„HSV Handball“ insolvent

HSV Handball Verein InsolvenzSeit einiger Zeit rechneten informierte Kreise mit dem Insolvenzantrag des HSV Handball „Vereins“ (der eine KG und kein Verein/e. V. ist); nun ist es auch amtlich und es ist vom Insolvenzgericht Hamburg bereits ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden (Rechtsanwalt Gideon Böhm aus Hamburg).

 

Nachdem der frühere Sponsor/sog. Mäzen Andreas Rudolph offenbar nicht weiteres Geld zuschießen wollte, wuchs – auch angesichts der strafbewehrten Insolvenzantragspflicht – der Druck auf den Geschäftsführer Christian Fitzek. Auch der dreimonatige Insolvenzgeld-Zeitraum war mit zwei Monaten teilweise ausgeschöpft.

Zeitweilig kursierte das Gerücht, dass Jürgen Hunke (ehemaliger Präsident des Fußball-Bundesligisten HSV) als Investor einsteigen wird; er selbst dementierte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Ich werde keinen Euro in die Rettung stecken, das kann doch gar keiner bezahlen“.

Sicher: seit Monaten soll die Hallenmiete offen sein und die Gehälter (auch der Spieler) sollen bereits seit zwei Monaten nicht gezahlt worden sein.

 

Öffentliche Bekanntmachung HSV Handball InsolvenzAngesichts solcher Verbindlichkeiten gibt es für Unternehmer entweder die Möglichkeit, mit den Gläubigern ein Vergleichsverfahren durchzuführen – das ist unter dem Druck einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit angesichts der Insolvenzverschleppungshaftung der Geschäftsführung problematisch und kann teuer werden. Oder es wird das Insolvenzverfahren genutzt und – wie üblich – punktgenau nach der Vorphase des vorläufigen Insolvenzverfahrens zur Eröffnung des Verfahrens ein sog. Asset-Deal mit dem vorläufigen Verwalter eingetütet. Alternativ ist noch ein sog. Insolvenzplan-Verfahren denkbar, das aber wegen des Mehraufwandes und der Praktikabilität einer Auffanglösung über einen Asset-Deal selten angegangen wird.

Das in der Praxis gängige Unterfangen heißt auch „übertragende Sanierung“ und ist in Wirklichkeit keine Sanierung: Es werden die Betriebsmittel und was sonst noch gebraucht wird von einem „neuen Träger“ übernommen und bei der Gelegenheit mit der Frischzellenkur die wirklich finanzierbaren und geeigneten Spielern auserlesen. Hier kommt es im einzelnen auf die Spielerverträge an – möglicherweise gibt es auch für die Spieler (die man eigentlich übernehmen möchte) auch Ausstiegsklauseln in der Insolvenz.

Ein virulentes Punkt im Insolvenzverfahren wird die nach Informationen von Die Zeit offenbar von dem Sponsor Andreas Rudolph in der Vergangenheit abgegebene Patronatserklärung sein; diese war offenbar Bedingung dafür, dass die Mannschaft in der Bundesliga spielen durfte. Solche Patronatserklärungen sind ein gefundenes Fressen für die Juristen der Insolvenzverwaltung.

Eine Perspektive für den „HSV Handball“ biete sich jedenfalls: Mit der Insolvenz ist nach den Statuten (anders als sonst üblich) kein automatischer Abstieg verbunden.

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    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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