In meiner Unterstützung von Unternehmern und Geschäftsführern von GmbHs erfahre ich oft, dass sich sog. „Firmenbestatter“ oder auch „Unternehmensbestatter“ ganz offen direkt, über Anzeigen oder auch im Internet (ergänzt über Ad-Words Google Anzeigen) andienen. Die Hoffnung der Geschäftsführer liegt darin, nicht selbst den Insolvenzantrag stellen zu müssen und im Insolvenzverfahren außen vor zu bleiben.
‚Firmenbestatter‘ bieten keinen Insolvenzschutz
Wie ich in einem aktuellen Fall gerade wieder erlebt habe, erliegen Geschäftsführer und Gesellschafter von GmbHs oft dem von Anzeigen im Internet erweckten Irrtum auf, dass die Dienstleistung einer ‚Unternehmenbestattung‘ legal und ohne persönliche Folgen bliebe. Ein fataler Irrtum – ich erlebe immer wieder, wie schwierig es dann später ist, die Geschäftsführer im Rahmen einer Geschäftsführer-/InsolvenzverschleppungsHaftung im Gerichtsverfahren zu verteidigen. Dabei geht es auch oft um strafrechtliche Folgen.
„Raus aus der Firmeninsolvenz…“ – und andere Werbeversprechen…
Diese „Dienstleister“ kommen als (vermeintliche) Unternehmensberatungen daher und bieten sachkundige Hilfe und Slogans an wie: „Innerhalb von 48 Stunden raus aus der Firmen-Insolvenz“. Versprochen wird, dass der (dann ehemalige) Geschäftsführer/Vorstand nicht mit den Folgen des Insolvenzverfahrens konfrontiert wird.
In letzter Zeit werben solche Firmen auch damit, dass eine Erreichbarkeit für das Insolvenzgericht sowie den zuständigen Insolvenzverwalter und Gerichtsvollzieher in vollem Umfang gewährleistet sei und damit eine reibungslose und transparente Abwicklung vorgenommen werden könne und die vollständige Insolvenzabwicklung legal und rechtssicher durchgeführt würde.
In der Praxis läuft es dann aber oft so ab, dass die eingesetzten „neuen“ Geschäftsführer dieser Dienstleister nicht greifbar sind und dann auf den vorherigen Geschäftsführer zurückgegriffen wird. Insolvenzrichter erwarten in solchen Fällen, dass von den Insolvenzverwaltern dann ‚jeder Stein umgedreht‘ werden soll und im Zweifel aus der Insolvenzakte schnell eine Strafakte wird.
Geschäftsführer hoffen auf „Entlastung“ – die gibt es aber nicht durch Firmenbestatter
Hier werden allerdings Versprechen abgegeben, die nicht gehalten werden können: Bei bereits eingetretener Insolvenz bleibt es bei der Haftung des ursprünglichen Geschäftsführer, derer er sich nicht durch Abtretung von Geschäftsanteilen oder Abberufung als Geschäftsführer entziehen kann.
Oft wenden sich diese Geschäftsführer dann später, wenn der Insolvenzverwalter Haftungsansprüche geltend macht, an mich. In manchen Fällen habe ich erlebt, dass sogar der Steuerberater den Geschäftsführern einen (gewerblichen) Firmenbestatter empfohlen hatte. Die Haltung der dann die Vorgänge aufarbeitenden Institutionen von Insolvenzverwalter, Insolvenzgericht, über Staatsanwaltschaft und Gerichte ist deutlich: es wird die Annahme bestätigt, dass der Geschäftsführer nicht nur die Insolvenz verschleppt hat, sondern auch ein Vorsatz, die Gläubiger zu schädigen angenommen und dann im Detail ermittelt.
In diesen Fällen noch eine allen Beteiligten gerecht werdende gütliche Lösung zu finden, ist dann naturgemäß schwierig und mit viel Aufwand verbunden.
Die Firmenbestatter aber haben dann bereits ihr Geld, teilweise „Entsorgungspauschale“, genannt sicher und sind sowohl für die Behörden als auch für die Geschäftsführer nicht mehr greifbar.
