Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 3 Jahre
Heute, am 1. Juli 2014 ist das sog. Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte in Kraft getreten. Damit gelten ab jetzt wesentliche Änderungen für Privatinsolvenzen und Verbraucherinsolvenzen.
Nach den hier bei INSOLVENZ-NEWS zuvor bereits erfolgten Informationen:
zur Verkürzung der Wohlverhaltensperiode auf 3 Jahre,
Verschärfung bei Unterhalts-Schulden und
der Einführung eines Insolvenzplanes zur Verkürzung der Insolvenz,
folgt hier noch einmal eine Zusammenfassung aller wichtigen Neuregelungen zum 1.
[...]