Insolvenzanwalt & Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht
Wenn es der richtige Schritt ist, begleite ich in das Insolvenzverfahren: mit guter, richtiger Vorbereitung, den notwendigen aktuellen Formularen und Verhinderung von Fallstricken.
Ich berate persönlich und delegiere nicht an Vertreter. Dabei greife ich auf mein langjähriges Netzwerk zurück: gute Kontakte zu Insolvenzrichtern, Insolvenzverwaltern, Fachverbänden, vielen Finanzämtern, Krankenkassen und Banken – und auf unseren LEGITAS-Verbund von auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisierten Kanzleien.
Insolvenzen vermeiden
Optimale, hochwertige Rechtsberatung bedeutet für mich, über exzellentes Fach- und Insiderwissen zur verfügen –mit langjähriger Erfahrung im Insolvenzrecht: Aus meinem anwaltlichen Einsatz innerhalb der Insolvenzverwaltung und außerhalb bei der Beratung und Vertretung von Unternehmen, Unternehmern und Verbrauchern in der wirtschaftlichen Krise und der Vorbeugung, Vermeidung und Sanierung.
Das umfasst neben Fachwissen Engagement und richtiges Vorgehen – etwas, das Sie nicht im Internet finden.
Langjährige Erfahrung im Insolvenzrecht
Auftakt meiner insolvenzrechtlichen Spezialisierung seit dem Jahr 2000 war auf Seiten der Insolvenzverwaltung in einer Großkanzlei der Aufbau der Rechtsabteilung zur Beratung und Durchführung von Gerichtsverfahren bei Unternehmensinsolvenzen und Privatinsolvenzen.
Aus meiner jahrelangen Erfahrung und Insiderwissen aus der Insolvenzverwaltung hat sich bestätigt:
Insolvenzverfahren sind oft nicht optimal für Unternehmen, Unternehmer oder auch sog. Verbraucher.
Nach der Feststellung von Prof. Dr. Hans Haarmeyer (ehem. Insolvenzrichter) werden im Durchschnitt mehr als zwei Drittel des Vermögens eines insolventen Unternehmens für dessen Verwertung und Verwaltung verwendet:
„Statt die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen, versorgt die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens offenbar weitgehend und flächendeckend nur die Insolvenzverwalter und die mit ihnen verbundenen Strukturen.“
Süddeutsche Zeitung,
Wirtschaft, „Insolvenzverwalter in der Kritik – ex und hopp“Süddeutsche Zeitung: Insolvenzverwalter in der Kritik ‚Ex und hopp‘
Damit dienen Insolvenzverfahren zum großen Teil den (wirtschaftlichen) Interessen der Insolvenzverwalter; Gläubiger gehen meist leer aus.
Vor diesem Hintergrund und aus meiner eigenen Erfahrung heraus habe ich 2005 entschieden, mich ausschließlich für Unternehmer und Unternehmen einzusetzen. Seitdem habe ich Verfahren, Strategien und Erfahrungen gesammelt, um
- Insolvenzverfahren zu vermeiden (Vergleichsverfahren für Unternehmen/Unternehmer) und
- wenn eine Insolvenz nicht vermeidbar ist, für Unternehmer und Unternehmen Insolvenzverfahren einzuleiten und zu begleiten, sowie
- Privatinsolvenzen durch Vergleichsverfahren/ außergerichtlichen SchuldenbereinigungsPlänen mit Gläubigern zu vermeiden.
Dank langjähriger Erfahrung aus vielen Insolvenzverfahren und Vergleichsverfahren, helfen wir mit besonderer Fachkenntnis des Insolvenzrechts und Insolvenzanfechtungsrechts und zur optimalen Begleitung mit den zu beachtenden Besonderheiten des Insolvenzverfahrens.