Ich habe hier bei INSOLVENZ-NEWS bereits davon berichtet, dass es wegen des in Deutschland immer noch langwierigen Weges, die Restschuldbefreiung zu erlangen (6 Jahre bzw. 3 Jahre bei einer Quote für die Gläubiger von 35%) verführerisch ist, die verkürzte Privatinsolvenz in England oder Frankreich durchzuführen.
England-Insolvenz oder Frankreich-Insolvenz: viel Werbung, hohe Kosten, große Unsicherheit
In den meisten Fällen wird hierzu einer der einschlägigen gegoogelten Anbieter gewählt – viele treten stark werbend mit Suchmaschinenoptiomierung oder gar Anzeigen auf.
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