Vergleich statt Insolvenzverfahren – auch für Gläubiger oft der bessere Weg
In der letzten Zeit stelle ich fest, dass die Aussichten, eine Insolvenz zu vermeiden und stattdessen Vergleiche mit den Gläubigern abzuschließen, steigen („Schuldenvergleich statt Insolvenz“).
Diese Entwicklung ist erfreulich: die Schulden über einen außergerichtlichen Vergleich zu regulieren, ist sowohl für die Betroffenen (von Unternehmer, über Angestellte bis hin zu gescheiterten Selbständigen/Arbeitslosen) als auch für die Gläubiger meist die bessere Lösung. Denn Insolvenzverfahren führen – wenn überhaupt – zu kaum nennenswerten Quoten (statistisch zwischen 0-3 %) und zu einem jahrelangen bürokratischen Verfahren, bei denen höchstens der Insolvenzverwalter/Treuhänder verdient.
Aus meiner Tätigkeit und Vorträgen für betroffene Gläubiger weiß ich, dass sich herumgesprochen hat, dass eine Insolvenz nichts für sie einbringt.
Schuldenregulierung/Gläubigervergleich – für alle Beteiligten oft die bessere Lösung als ein Insolvenzverfahren
Wegen der schlechten Quotenaussichten für Gläubiger ist es für mich daher nicht überraschend, dass in den letzten Monaten und Jahren die Aussichten, über einen Vergleich mit den Gläubigern zu einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung und einem (schuldenfreien) Neuanfang zu kommen, steigen. Von Banken über Finanzämter bis hin zu Unternehmen (Fallbeispiel: Tupperware) und anderen Gläubigern steigt die Bereitschaft, einen Gläubigervergleich abzuschließen und damit eine Insolvenz zu vermeiden.
Darstellung des Insolvenz-Szenarios – und der Vorteile eines Gläubigervergleichs
Nach meiner Erfahrung ist es wesentlich für einen Erfolg, dass transparent und glaubhaft die Vermögensverhältnisse dargestellt werden und die Vorteile eines Vergleichs – etwa durch Mittel eines Sponsors (Drittmittel), auf die bei Vollstreckung oder im Insolvenzverfahren naturgemäß keine Ansprüche bestehen – dargestellt werden. Für mich ist dies wegen meiner Erfahrungen aus Insolvenzverfahren und der Vertretung von betroffenen Schuldnern und Gläubigern eine klare Tatsache.
Viele Mandanten berichten mir, dass Schuldnerberater einen außergerichtlichen Einigungsversuch häufig eher lieblos als teilweise vorgeschriebenes Vorverfahren bei Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen. Dabei gibt es Wege, die Gläubiger von den Vorteilen einer außergerichtlichen Regulierung zu überzeugen.
Vergleichsverfahren lassen die hohe Anzahl der fruchtlosen Insolvenzverfahren sinken
Es ist wirklich erfreulich, dass dieser Weg funktioniert und damit in vielen Fällen überflüssige und für die Betroffenen sinnlose Insolvenzverfahren vermieden werden können. Ich denke, dass die Zahl der (nutzlosen) Insolvenzverfahren erheblich sinken würde und damit auch die Gerichte erheblich entlastet würden, wenn sich herumsprechen würde, wie aussichtsreich und wirtschaftlich vernünftig ein gut vorbereiteter und fachkundig begleiteter Vergleich zur Schuldenbereinigung ist.
Weitere Fall-Beispiele und Informationen zu Vergleichsverfahren können Sie hier nachlesen:
- Gläubigervergleich statt Insolvenz
- Gläubigervergleich bei überschuldeter Immobilie
- Gläubigervergleich mit Krankenkassen
- Schulden bei der Bank: Gläubigervergleich ohne Insolvenz
- Gläubigervergleich mit Insolvenzverwalter
- Insolvenzvermeidung: Vergleiche mit Banken
- Gläubigervergleiche mit Inkasso-Büros…
Wenn Sie Fragen zu den Möglichkeiten eines Gläubigervergleichs zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens haben, können Sie gerne unverbindlich für ergänzende Informationen Kontakt aufnehmen. Unser Büro informiert Sie gerne über die individuellen Möglichkeiten der von uns in vielen Fällen erfolgreich angebotenen Vergleichsverfahren zur Insolvenzvermeidung.
