Der Cocoon Club ist insolvent

Cocoon-Club in Insolvenz: Sven Väths "Cocoon"-Club meldet Insolvenz anSven Väths legendärer Club, das Cocoon, ist insolvent. Seit 2004 ist das Cocoon in der Clubkultur durch Vereinigung von Tanz, schöner Innenarchitektur und nobler Gastronomie richtungsweisend. Der Club wurde seit seiner Eröffnung regelmäßig zu einem der besten Clubs der Welt gewählt; das Cocoon ist das erste Clubrestaurant mit Michelin-Stern. „Auch die asiatische und die antike Esskultur waren ja schon mit dem Tanz verbunden. Aber zusammen mit der Clubmusik ist es natürlich wirklich neu, vor allem da wir sehr gute Küche anbieten wollen. Wir haben eigenes Porzellan herstellen lassen, das sich dazu eignet, im Liegen zu essen“, beschrieb Sven Väth in der Wochenzeitung Die Zeit im Jahr 2009 (Zeit-Online www.zeit.de). Der DJ Sven Väth hatte das Cocoon mit eröffnet und ist Gesellschafter.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter ist Frank Mößle von der Pluta Rechtsanwalts GmbH eingesetzt worden. Da die Löhne der 81 Mitarbeiter über das Insolvenzgeld (über einen Zeitraum von drei Monaten) abgesichert sind und zudem im Zeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Kosten wie Miete, Strom usw. erwirtschaftet werden müssen (vor der Eröffnung sind dies trotz Bestellung eines sog. „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalters „oktroyierte“ Insolvenzforderungen die mit einer minimalen Quote am Ende des Insolvenzverfahrens abgespeist werden), kann/muss der Club selbstredend die kommenden drei Monate fortgeführt werden. Allerdings sind die beiden Restaurants „Silk“ und „Micro“ bereits seit Mai d. J. dicht, der Spitzen-Koch Mario Lohninger hat den Club verlassen. Die Schwestergesellschaft (Restaurantbetreiber-Gesellschaft) der Restaurants hatte bereits vorher Insolvenz beantragt.

Der legendäre Club „Cocoon“ ist insolvent: woran liegt es – wie geht es weiter?

In der Praxis werden in der Insolvenz dann häufig die „Assets“ von einem neuen Betreiber aus dem Kreise der Unternehmer aus der Insolvenzmasse aufgekauft und das ganze schon – auch im Interesse des Verwalters – in der meist dreimonatigen Phase (entsprechend des Insolvenzgeldzeitraumes) mit dem Übernehmer unter Dach und Fach gebracht. Rechtzeitig bevor – nach Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens – das Risiko einer Fortführung nach „normalen“ wirtschaftlichen Gesichtspunkten bei der Insolvenzmasse und letztlich beim Verwalter liegt…

Der Vorteil einer solchen Übernahme eines Geschäftsbetriebs aus dem eröffneten Insolvenzverfahren heraus ist eine mögliche Neuaufstellung mit Chancen einer gesünderen Kostenstruktur und ohne das Risiko einer Haftung für die Schulden. Deshalb ist die sog. „Übertragenden Sanierung“ so beliebt und auch hier eine Chance für einen Neuanfang. Möglicherweise liegt die Zukunft eines Clubs mit dieser exclusiven Ausrichtung aber auch eher an einem anderen Standort als Frankfurt – im Unterschied zu berühmten Clubs in Berlin wie Tresor, E-Werk und aktuell Berghain, wo neben den Stammgästen neu zugezogene und Touristen die Läden füllen, dürfte es in Frankfurt schwierig sein, auf Dauer neue und damit genügende Gäste in den Club zu bekommen. Unterdessen versucht der vorläufige Insolvenzverwalter Frank Mößle einem Bericht der Frankfurter Neue Presse zufolge (www.fnp.de), mit Werbekampagnen im Internet, in Print- und Hörfunkmedien, „Wunderland“-Veranstaltungen mit Tänzerinnen und einer Verlosung eines neuen iPhone 5 und eines iPads, genügend zahlende Gäste in den Club zu bekommen…

    Haben Sie Fragen?
    Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt auf.

    Unser auf Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt Oliver Gothe berät Sie gerne.





    Rechtsanwalt Oliver Gothe

    *Die Daten benötigen wir, um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwenden wir die Kommunikationswege, die Sie uns in dem Kontaktformular zur Verfügung stellen. Wenn Sie wissen möchten, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen, können Sie dies in der Datenschutzerklärung nachlesen.

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.