Insolvenzverwalter sind prozessfreudig. Das liegt zum einen daran, dass – soweit Insolvenzmasse vorhanden ist – damit in Klagverfahren gut zusätzlich die Prozessgebühren „verdient“ werden können, auch im Falle des Unterliegens. Zum anderen kann bei massearmen Verfahren auf Staatskosten geklagt werden: Den Verwaltern steht unter bestimmten Voraussetzungen nämlich Prozesskostenhilfe zu.
Allerdings kann im Prozess den Verwaltern entgegen gehalten werden, dass die Gläubiger (als sog. Wirtschaftliche Beteiligte) bei einer gewissen Quotenaussicht (hierzu gibt es viel Rechtsprechung) eine Finanzierung des Prozesses zugemutet werden kann.
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