Vorbereitung & Begleitung in die Insolvenzverwaltung

Falls eine Insolvenz nicht zu vermeiden sein sollte, begleite ich Unternehmen (GmbHs und AGs) sowie Unternehmer und Verbraucher ins Insolvenzverfahren in folgenden Schritten:

1. Insolvenzberatung, Prüfung der Insolvenz-Voraussetzungen und Vermeidungsstrategien

Ich verschaffe mir einen Überblick über die aktuelle Situation und wir prüfen, was es für Möglichkeiten gibt, eine Insolvenz doch noch zu vermeiden.

Keine Option wird ausgeschlossen und zusammen mit anderen Fachleuten wie Steuerberatern, Finanzberatern und anderen spezialisierten Fachanwälten aus unserem LEGITAS-Netzwerk nach Wegen und Auswegen gesucht.
Dabei wird auch abgewogen, was ggf. auch für ein Insolvenzverfahren sprechen kann – wie Insolvenzgeld, die Ermöglichung einer sog. übertragenen Sanierung oder ein Insolvenzplan bzw. Schutzschirmverfahren.

2. Vorbereitung des Insolvenzantrages

Wenn das Insolvenzverfahren der richtige oder – bei GmbHs, AGs, Genossenschaften und Vereinen wegen der sog. Antragspflicht – der gesetzlich vorgeschriebene Weg ist, bereiten wir die Formulare und weitergehend auch mit Ihnen unternehmerisch und persönlich den optimalen Einstieg in das Verfahren vor.

Erfahrungsgemäß läuft das Insolvenzverfahren dann optimal, wenn die nötigen Angaben gut vorbereitet und dem Insolvenzgericht gleich bei Einleitung gut aufbereitet vorliegen. Das zeigen die Erfahrung aus vielen Insolvenzverfahren und die Gespräche/Absprachen mit Insolvenzrichtern.

3. Einreichung der notwendigen Insolvenz-Unterlagen

Wir arbeiten mit den (je nach Insolvenzgericht) aktuellen Antragsformularen und Anhörungsbögen, die am PC ausgefüllt werden können. Damit können sie besser überarbeitet und besprochen werden. Auch wenn es schnell gehen soll – deutschlandweit telefonisch oder über Videokonferenz.

4. Begleitung im Insolvenzverfahren

Die Begleitung umfasst natürlich auch das laufende Insolvenzverfahren. Im Rahmen der Insolvenzverwaltung ergeben sich wichtige, oft existenzielle Fragen und müssen Lösungen und bei Unternehmen/Unternehmern auch wirtschaftlich neu ausgerichtete Wege zB in die übertragende Sanierung, eine Auffanglösung gefunden und mit den Gläubigern verhandelt werden.

Persönlich betroffene Unternehmer (zB Einzelunternehmer oder GbRs) werden umfassender von der Insolvenz betroffen – es reicht dann nicht nur eine juristisch-wirtschaftliche Begleitung, sondern es bedarf eines Coachings zur Überwindung auch der persönlichen Krise.

5. Die weiteren Schritte

  • Wenn Sie Unternehmer oder Geschäftsführer/Vorstand einer GmbH, AG, GbR oder einer Genossenschaft sind, finden Sie eine weitere Anleitung und die entsprechenden Formulare unter:
    INSOLVENZANTRAG EINER GMBH (MIT FORMULAR)

 

 

Nehmen Sie einfach parallel oder nach weiterer Information auf InsolvenzNews mit mir zur weiteren Unterstützung Kontakt auf.

 

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    Unser auf Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt Oliver Gothe berät Sie gerne.





    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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