Hertie-Insolvenz: Kündigung der Arbeitnehmer ohne Abfindung

Hertie-Insolvenz-InsolvenzverfahrenHertie musste vor einem Jahr Insolvenzantrag stellen – vor 2 Monaten beschloss dann die Gläubigerversammlung das endgültige Aus für die Warenhauskette. Die verbliebenen 2.600 Mitarbeiter der insolventen Warenhauskette Hertie erhalten nach Mitteilung des Insolvenzverwalters Biner Bähr noch diese Woche die Kündigung. Die weitere bittere Pille: „Es wird kein Geld aus dem Sozialplan geben. Nach der Freistellung bekommen die Leute gar nichts“, sagte der Hertie-Betriebsratschef Bernd Horn am Dienstag in Essen. Die Insolvenzmasse (das Geld auf dem Treuhandkonto des Insolvenzverwalter) reicht offenbar nicht aus, um Gehaltsfortzahlungen bis zum Kündigungstermin oder Abfindungen zu erbringen.

Es handelt sich hierbei also um die sog. Masseunzulänglichkeit – die „Insolvenz in der Insolvenz“: Es bleibt dann nur noch Geld für einen – dem Insolvenzverwalter, der mit der Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Insolvenzmasse quasi für seine Vergütung sichert.

In diesen Fällen lohnt sich stets ein Blick in die aktuelle Berichterstattung (des Verwalters gegenüber dem Insolvenzgericht) vor allem hinsichtlich der geplanten Vergütung.

Ein wenig Hoffnung (auf Wiedereinstellung) verbleibt nach Mitteilung des Hamburger Abendblattes wenigstens für die Beschäftigten der Hamburger Filiale (in Barmbek) und von acht Häusern in Schleswig-Holstein sowie Niedersachen.

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    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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