Zum 1. Juli 2014 ist der Insolvenzplan für Privatinsolvenzen/Verbraucherinsolvenzen neu eingeführt worden. Damit wird für Private das möglich, was zuvor den größeren Unternehmensinsolvenzen vorbehalten war: Eine schnelle Beendigung des Insolvenzverfahrens mit der Möglichkeit, mangelnde Zustimmungen von einzelnen Gläubigern zu ersetzen.

Der Insolvenzplan
ab 07/2014 auch für Privatinsolvenzen/Verbraucherinsolvenzen.

Es handelt sich um einen gerichtlich festgestellten Teilzahlungs-Vergleich mit der Möglichkeit, dass bei Ablehnung eines Insolvenzplanes durch einzelne Gläubiger, die Zustimmung ersetzt wird.

Nach meiner Erfahrung mit Gläubigern bei der Durchführung von Vergleichsverfahren in der außergerichtlichen Schuldenregulierung ist die Bereitschaft groß, eine Lösung zu finden, die nicht auf ein reguläres, 6-jähriges  Insolvenzverfahren hinausläuft. Es hat sich herumgesprochen, dass die Quoten nach Abzug der Vergütung des Verwalters sehr gering sind (bei Privatinsolvenzen 0-3% – oft gar keine Quote).

Gläubigervergleich, Insolvenzplan oder Insolvenzverfahren?

Dementsprechend ist es für alle Beteiligten (einschließlich der Gläubiger) sinnvoll, eine vergleichsweise Lösung zu finden.

 

Ich rate, in zwei Schritte vorzugehen:

1. Schritt:

Vergleichsverfahren/SchuldenbereinigungsPlan ohne Insolvenz

Vorteile:

• kein Insolvenzverfahren

• statt in 5-6 Jahren in nur 2-3 Monaten schuldenfrei

• keine Vergütung für einen Insolvenzverwalter

• stattdessen höhere Quote für die Gläubiger

• deshalb hohe Akzeptanz bei Gläubigern

 

2. Schritt:

Insolvenzplan mit frühzeitigem Ausstieg aus Insolvenz

Vorteile:

• Verkürzung des Insolvenzverfahrens von 6 Jahren auf ca. 6 Monate

• ablehnende Gläubiger (zB im Falle der Ablehnung des Schuldenbereinigungsplanes im 1. Schritt) können „überstimmt“ werden

• hohe Akzeptanz in Abstimmung mit Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht bei den Gläubigern

• Restschuldbefreiung aller Schulden – nicht nur bezüglich der beteiligten Gläubiger

Zuerst sollte also ohne Insolvenzverfahren die außergerichtliche Regulierung unternommen werden – ich mache hier sehr gute Erfahrungen mit einer transparenten Verhandlung mit Gläubigern unter Darstellung des Insolvenzszenarios. In den meisten Fällen wird dann deutlich für die Gläubiger, dass ein Gläubigervergleich sachgerechter als ein Insolvenzverfahren mit den damit verbundenen Verfahrenskosten ist.

Wenn einzelne Gläubiger (hierbei handelt es sich dann idR um Kleingläubiger) einem Vergleich nicht zustimmen, kann dann in dem aufgezeigten 2. Schritt ein Insolvenzplan erarbeitet werden oder in der Verhandlung die mögliche Zustimmungsersetzung erläutert werden.

Der für Privatinsolvenzen neu eingeführte Insolvenzplan stellt einen erfreulichen Weg dar, schneller schuldenfrei zu werden.

 

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    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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