Für Insolvenzverwalter einträglich und deshalb beliebt ist die Insolvenzanfechtung: die gesetzlichen Möglichkeiten in der Insolvenzordnung sind weitreichend und es lohnt sich für die Vergütung. Wenn genügend Geld in der Insolvenzmasse ist, sprechen einige Insolvenzverwalter von „Spielgeld“, mit dem Prozesse und damit die Prozessabteilung im eigenen Hause finanziert werden; Geld verdient wird über die Prozessgebühren auch, wenn der Anfechtungsprozess verloren wird.
Insolvenzanfechtungen der Insolvenzverwalter
Im Zuge meiner Einsätze für betroffene Gläubiger erlebe ich oft, dass Insolvenzverwalter oft „über das Ziel hinausschießen“, wie jüngst in einer Anfechtung eines vor Insolvenz erfolgten Immobilienverkaufs.
Die Insolvenzverwalterin hatte zunächst behauptet, der Kaufpreis müsse vollständig an sie gezahlt werden. Nach meinen Recherchen waren aber die Insolvenzforderungen der Gläubiger viel geringer, als der von ihr beanspruchte Geldbetrag. Weiterhin war es zweifelhaft, ob sie (wie behauptet) Prozesskostenhilfe (geringer Massebestand) gewährt bekommen hätte. In solchen Fällen müssen nämlich die Gläubiger (statt der Staatskasse über PKH) zur Kasse gebeten werden.
Zunächst ist die Verwalterin etwas vergrätzt gewesen, weil sie nun nicht mehr ein so leichtes Spiel hatte. Nach sachlicher Darstellung der Einwände und Aussichten ist sie – wie viele andere Insolvenzverwalter auch – sehr zugänglich gewesen und statt einer jahrelangen ungewissen Schlacht vor Landgericht und voraussichtlich Berufungsinstanz mit Risiko meiner Mandanten, vielleicht die Immobilie zu verlieren, konnten wir uns wirklich vernünftig gütlich einigen.
Einigung mit Insolvenzverwaltern erzielen
Über solche Einigungen freue ich mich immer besonders für die betroffenen Anfechtungsgegner, die ansonsten in langwierigen Gerichtsverfahren sehr leiden und der oft (zumindest in der Anfangstendenz) verwalterfreundlichen Rechtsprechung ausgesetzt wären.
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Nehmen Sie für weitere Fragen gerne Kontakt auf – Informationen und ein Kontaktformular finden Sie unter der Rubrik Insolvenzberatung.
Der Insolvenzverwalter kann auch gegenüber den Geschäftsführern und Gesellschaftern anfechten – in der Praxis verbreitet sind tatsächlich die von Ihnen dargestellten Fälle einer Bürgschaft, die ein Gesellschafter gewährt hat.
Ich rate, die Insolvenzanfechtung genau prüfen zu lassen – in vielen Fällen habe ich über die rechtliche Prüfung und Darstellung einer ansonsten durchzuführenden Privatinsolvenz Auswege gefunden.
Melden Sie sich gerne bei mir telefonisch oder per eMail im Büro, dann gehen wir den Fall und Lösungsmöglichkeiten durch.
Ich bin von einer Insolvenz-Anfechtung vom Insolvenzverwalter betroffen.Hintergrund: Geschäftsführer, Gesellschafter und ich habe noch den Kontokorrent Kredit der insolventen GmbH zurückgeführt. Dadurch ist auch unsere BÜrgschaft etwas geringer ausgefallen.
Jetzt meint der Verwalter, dass die Gesellschafter die Rückführung der Bürgschafts-Schuld für das letzte Jahr vor Insolvenzantrag ausgleichen müssen, das wird angefochten! Es geht mehrere 100.000 Euro. ich möchte nicht in eine hieraus folgende PRivatinsolvenz, Was kann man tun?