Infolge des Dioxin-Skandals hat aufgrund eines Ansturms der geschädigten, belieferten Betriebe mit Schadensersatzforderungen gegen den Futterfettproduzenten Harles und Jentzsch GmbH deren Geschäftsführung Insolvenzantrag gestellt.
Mit Beschluss des zuständigen Insolvenzgerichts (Amtsgericht Pinneberg) ist inzwischen Rechtsanwalt Heiko Fialski zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Seine Aufgabe ist es, eine Fortführung des Geschäftsbetriebs (etwa der Fettproduktion im technischen Bereich „technische Fette“) zu prüfen und ein Gutachten über die Vermögensverhältnisse und Deckung der Verfahrenskosten aus der Insolvenzmasse zu fertigen.
Gegen Veranwortliche der Fa. Harles und Jentzsch GmbH ermittelt die Staatsanwaltschaft Itzehoe wegen Verdachts des Betrugs, der Steuerhinterziehung und des Verstoßes gegen das Lebensmittel- und das Futtermittelgesetz. Von den Hintergründen hängt es ab, ob die belieferten und geschädigten Unternehmen Schadensersatzforderungen gegen die verantwortlichen Unternehmer persönlich geltend machen können; denn die GmbH ist mit dem Weg in die Insolvenz als Haftungssubjekt weggefallen und mit einer nennenswerten Quote ist hier seitens der Gläubiger wohl nicht zu rechnen.
Für den Fall, dass die persönlich Verantwortlichen Straftaten begangen haben, sind indes hieraus resultierende deliktische Ersatzforderungen von einer Restschuldbefreiung im Falle einer Privatinsolvenz ausgenommen. Parallel wird geprüft werden müssen, ob wegen einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit eine betriebliche Fortführung in der Sparte „Technische Fette“ durch die Verantwortlichen überhaupt möglich ist.