Insolvenzantrag – sorgfältig vorbereiten
Wenn ein Gläubigervergleich nicht funktioniert (hat) und ein Insolvenzverfahren nicht zu vermeiden ist, sollte der Insolvenzantrag sorgfältig vorbereitet sein. Fehler die an dieser frühen Stelle der Verfahrenseinleitung gemacht werden, können später kaum korrigiert werden:
bei Unternehmensinsolvenzen (GmbHs und andere Kapitalgesellschaften) besteht die Gefahr der Abweisung eines unvollständigen/unzulässigen Insolvenzantrages mit der Folge, dass der spätere dann zulässig gestellte Antrag als verschleppt (Geschäftsführerhaftung) bewertet wird.
bei Verbraucherinsolvenz/Privatinsolvenz droht bei unvollständigen Angaben nicht nur die Abweisung wegen Unzulässigkeit,
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