Für den Geschäftsführer einer GmbH und Vorstand einer Aktiengesellschaft bedeutet eine Unternehmensinsolvenz auch immer Risiken einer persönlichen Haftung: Bei inhabergeführten, mittelständischen GmbHs haften die Geschäftsführer regelmäßig mit Bürgschaften für die Finanzierung und in den meisten Insolvenzverfahren machen die Insolvenzverwalter Ansprüche aus Insolvenzverschleppung/ Geschäftsführerhaftung geltend.

Geschäftsführer haftet persönlich

Eine weitere Inanspruchnahme droht von Seiten der Sozialversicherungen, denn entweder werden statt einer rechtzeitigen Insolvanzantragstellung noch Beiträge abgeführt: Dann droht die Geschäftsführerhaftung aus §§ 64 GmbHG, 15a InsO.
Oder es werden Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr abgeführt (bzw. später durch den Insolvenzverwalter angefochten): In diesem Fall nehmen die Krankenkassen die Geschäftsführer persönlich in Haftung.

Nach meiner Erfahrung in der Beratungspraxis werden manche Forderungen gegen den Geschäftsführer zu Unrecht erhoben. Ich mache aber positive Erfahrungen mit der Bereitschaft von Krankenkassen mit mir zu verhandeln, um eine außergerichtliche Regulierung zu erzielen.

Keine Restschuldbefreiung

Von dieser Inanspruchnahme aus §§ 823 BGB, 266a StGB kann sich der Geschäftsführer auch nicht im Falle einer (Folge-)Privatinsolvenz befreien, denn es handelt sich um von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen.

Es ist daher dir rechtzeitige – krisenbegleitende – Beratung und im Falle der Inanspruchnahme durch die Krankenkassen eine Vertretung durch einen hier spezialisierten Anwalt zu empfehlen: Nach jüngster Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nämlich eine Haftung ausgeschlossen, wenn der Insolvenzverwalter – für den Fall, dass die Beiträge gezahlt worden wären – diese hätte anfechten können. In vielen Fällen kann die entsprechende Bewertung und Verteidigung viel Geld sparen bzw. – zusammen mit den weiteren Angriffspunkten, denen sich Geschäftsführer in der Insolvenz ihres Unternehmens ausgesetzt sehen – eine Privatinsolvenz vermeiden helfen.