Einen Gläubigervergleich kann man auch im laufenden Insolvenzverfahren abschließen.
Es gibt hierzu zwei Möglichkeiten:
1. Ich koordiniere mit den Gläubigern unter Einbeziehung der (oft miserablen) Aussichten/Quote im Insolvenzverfahren einen außergerichtlichen (besseren, schnelleren) Vergleichsabschluss und das Verfahren wird dann vorzeitig aufgehoben mit Restschuldbefreiung oder
2. Ich erstelle einen Insolvenzplan – das geht seit einigen Jahren auch in Verbraucherinsolvenzverfahren und hier können sogar Gläubiger überstimmt werden.
Nehmen Sie einfach telefonisch, per eMail oder Kontaktformular Kontakt mit mir auf – wir besprechen die Möglichkeiten und ich übernehme das Verfahren für Sie (auch wenn Sie schon im Insolvenzverfahren sind).
Frage: Gläubigervergleich im Insolvenzverfahren
Kann man auch einen Gläubigervergleich noch im Insolvenzverfahren versuchen oder geht das nur vorher?
Bei mir läuft das Insolvenzverfahren schon…
Ich werde in vielen Fällen zur Hilfe gerufen, wenn ein eigenes Vergleichsangebot abgelehnt worden ist. Besser ist es nach meiner Erfahrung, wenn ich gleich als Vergleichsverwalter auftrete. Dennoch gibt es die Möglichkeit einer zweiten Runde. Gerade Ämter, Krankenkassen und Banken sprechen lieber mit dem Insolvenzanwalt und erwarten eine Begutachtung der Aussichten bei Vollstreckung/Insolvenz und dem Alternativplan Vergleich.
Rufen Sie mich einfach an und wir besprechen das weitere Vorgehen.
eigener Gläubiger Vergleich abgelehnt!
Ich habe es selber probiert und alle Gläubiger angeschrieben. Nun haben die zwei wichtigsten Gläubiger einen guten Vergleichsvorschlag abgelehnt. Eine Bank und das Finanzamt.
Ich hätte wohl gleich einen Anwalt (als eine Art Vergleichsverwalter) hinzuziehen sollen)… Mein Ansprechpartner bei der Bank hat mir das sogar geraten, dass es besser über einen Insolvenzanwalt oder Insolvenzverwalter laufen sollte.
Meine Frage: da mein Versuch, mit den Gläubigern einen Vergleich abzuschließen nicht gelungen ist.
Haben Sie damit Erfahrung, ein weiteres anwaltliches Vergleichsverfahren (über Sie) abzuschließen?
In vielen Fällen kann man mit einem Vergleichsverfahren viel schneller „raus aus den Schulden“: Oft brauche ich nur wenige Monate statt 6 oder 5 Jahren Insolvenzverfahren – die verkürzte Insolvenz mit drei Jahren greift in vielen Fällen nicht, weil neben der recht hohen Quote von 35% noch die Kosten für den Insolvenzverwalter aufgebracht werden müssen.
Ich führe Vergleichsverfahren deutschlandweit durch und erstelle hierfür für die Gläubiger einen Plan, aus dem überzeugend ersichtlich wird, dass ein Gläubigervergleich für alle Beteiligten der bessere Weg der Schuldenregulierung als ein Insolvenzverfahren ist. Bei Privat-Insolvenzverfahren gibt es fast nie eine Quote für die Gläubiger und manchmal 1-5 %; daran verdienen meistens nur die Insolvenzverwalter.
Insolvenz oder Vergleich?
Auch ich überlege, ob ich nicht den Gläubigern (es sind 5 von Commerz Bank, andere Banken über Techniker Krankenkasse bis Finanzamt) auch einen Gläubigervergleich oder Schuldenvergleich anbieten lasse. Ich selbst möchte es nicht machen,habe den Eindruck, die verhandeln nicht mit mir. Dann lieber gleich ein vernünftiges Vergleichsverfahren. Frage: Bieten Sie das auch für mich in Süddeutschland an und was muss ich aufbringen, ich erhalte auf jeden Fall unterstützung aus meiner Familie. Die wollen lieber einen Bruchteil der Schulden auslösen statt mit in sechs Jahre Verbraucherinsolvenz oder Privatinsolvenz.
