Insolvenzverfahren aus Sicht der Finanzämter

Steuerschulden in der Insolvenz - oder Gläubigervergleich mit Finanzamt?Finanzamt – Ratenzahlung scheitert: Insolvenz

In der aktuellen Ausgabe der sog. „Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht“ – ZInsO abgekürzt – befindet sich neben den üblichen eher trockenen juristischen Artikeln ein Erfahrungsbericht eines Sachbearbeiters aus der Vollstreckungsstelle eines Hamburger Finanzamtes. Auf den Punkt gebracht, beklagt sich der Finanzbeamte darüber, dass in Insolvenzverfahren regelmäßig die bei Vollstreckungsaufschub ratenweise geleisteten Zahlungen in einem späteren Insolvenzverfahren per Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung vom Verwalter zurück gefordert werden.

Er beschreibt diese Anfechtung als ärgerlich und demotivierend, weil ein Vollstreckungsaufschub mit RatenzahlungsVereinbarung

in 90 % der Vollstreckungsaufschubfälle, nämlich in allen denen, die nicht in Insolvenz enden, auch zur erfolgreichen und dauerhaften Steuerbeitreibung führt; was „ihr täglicher Job“ ist.

Ich kann diese Frustration nachvollziehen – wobei hinzukommt, dass in der Praxis meist das per Insolvenzanfechtung von einzelnen Gläubigern wie den Finanzämtern zurückgeforderte Geld nicht einmal zu einer Quote bei den Gläubigern insgesamt (so die eigentliche Idee der Anfechtung) führt: Ich habe zu den Zeiten, als ich in Insolvenzverfahren solche Anfechtungen prozessual durchgesetzt habe, festgestellt, dass nach Abzug der Verwaltervergütung mit entsprechenden „Erhöhungsfaktoren“ für die komplizierte InsolvenzanfechtungsPrüfung und -Durchsetzung und Prozessgebühren der angegliederten Prozessabteilung für die Gläubiger dennoch oft nichts herausgekommen ist; einer der Gründe, seit einiger Zeit nur noch auf Seiten der Unternehmer und Gläubiger und nicht mehr für die Insolvenzverwaltung zu praktizieren.

Außergerichtliche Regulierung/Gläubigervergleich statt Insolvenz

Ich kann auch die Motivation des Sachbearbeiters aus dem Finanzamt gut verstehen, soweit möglich, ein Insolvenzverfahren zu vermeiden, damit auch für das Finanzamt und damit für die Steuerzahler ein besseres Ergebnis erzielt werden kann: In einigen Fällen ist dies die Ratenzahlung – soweit möglich – in anderen Fällen kann es eine Regulierung im Wege einer Teilzahlung sein.
Nach meiner Erfahrung wächst insgesamt bei Gläubigern die Frustration über die Aussichten von Insolvenzverfahren für die Gläubiger und steigt gleichzeitig die Akzeptanz für außergerichtliche Regulierungen, bei denen alle besser stehen – außer dem potentiellen Insolvenzverwalter.

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    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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