Die Wirtschaftspolitiker der Parteien haben vereinbart, dass zwei maßgebliche Neuerungen in das Insolvenzrecht einfließen sollen:
Eines war zuvor bereits angedacht und betrifft Rettungsaktionen bei Banken: Um späte/teure staatliche Rettungsaktionen à la Hypo-Real-Estate zu verhindern, sollen zukünftig in einer Alternative zum Insolvenzverfahren Finanzinstitute in einem geordneten Verfahren „stabilisiert und restrukturiert“ werden.
Die weitere Neuerung betrifft die Sanierung von Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens: Es hat sich offenbar bei den Politikern herumgesprochen, dass der Anspruch der Insolvenzordnung, Unternehmen möglichst zu erhalten und nicht schlicht zu verwerten, von den meisten Insolvenzverwaltern nicht erfüllt wird (siehe hierzu anschaulich unter „Plattmachen statt Sanieren“ – SZ v. 14.09.2009). Es soll ein rechtlicher Rahmen für ein außergerichtliches Sanierungsverfahren in der Phase einer drohenden Insolvenz geschaffen werden. Es bleibt zu hoffen, dass den Unternehmern eine Gestaltungsoption bleibt und nicht – wie bei Insolvenzverfahren – über die Einrichtung eines Verwalteramtes eine eigene Interessenausrichtung geschaffen wird; mit der Tendenz, dass bei der Abwicklung in erster Linie an die Vergütung und nicht für das Unternehmen und die wirtschaftlich und oft existentiell betroffenen Gläubiger optimal reguliert wird.