In regelmäßigen Abständen werden solche vermeintlichen Unternehmensberatungen, Sanierer, Ankäufer überführt, es entstehen unter verschiedensten Namen aber immer wieder neue Angebote mit vollmundigen Versprechungen.
Nach meiner Ansicht begeben sich Geschäftsführer mit einem solchen Schritt – auch wenn er im guten Glauben oder aus der Not heraus gegangen wird – selbst in die Grauzone der Kriminalität; oft mit schlimmen Folgen im Rahmen einer Inanspruchnahme wegen Geschäftsführerhaftung und strafrechtlichen Konsequenzen eines Bankrotts und Insolvenzverschleppung.
Ich biete Geschäftsführern und Gläubigern an, sich gründlich informieren und beraten zu lassen. Damit kann auch vermieden werden, auf eine sich später rächende „Unternehmensbestattung“ herein zu fallen oder unvorbereitet Insolvenzantrag zu stellen.
Mit einer fachlich kompetenten Vorbereitung des Insolvenzantrages und Begleitung in das Insolvenzverfahren und wenn möglich einer Insolvenzvermeidung ist Unternehmer am besten geholfen.
Auch die durch das Gericht berufenen Insolvenzverwalter haben eigene Interessen und sind nicht Interessenvertreter oder Berater für Unternehmen oder Unternehmer in der wirtschaftlichen Krise.
Gerne biete ich hierzu – inzwischen auch bundesweit telefonisch oder per Skype – Beratungen und eine telefonische Ersteinschätzung an; nehmen Sie einfach Kontakt auf.
Das was Sie beschreiben sind die Informationen, die mir auch vorliegen: die Firmenbestatter bewerben offensiv ihre Dienstleistung und wollen dann sogleich eine hohe Summe Geld. Es ist eine Mischung aus Hoffnung des Geschäftsführers, dass er dann „aus dem Schneider ist“ und Werbeversprechen der Firmenbestattung, man würde alles übernehmen.
Tatsache ist, dass dann in vielen Fällen der Geschäftsführer richtig Schwierigkeiten (von Staatsanwaltschaft und Insolvenzverwalter) bekommen kann, denn zum Zeitpunkt der Einsetzung von neuem Geschäftsführer und Abtretung des Geschäftsanteils (Verkauf der Firma) ist ja in der Regel die Insolvenz oft eingetreten und man kann sich dann der Insolvenzverschleppung und Geschäftsführerhaftung durch einen solchen Schritt gar nicht mehr entziehen.
Ich habe es sogar erlebt, dass ein Steuerberater einen solchen Schritt zur Unternehmensbestattung empfohlen hat. Es war dann viel Einsatz notwendig, die Geschäftsführer in Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter zu unterstützen und für alle eine Lösung zu finden. Die Unternehmensbestatter mit ihren leeren Versprechungen waren jedoch auch für die Geschäftsführer nicht mehr zu erreichen und zu greifen.
Melden Sie sich gerne bei mir, um alles zu besprechen.
Betr.: Firmenbestattung Gmbh
Danke für die Infos! Ich habe bei google nach „Firmenbestatter Gmbh“ gesucht und ad words Anzeigen gefunden ua von „Die GmbH Firmenbestatter“ unter einer website: arbeitsgemeinschaft-gmbhprobleme.de, von alphahilfe-gmbhprobleme.com und einer sog. „Accontes“.
Alle werben damit, dass es ja erlaubt sei, sich von „Fachkundigen“ helfen zu lassen bei einer Insolvenzanmeldung. Auf Nachfrage sagt man ganz offen, dass man es damit den Insolvenzverwaltern schwer macht, auf den eigentlichen Geschäftsführer zuzugreifen und man gute Erfahrung mache.
Ich selbst sehe es eher so wie Sie, dass dann ein schlechtes Licht auf mich als eigentlichen Geschäftsführer der GmbH fällt, wenn man kurz vorher noch einen solchen Weg über die Firmenbestattung wählt und die ja sicherlich bei Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter bekannt sind.
Ich würde diesen Weg lieber nicht gehen – können Sie mich beraten, wie ich stattdessen einen sauberen aber für mich als Geschäftsführer dennoch optimalen Weg gehen kann in die GmbH-Insolvenz?