Die Bundesregierung plant neuartiges Insolvenzverfahren: die sog. „eingeschränkte Insolvenz“

insolvenzrecht-insolvenzordnung-inso-Änderung-reformDas geplante neue Verfahren solle „unterhalb einer Enteignung und außerhalb des bisherigen Instrumentariums der Insolvenzordnung“ liegen, wird die Sprecherin des Justizministeriums, Eva Schmierer zitiert.

Nachdem die Bild-Zeitung berichtet hatte, Opel könne ein erster Anwendungsfall dieser Änderungen werden, widersprach am heutigen Montag das Wirtschaftsministerium. In Fachkreisen bereits aufgekommene Gerüchte, es solle ein neuartiges Insolvenzinstrumentarium geschaffen werden, sind jetzt also offiziell: Wirtschafts- und Justizministerium sind danach vor drei Wochen vom Kabinett beauftragt worden, Instrumente zur Rettung von Unternehmen zu entwickeln – eines hiervon betrifft die Insolvenzordnung und die Idee der sog. „eingeschränkten Insolvenz“. An einer Änderung der Insolvenzordnung speziell für Opel werde aber nicht gearbeitet, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

Möglicherweise wird hier ein Verfahren ähnlich dem amerikanischen „Chapter 11“ geplant, bei dem Sanierungsmaßnahmen schneller umgesetzt und Anteilseigner enteignet werden können, wenn sie sich weigern, eine Sanierung oder andere Maßnahmen mitzutragen.

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