Über drei Jahre währt nun die Diskussion und Beschäftigung von vielen Fachleuten und Politikern über die Vereinfachung des Verbraucherinsolvenzverfahrens bei mittellosen Schuldnern. Hintergrund: Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens ist – wenn nichts zu verwerten ist – überflüssig und viel zu aufwändig. Tatsache ist, dass vor allem diese Verfahren die Insolvenzgerichte und Verwalter unnötig belasten und die betroffenen insolventen Schuldner sich in einem bürokratischen und überflüssigen Verfahren wiederfinden.
Die Details der notwendigen Verschlankung sind umstritten – teilweise wurden drastische Verschlechterungen für die mittellosen Schuldner geplant (Entschuldungsverfahren für insolvente Schuldner zweiter Klasse) die später nach harscher Kritik zugunsten eines weniger nachteiligen Gesetzesentwurfes fallen gelassen wurden.
Aus beim Gesetzgebungsverfahren eingebundenen Quellen ist jetzt zu hören, dass in der jetzigen Legislaturperiode die geplanten Änderungen nicht mehr in Kraft treten sollen. Fragt sich, warum Maßnahmen zur Entbürokratisierung eigentlich so häufig so bürokratisch ablaufen…