Wenn ein Selbständiger (Einzelunternehmer, Freiberufler) oder Verbraucher ein Insolvenzverfahren durchläuft ist die Frage der Restschuldbefreiung sehr bedeutend. Es handelt sich hierbei um das Ziel für die betroffenen Verschuldeten, nämlich nach dem Ablauf des Insolvenzverfahrens und der anschließenden Wohlverhaltensperiode (insgesamt sechs Jahre) von sämtlichen Schulden befreit zu werden.

Voraussetzungen und Dauer bis zur Restschuldbefreiung

Voraussetzung hierfür sind einerseits, dass sog. Obliegenheiten eingehalten werden (beispielsweise angemessene Erwerbstätigkeit usw.) und andererseits die betroffenen Verbindlichkeiten nicht deliktischer Natur sind (Beispiel: nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern). Hier muss einiges bereits im Vorfeld und bei der Anmeldung der Forderungen zur Tabelle beachtet werden.

Ab dem Jahr 2020 wird schrittweise bis zum Sommer 2023 die Zeit bis zur Restschuldbefreiung (sog. Wohlverhaltensperiode) von 6 auf 3 Jahren verkürzt. Die Details sind umständlich geregelt und erläutere ich gerne auf Anfrage.

Gläubigervergleich: Schuldenfrei in wenigen Monaten

Da die Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung nicht in allen Fällen leicht zu erfüllen sind, sollte rechtzeitig abgewogen werden, ob ein qualifizierter Versuch einer außergerichtlichen Schuldenregulierung nicht der bessere und natürlich schnellere Weg ist, schuldenfrei zu werden. Für sog. Verbraucher (Nicht-Selbständige oder ehemals Selbständige mit weniger als 20 Gläubigern und keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen) ist ein (gescheiterter) Schuldenregulierungsversuch mit den Gläubigern vorgeschrieben.
Können finanzielle Mittel (von dritter Seite) zur Verfügung gestellt werden, kann in vielen Fällen ein Schuldenvergleich mit den Gläubigern verhandelt werden, um ein zeitaufwändiges, bürokratisches, mit weiteren Kosten verbundenes und für die Gläubiger wegen der geringen Quoten uneinträgliches Insolvenzverfahren zu vermeiden.

 

Nehmen Sie für weitere Fragen gerne unverbindlich Kontakt auf mit einem für Restschuldbefreiung und außergerichtlichen Regulierungen erfahrenen Insolvenzanwalt.