Am 10. Dezember hat die Betreiberfirma (Burger King GmbH) der Yi-Ko-Holding beim Insolenzgericht in Stade Insolvenzantrag für ihre Schnellrestaurants gestellt. Betroffen sind rund 3.000 Arbeitsplätze. Zuvor hatte Burger King bekannt gegeben, dass die Verhandlungen mit der Yi-Ko-Holding, eine Lösung für die 89 geschlossenen
Burger-King-Filialen zu finden, gescheitert seien.
Wie üblich wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, der den Geschäftsbetrieb zunächst weiterführen kann – dem steht allerdings die von Burger-King ausgesprochene Untersagung von Marke und Einstellung der Belieferung entgegen.
Über Recherchen von Günter Wallraff waren zuvor Hygienemängel bei einigen Burger-King Filialen publik geworden. Burger-King kam schließlich nicht umhin, im November dem größten deutschen Franchisenehmer Yi-Ko fristlos zu kündigen.
Nach meiner Erfahrung in der Unternehmenspraxis kommt es bei Franchise-Systemen häufig zu Insolvenzverfahren – über eine weitere Insolvenz von mehreren Franchise-Filialen von Burger-King hatte ich auch bereits hier berichtet. Das unternehmerische Risiko trägt der Franchisenehmer, der zugleich im Franchise-Verhältnis in der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit eingeengt ist. Läuft es nicht gut, kann der Franchisegeber sich entkoppeln – wirtschaftlich ohne weiteres, ein Nachfolger ist oft schnell gefunden. Nur wird es hier dennoch naturgemäß schwer fallen, sich von dem Imageschaden durch die Hygienmängel frei zu waschen.