, sondern auch zu höheren Quoten bei den Leidtragenden der Insolvenzen führen.

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    3 Kommentare zu “Karstadt-Insolvenz: Millionen-Vergütung für Insolvenzverwalter Görg?

    1. says:

      Mit 50 Mio € ist die Entlohnung des Insolvenzverwalters höher als die Insolvenzmasse des Konzern. Wow.

    2. Oliver Syren, Rechtsanwalt (Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht), Hamburg
      says:

      Es ist richtig, dass die Vergütung – wie Sie schreiben – für die Person des Verwalters (höchstpersönliches Amt) beantragt wird, die laufenden Kosten in der Kanzlei, Gehälter usw. werden natürlich hiervon bezahlt werden müssen. Es ist allerdings auch so, dass idR zusätzlich Dritte, Sachverständige usw. hinzugezogen werden, die dann zusätzlich aus der Insolvenzmasse bezahlt werden.

      Es wird übrigens nach dem System der Vergütungsverordnung nicht in erster Linie der „Aufwand“ abgedeckt, wie Sie meinen, sondern anhand der Höhe der Insolvenzmasse bemessen (d.h. es ist von vornherein lohnend vom Insolvenzrichter bei einem großen/massereichen Insolvenzverfahren bestellt zu werden) mit Erhöhungszuschlägen. Umfassende Informationen gibt es, wenn man den Vergütungsantrag einsieht, was übrigens in der Praxis sehr wenige Beteiligte tun, so dass es – außer dass ein Rechtspfleger nach Aktenlage prüft – faktisch wenig Kontrolle gibt. Zurück zu dem hier beschriebenen Fall: die Vergütung ist noch nicht beantragt worden, es geht um die Berichte der SZ aus Insiderkreisen, wonach von einer Vergütung in der beschriebenen Höhe die Rede ist.

    3. says:

      Soso, das kassiert der Herr Görg also ganz alleine. Davon werden nicht die Bürokräfte, juristischen Hilfskräfte und Rechtsanwälte mitbezahlt. Die Zahl alleine ist nicht maßgeblich, sondern der Aufwand, der damit abgedeckt wird. Ich finde, dass es immer noch ein stolzes Honorar ist, aber ich möchte umfassend informiert werden.

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