Anfragen wegen Gläubigervergleich statt Insolvenzverfahren
Offenbar habe ich mit den Hinweisen hier bei INSOLVENZ-NEWS auf die geringen Quoten bei Insolvenzverfahren den richtigen Nerv getroffen. Ich erhalte viele Zuschriften und bei Anrufen/in Gesprächen Bestätigungen darüber, wie übel viele Insolvenzverfahren ablaufen.
Gerade auch von Seiten der Gläubiger in Insolvenzverfahren steigt aufgrund der schlechten Erfahrungen in Insolvenzverfahren/mit Insolvenzverwaltern das Interesse, stattdessen Vergleichsverfahren durchzuführen.
Damit ich zeitnah auf Anfragen reagieren kann, bitte ich um kurze Schilderung des Falles per Kontaktformular.
Insolvenzvermeidung durch Schuldenregulierung
Ich dokumentiere gegenüber den Gläubigern, wie ein Insolvenzverfahren verlaufen würde. Eine Quotenaussicht ist nach praktischer Erfahrung eigentlich fast immer ausgeschlossen (durchschnittliche Insolvenzquote: 0-4% bei Privatinsolvenz). Neben der genauen Hochrechnung als Insolvenzanwalt biete ich ein für alle Beteiligten besseres Vergleichsverfahren (Schuldenregulierung) an.
Ich mache dabei sehr gute Erfahrungen – da ich auch Gläubiger in Insolvenzverfahren vertrete und Erfahrung aus Insolvenzverfahren habe, kann ich jedem zu einen Vergleichsverfahren raten und genau das biete ich bundesweit an. Senden Sie gerne meinem Büro Ihre Kontaktdaten, wir besprechen dann Ihre Situation und die Lösungswege und planen die nächsten Schritte.
Betr. Insolvenzvermeidung
Auch ich möchte nicht in die Insolvenz und zur Insolvenzvermeidung lieber einen Vergleich anbieten (Schuldenvergleich). Ich habe es selbst bei einigen Gläubigern angesprochen und sofort wieder aufgehört,da die mit mir offenbar nicht mehr reden wollen. Können sie ein Regulierungsverfahren durchführen ohne Insolvenz und einen Gläubigervergleich abschließen,ich habe den Eindruck,daß es dann einfach besser funktionieren wird.
Gläubiger: Bank, Krankenkasse,Inkasso, Finanzamt und andere Gläubiger.
Ich kann einen Vergleichsbetrag anbieten aus der Familie.
erst Mal vielen Dank für die Informationen denn mir war nach Gesprächen mit Insolvenzverwaltern und Anwälten Schuldnerberatung nicht klar daß man auch gute Chancen haben kann für Gläubigervergleich.
Aus meiner Familie kann ich finanzielle Unterstützung für ein Vergleichsverfahren erhalten (ca 1/3 der Schulden) es würden sicher auch die Kosten für Vergleich übernommen werden. Ich rufe Sie an,um alles zu besprechen für ihre Durchführung -nochmal Danke für den Tip für Insolvenzvermeidung!
Nach meiner Erfahrung gelingt es in vielen Fällen (auch bei hohen Schulden), Gläubigervergleiche zu schließen: Gläubiger wissen, dass in Insolvenzverfahren kaum mit einer Zahlung (Quote nach einigen Jahren – durchschnittlich 0-7%) zu rechnen ist. Ich prüfe in diesen Fällen das InsolvenzSzenario (was also bei einem Insolvenzverfahren für die Gläubiger herauskäme), stelle dies nach den insolvenzrechtlichen Kriterien den Gläubigern dar und es wird nach außergerichtlichen Lösungsmöglichkeiten, z. B. einem Gläubigervergleich gesucht. All dies sollte anhand des Einzelfalles ausführlich besprochen und nach Lösungsmöglichkeiten individuell gesucht worden. Sie können mich gerne für ein Informationsgespräch anrufen.
Danke für die Infos! Ich möchte nicht in Privatinsolvenz – bin selbständig und habe Unterstützer aus der Familie die bis zu25% an die Gläubiger (3 Stück-vor allem banken aus Selbständigkeit früher,Schuldensumme ist 160.000) zahlen würden.Will in ein paar Monaten raus statt 6 Jahre Insolvenz.Geht das?Ich habe Schuldenberatungen gefragt,die behandeln mich wie eine Behörde und nehmen sich keine Zeit,machen Sie als Insolvenzanwalt sowas?